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Protokollinformationen sind noch vorläufig! - Erlass einer gesonderten Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für Horte, nachschulische Betreuung und sonstige Einrichtungen  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 7
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 24.05.2023    
Zeit: 16:00 - 16:53 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/10653/23 Erlass einer gesonderten Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für Horte, nachschulische Betreuung und sonstige Einrichtungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tamara Penzkofer
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausführungen der Verwaltung sowie die Wortmeldungen und Beiträge der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind dem Protokolltext zu TOP 6 zu entnehmen.

Herr Neumann bittet die Verwaltung, die Frage, ob die Studientage auf vier Tage im Jahr je Einrichtung erhöht wird, dem Rat zur Abstimmung zu stellen.

Herr Forster erläutert, dass die Verwaltung hierzu nicht befugt ist, entsprechende Anträge sind durch die Fraktionen in der Sitzung des Rates zu stellen.

 

 


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat: Die Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten Horte, nachschulische Betreuung und sonstige Einrichtungen wird durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Änderungsordnung nebst Anlagen geändert zum 01.08.2023 neu gefasst. Daneben erfolgt die Beschlussfassung, dass die Beiträge künftig unter Anwendung steigender Prozentsätze vom bereinigten Bruttoeinkommen ermittelt werden und ab dem KiTa-Jahr 2023/2024 die Studientage auf vier Tage im Jahr je Einrichtung angehoben werden. Die Beiträge zur Mittagsverpflegung werden ab dem KiTa-Jahr 2023/2024 von monatlich 56 EURO (42 EURO ermäßigt) auf monatlich 60 EURO (45 EURO ermäßigt) angehoben. Ab dem KiTa-Jahr 2024/2025 wird der Beitrag sukzessive in Schritten von 5 EURO erhöht, bis eine kostendeckende Pauschale erreicht wird. Die Beschlussergebnisse werden in der beigefügten Änderungsordnung entsprechend umgesetzt.


Frau Widawski stellt die Variante A., dass die Beiträge künftig unter Anwendung steigender Prozentsätze vom bereinigten Bruttoeinkommen ermittelt werden, zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Ja:   7   

Nein:   1

Enthaltungen:  0

 

Anschließend stellt Frau Widawski die Variante B., dass die Beiträge künftig unter Anwendung fester Prozentsätze vom bereinigten Bruttoeinkommen ermittelt werden, zur Abstimmung.  

Abstimmungsergebnis:

Ja:   1   

Nein:   7

Enthaltungen:  0

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu fassen, dass die Beiträge künftig unter Anwendung steigender Prozentsätze vom bereinigten Bruttoeinkommen ermittelt werden. 

 

 

Anschließend stellt Frau Widawski die Variante C., dass es jährlich bei drei Studientagen pro Jahr je Einrichtung bleibt, zur Abstimmung.  

Abstimmungsergebnis:

Ja:   3   

Nein:   4

Enthaltungen:  1

 

Anschließend stellt Frau Widawski die Variante D., dass ab dem KiTa Jahr 2023/2024 die Studientage auf vier Tage im Jahr je Einrichtung angehoben werden, zur Abstimmung.  

Abstimmungsergebnis:

Ja:   4   

Nein:   3

Enthaltungen:  1
 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu fassen, dass die Studientage ab dem KiTa-Jahr 2023/2024 auf vier Tage im Jahr je Einrichtung erhöht werden.

 

 

Anschließend stellt Frau Widawski den Änderungsantrag von Frau Bauseneick, die jährliche Erhöhung des Beitrages für die Mittagsverpflegung zeitlich zu begrenzen, bis die kostendeckende Pauschale von monatlich 70 EURO erreicht ist, zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Ja:   1   

Nein:   7

Enthaltungen:  0

 

Der Änderungsantrag von Frau Bauseneick, die jährliche Erhöhung des Beitrages für die Mittagsverpflegung zeitlich zu begrenzen, bis die kostendeckende Pauschale von monatlich 70 EURO erreicht ist, wird abgelehnt.

 

 

Anschließend stellt Frau Widawski den Änderungsantrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen Lüneburg und SPD vom 23.05.2023 zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Ja:   6   

Nein:   0

Enthaltungen:  2

 

Der Änderungsantrag der Stadtratsfraktionen ndnis 90/Die Grünen Lüneburg und SPD vom 23.05.2023 wird angenommen. 

 

 

Abschließend stellt Frau Widawski den geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
FormularbeginnFormularende 

Abstimmungsergebnis:

Ja:   8   
Nein:   0
Enthaltungen:  0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 6 und 7_Erlass der neuen Benutzungs- und Elternbeitragsordnungen (210 KB)