Gemäß
§ 89 NGO wird der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von128.000,00 € bei der Haushaltsstelle
6301.95220 – Sanierungsmaßnahmen Ochtmisser Kirchsteig – zugestimmt.
10.07.2006 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 6 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
20.07.2006 - Rat der Hansestadt Lüneburg
Ö 15 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Gemäß
§ 89 NGO wird der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bis zur Höhe von128.000,00 € bei der Haushaltsstelle
6301.95220 – Sanierungsmaßnahmen Ochtmisser Kirchsteig – zugestimmt.