Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt: Herr
Schild – Büro Meyer ARC – führt aus, dass über die Planung und die Planungsziele ausführlich in
mehreren Ausschusssitzungen beraten wurde. Gleichwohl haben die Vielzahl der
eingegangenen Einwendungen und der zwischenzeitlich konkretisierte Bauantrag
Anlass dazu gegeben, aus Rechtssicherheitsgründen den B-Plan erneut auszulegen. Eine
wesentliche in die Planung eingeflossene Änderung ist, dass die Hochhausplanung
mit der Nutzung Hotel und Dienstleistung aufgegeben wurde. Die Flächen werden
dem großflächigen Einzelhandel zugeschlagen. Vorgesehen ist, diese Fläche als
Gartenmarktfläche des Baumarktes zu nutzen. Die Baukante, die jetzt stark an
die Straße heranreicht, soll städtebaulich gefasst werden. Abgesichert werden
soll dies auch durch die Örtliche Bauvorschrift. Die Kante soll mit einer 5 m
hohen Wand gefasst werden. Auch die Werbeanlagen und die Dachbegrünung werden
in die Örtliche Bauvorschrift integriert. Die maximale Verkaufsfläche
vergrößert sich durch Wegfall der Dienstleister von 14.000 m² auf 15.000 m².
Gutachterlich begleitet sind auch diese 15.000 m² verkehrsverträglich. Die
Reduzierung der Ladeverkehre führte zur Überarbeitung des Zuliefererverkehrs.
Das hat zur Folge, dass die Straße Bardowicker Wasserweg nur noch als Abfahrt
anstelle wie bisher angedacht als Zu- und Abfahrt genutzt wird. Dadurch wird
eine Halbierung der Verkehrsfrequenz und damit auch eine Minderung des Lärms
eintreten. Für wartende LKW’s wird eine Wartezone mit Stromanschluss für die
Kühlaggregate vorgesehen. Des weiteren wird eine Fläche für Wertstoffsammlung
ausgewiesen. Die
Änderungen in den textlichen Festsetzungen beziehen sich auf den
Eingangsbereich. Für die typische Eingangspyramide wird eine Erhöhung von 8 m
zugelassen. Rechts und links vom Eingangsbereich wird eine Überdachungsanlage,
jedoch nur zu der dem Parkplatz zugewandten Seite, zugelassen. Ebenso wurden in
der Planung Änderungen aufgrund der Erkenntnisse des ornithologischen
Gutachtens eingearbeitet. Der erforderliche Ausgleich konnte tlw. Im Plangebiet
berücksichtigt werden. Beigeordneten
Körner interessiert,
ob in der Anlieferungszone eine Schallschutzwand vorgesehen ist. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – erinnert an die ursprüngliche Planung. Zwischenzeitlich hat sich die
Planung aufgrund des Bauantrages konkretisiert. Die Lärmwerte werden durch
Heranfahren an einen eingehausten Bereich und Abdeckung der Übergänge durch
Gummilippen erreicht. FBL
Böhme ergänzt, dass
zu Beginn der Überlegungen eine Lärmschutzwand angedacht war. Aufgrund der
Erkenntnisse des zwischenzeitlich vorliegenden Lärmgutachtens ergibt sich
jedoch keine Notwendigkeit mehr für eine solche Wand. Ratsherr
Aschenbrenner fragt
nach, warum die Wand nun nicht mehr sein soll. Auch zur Frage, ob die 1000 m²
zusätzliche Verkehrsfläche verträglich sind, ist für ihn so ohne weiteres nicht
nachvollziehbar. Ihn interessiert, ob die Gutachten eingesehen werden können. FBL
Böhme stellt noch
einmal klar, dass eine Lärmschutzwand nur eine anfängliche Überlegung war, die
durch keine Zahlen und Berechnungen hinterlegt war. Eine Lärmschutzwand zu
bauen macht nur dann einen Sinn, wenn sonst die einzuhaltenden Lärmwerte
überschritten würden. Die
Einsichtnahme in die Gutachten ist selbstverständlich möglich. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – führt zur Verträglichkeit des Verkehrs aus, dass die größere Verkaufsfläche
und der zusätzliche Verkehr der neuen Brücke zum Lünepark bereits bei
Erstellung des Verkehrsgutachtens eingerechnet war. Die Verkehrsentwicklung
wurde umfangreich geprüft. Die Vorgabe der Qualitätsstufe, wie die Verkehre
fließen können und müssen, wird eingehalten. Beigeordneter Dörbaum stellt fest, dass
das bisherige Verfahren gezeigt habe, dass man flexibel mit den erforderlichen
Änderungen umzugehen versteht. Dass ein wichtiger Aspekt ist, dass die
Wohnqualität in den angrenzenden Wohngebieten erhalten bleibt und auch mit
dieser Planung sichergestellt werden kann, dass das Gewerbe funktionieren kann.
