1.Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 137
„Leuphana-Universität“ mit örtlicher Bauvorschrift.
2.Im
Rahmen des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“
ist eine frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung im Sinne von § 3 Abs. 1 BauGB
durchzuführen. Öffentliche Darlegung und Anhörung sollen durch
Pressebekanntmachung und Aushängen von Planentwürfen im Bereich Stadtplanung
erfolgen.
3.Nach
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 137 „Leuphana-Universität“
wird der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 101
„Hochschulen/Scharnhorststraße“ in den Bereichen aufgehoben, die
vom Bebbauungsplan Nr. 137 überlagert und ersetzt werden.
19.02.2008 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 8 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden mehrheitlichen Beschluss bei 1 Enthaltung
(Beigeordnete Schellmann)