Beschluss: Die Aufnahme der in der Anlage aufgeführten Personen der laufenden Nummern 1 bis 46 ( Seite 1 bis 2) und 1 bis 47 (Seite 3 bis 4), mit Ausnahme der laufenden Nummer 41 der Seite 4, in die Vorschlagsliste der Hansestadt Lüneburg für die Wahl der Jugendschöffinnen und Jugendschöffen im Jahr 2023 wird gemäß § 36 Absatz 1 GVG zugestimmt.
Abstimmungsergebnis: Ohne Gegenstimmen und Enthaltungen einstimmig beschlossen.
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