Alle erforderlichen Änderungen sind eingearbeitet. Alle Dinge, die im Ausschuss
herausgearbeitet wurden, sind in die Planungen eingeflossen. Bürgermeisterin
Schellmann verweist
darauf, dass der Verkehr bisher lebhaft und laut zu vernehmen war. Durch die
jetzige Planung wird eine sehr starke Beruhigung für die Anlieger eintreten.
Insofern wird für die Anlieger verkehrlich eine Verbesserung eintreten. Beigeordneter
Körner geht noch
einmal ein auf die Anfangsüberlegung einer Lärmschutzwand. LKW’s geben beim
Zurücksetzen ein sich ständig wiederholendes akustisches Signal ab. Eine
Lärmschutzwand könnte hier ggf. diese störenden Signaltöne besser unterdrücken. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – geht davon aus, dass die jetzige Lösung eine optimale Lösung für die
Bürger ist. Auch
die akustischen Signaltöne wurden bei der Betrachtung der Lärmwerte
berücksichtigt. Auf die Aussagen des Lärmgutachtens sollte vertraut werden. OB
Mädge verdeutlicht,
dass über Lärm viel diskutiert wurde. Es würde kein Problem bereiten, wenn der
Investor zu einer Lärmschutzwand seine Zustimmung geben und die Kosten dafür
übernehmen würde. Dass das gelingt, muss aber bezweifelt werden. Keine Frage
ist, dass nachgebessert werden müsse, wenn es sich in der Praxis zeigt, dass
die Lärmwerte dauerhaft nicht eingehalten werden. Bürgermeisterin
Schellmann
empfindet, dass die Baukörper in der Planung sehr eckig dargestellt sind. FBL
Böhme verweist
darauf, dass Baugrenzen in Plänen immer eckig dargestellt werden. Die
Ausgestaltung der Kanten der Baukörper kann sich durchaus anders darstellen. Ratsherrn
Kroll interessiert,
wann die Anlieferverkehre am Morgen beginnen. Herr
Schild – Büro Meyer ARC – benennt die zulässigen Entladungszeiten. Die normale Ladetätigkeit
findet im Zeitraum von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr statt. Erhöhte Ruhe ist
einzuhalten bei Ladetätigkeiten zwischen 06.00 Uhr und 07.00 Uhr sowie zwischen
20.00 Uhr und 22.00 Uhr. Von 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr sind Ladetätigkeiten nicht
zulässig. Ratsherr
Burgdorff entnimmt
der überarbeiteten Planung, dass die vorgenommenen planerischen Änderungen zu
einer Verbesserung geführt haben. Er weist darauf hin, dass, wenn die Fläche
nicht mit einem B-Plan überplant worden wäre, dann eine Entscheidung über eine
mögliche Nachfolgebebauung gem. § 34 BBauGB hätte getroffen werden können, die
sicherlich nicht so günstig für die Anlieger ausgefallen wäre. Beigeordneter
Dörbaum geht davon
aus, dass mit der jetzigen Planung die bestmögliche Nachnutzung im Einklang mit
den Anwohnern gefunden wurde. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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