Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 18.11.2003 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den
Bebauungsplan Nr. 126 "Ehemalige Keulahütte" aufzustellen. Ziel der
Planung war die Festsetzung eines Sondergebietes "Großflächiger
Einzelhandel" sowie von Hotel, Wohnen, Dienstleistungen. In
dem bisherigen Verfahrensverlauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
3 Abs. 1 BauGB durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls
anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 30.03. bis 10.05.2005
Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Als
nächster Verfahrensschritt wurde am 27.09.2005 über den Auslegungsentwurf nebst
Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen. Im Rahmen dieses
Auslegungsverfahrens wurde den Bürgern in der Zeit vom 15.11. bis 14.12.2005
erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher
Belange wurden am 07.11.2005 nochmals förmlich beteiligt. Insbesondere
im Zuge der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind Anregungen
vorgebracht worden, die zu Änderungen des Bebauungsplanentwurfes und der
Begründung geführt haben. Diese Änderungen erfordern aus nachstehenden Gründen
gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB die Durchführung eines erneuten öffentlichen
Auslegungsverfahrens. Als
nächster Verfahrensschritt ist daher gemäß § 3 Abs. 2 und 3 BauGB über den
geänderten Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die erneute
öffentliche Auslegung zu beschließen. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens
wird der Öffentlichkeit und den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher
Belange erneut Gelegenheit geboten, die Planungen einzusehen und Anregungen
vorzubringen. Die Beteiligung der durch die Änderungen betroffenen Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange im Sinne von § 4 Abs. 4 i. V. mit § 13
Nr. 3 BauGB wird gleichzeitig mit dem Verfahren nach § 3 Abs. 2 und 3 BauGB
erfolgen. Im
übrigen ist vorgesehen, den gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB erforderlichen
Beschluss über die Behandlung der im ersten Auslegungsverfahren bereits
vorgebrachten Anregungen erst in einem nächsten Verfahrensschritt unmittelbar
vor dem Satzungsbeschluss i. S. von § 10 BauGB zu fassen. Somit bleibt
Gelegenheit, den dann neuesten Sachstand und evtl. noch zu erwartende Nachträge
seitens der Öffentlichkeit oder der Behörden entsprechend zu würdigen. Eine
zeitliche Reihenfolge der einzelnen Verfahrensschritte schreibt das BauGB nicht
vor. Die
Anlagen sind Bestandteil der Sitzungsvorlage. Der Entwurf des Bebauungsplanes
wird im Sitzungsraum ausgehängt bzw. ausgelegt. Geänderte Festsetzungen sind
kenntlich gemacht. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung, Bebauungsplan Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt: Dem
geänderten Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 126 "Ehemalige
Keulahütte" nebst Begründung wird zugestimmt. Mit dem Bebauungsplan Nr.
126 "Ehemalige Keulahütte" werden im Kreuzungsbereich "Am Alten
Eisenwerk/Auf der Hude/Bardowicker Wasserweg" Randbereiche der
rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 55 "Hude" und Nr. 114
"Lünepark" überplant und ersetzt. Die erneute öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. |
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