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Auszug - Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten  

 
 
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 6
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 24.05.2023    
Zeit: 16:00 - 16:53 Anlass: Sitzung
Raum: Ritterakademie
Ort: Am Graalwall 12, 21335 Lüneburg
VO/10648/23 Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tamara Penzkofer
Federführend:Fachbereich 5b - Familie und Bildung Beteiligt:Bereich 53 - Frühkindliche Bildung und Betreuung
Bearbeiter/-in: Bauer, Jutta  Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
   Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Die Ausführungen der Verwaltung sowie die Wortmeldungen und Beiträge der Mitglieder des Jugendhilfeausschusses beziehen sich auf die Tagesordnungspunkte sechs und sieben. Die Abstimmungen erfolgen für beide Tagesordnungspunkte separat.

Herr Forster erläutert anhand der PowerPointPräsentation, die als Anlage zu TOP 6 und 7 dem Protokoll beigefügt ist, die Änderungen der Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten sowie die gesonderte Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für Horte, nachschulische Betreuung und sonstige Einrichtungen.                

Frau Schäfer erläutert, dass beide erstellten Berechnungen zur Ermittlung der neuen Elternbeiträge für die Betreuung mit steigendem Prozentsatz in den Einkommensstufen und mit festem Prozentsatz in den Einkommensstufen - eine große Entlastung für Familien abbilden. Sie spricht sich für die Ermittlung der neuen Elternbeiträge für die Betreuung mit steigendem Prozentsatz in den Einkommensstufen aus, da Familien mit geringem Einkommen dabei größer entlastet werden. Sie bedankt sich bei der Verwaltung, insbesondere bei Frau Bauer, für die gute Zusammenarbeit im Rahmen der interfraktionellen Arbeitsgruppe. Jedes fünfte Kind ist von Armut betroffen, die Armutsgefährdungsgrenze liegt bei einem Bruttoeinkommen von jährlich 34.000 EURO. Es ist wichtig, Eltern in Arbeit mit Lohnzahlung zu bringen und die Kinderbetreuung sicher zu stellen. Dass die 0-Zahlergrenze auf ein bereinigtes Bruttoeinkommen in Höhe von 30.000 EURO/Jahr angehoben wurde, ist ein großartiges Ergebnis. Es ist ngst überfällig, dass die Einkommensstaffelung angehoben wird, da Familien mit einem bereinigten Bruttoeinkommen in Höhe von 60.000 EURO/Jahr den gleichen Betreuungsbeitrag zahlen müssen, wie Familien, die über ein bereinigtes Bruttoeinkommen in Höhe von 120.000 EURO/Jahr verfügen. Aktuell ist das finanzielle Defizit der Hansestadt Lüneburg durch die neue Beitragsregelung nicht bezifferbar. In den nächsten zwei Jahren wird die Hansestadt Lüneburg auf Sicht fahren müssen, um die finanzielle Auswirkung beziffern zu können. Frau Schäfer geht auf den Änderungsantrag der Stadtratsfraktionenndnis 90/Die Grünen Lüneburg und SPD vom 23.05.2023 ein. Der Beitrag für die Mittagsverpflegung wurde seit Jahren nicht angehoben, die nun vorgeschlagene Erhöhung ist zu hoch und für die Familien nicht zu stemmen. Das durch den geringeren Beitrag für die Mittagsverpflegung entstehende finanzielle Defizit kann aus den Mitteln aus dem Nachtragshaushalt 2022/2023 gemäß § 14 k des Niedersächsischen Finanzausgleichgesetzes (NFAG) gedeckt werden. Der Änderungsantrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen Lüneburg und SPD vom 23.05.2023 bezieht sich auch auf den TOP 6.

Frau Henze schließt sich den Ausführungen von Frau Schäfer an. Die Sozialdemokraten wünschen sich, dass Bildung kostenfrei ist, allerdings ist nachvollziehbar, dass dies mit der aktuellen Finanzsituation nicht möglich ist. Daher ist es umso wichtiger, die finanziell schlechter gestellten Familien zu entlasten.

Herr Neumann bestätigt, dass die finanziell schlechter gestellten Familien entlastet werden müssen. Er spricht sich für die Berechnung zur Ermittlung der neuen Elternbeiträge für die Betreuung mit festem Prozentsatz in den Einkommensstufen aus. Auch mit dieser Beitragsberechnung werden finanziell schlechter gestellte Familien ausreichend entlastet, die Beitragsermittlung ist transparenter und besser verständlich und der Haushalt der Hansestadt Lüneburg wird weniger belastet. Eine Erhöhung der Beiträge für die Mittagsverpflegung ist erforderlich, er unterstützt den Änderungsantrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen Lüneburg und SPD vom 23.05.2023. Die Regelung der Entgelterstattung von Betreuungsbeiträgen, wenn an fünf Tagen im Monat, die nicht aufeinanderfolgen müssen, die Betreuung in Verantwortung des Trägers ausfällt, begrüßt er. Die Erhöhung der Studientage von drei Tagen im Jahr auf vier Tage im Jahr lehnt er ab, da bereits zum jetzigen Zeitpunkt aufgrund des Fachkräftemangels die Betreuung oft nicht sichergestellt ist.  

Frau Widawski schließt sich den Ausführungen von Frau Schäfer und Frau Henze an und begrüßt die Erweiterung der Einkommensstaffeln.

Frau Schäfer befürwortet die Erhöhung der Studientage auf vier Tage im Jahr. Es ist wichtig, die Mitarbeiter:innen in den Kindertagesstätten zu motivieren und den Beruf attraktiver zu machen, um dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken und die Qualifikation des Berufsbildes zu fördern.

Frau Henze erläutert, dass die Erhöhung der Studientage notwendig ist, aber nicht zum jetzigen Zeitpunkt. Aufgrund des aktuellen Fachkräftemangels plädiert sie dafür, die Studientage bei drei Tage pro Jahr zu belassen und eine Erhöhung der Studientage auf vier Tage im Jahr je Einrichtung in den nächsten Jahren erneut aufzugreifen.

Frau Bauseneick, die um 16:29 Uhr online der Sitzung des Jugendhilfeausschusses beitritt, bevorzugt die Berechnung zur Ermittlung der neuen Elternbeiträge für die Betreuung mit festem Prozentsatz in den Einkommensstufen. Diese ist besser darzustellen und kann bei Bedarf nach einer gewissen Zeit angepasst werden. Die Erhöhung auf vier Studientage im Jahr lehnt sie ab. Insbesondere für Familien mit mehreren Kindern, die ggf. unterschiedliche Einrichtungen besuchen, ist dies eine zu große Belastung. Frau Bauseneick stellt zum Änderungsantrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen Lüneburg und SPD vom 23.05.2023 den Änderungsantrag, die jährliche Erhöhung des Beitrages für die Mittagsverpflegung zeitlich zu begrenzen, bis die kostendeckende Pauschale von monatlich 70 EURO erreicht ist.

Frau Schäfer erläutert, dass sie den Ansatz von Frau Bauseneick versteht, jedoch aktuell nicht absehbar ist, wie sich die Kosten in den nächsten Jahren entwickeln und wünscht daher keine zeitliche Beschränkung für die jährliche Erhöhung des Beitrages für die Mittagesverpflegung.

Frau Henze schlägt vor, dass über eine zeitliche Beschränkung für die jährliche Erhöhung des Beitrages für die Mittagesverpflegung bei der nächsten Kostenangleichung beraten und entschieden wird.

Herr Meyn merkt an, dass in den Beschlussvorschlägen zu den Tagesordnungspunkten sechs und sieben, unter Buchstabe D. die Jahresangabe zum KiTa-Jahr 2023/2024 fehlt.

Dies wird im Beschlusstext angepasst.

Nachdem es keine weiteren Wortmeldungen gibt, leitet Frau Widawski die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung und über den Änderungsantrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen Lüneburg und SPD vom 23.05.2023 ein.

 

 


Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat: Die Neufassung der Benutzungs- und Elternbeitragsordnung der Hansestadt Lüneburg für die Kindertagesstätten Krippen und Kindergärten wird durch die dieser Vorlage als Anlage beigefügten Änderungsordnung nebst Anlagen zum 01.08.2023 geändert neu gefasst. Daneben erfolgt die Beschlussfassung, dass die Beiträge künftig unter Anwendung steigender Prozentsätze vom bereinigten Bruttoeinkommen ermittelt werden und ab dem KiTa-Jahr 2023/2024 die Studientage auf vier Tage im Jahr je Einrichtung angehoben werden. Die Beiträge zur Mittagsverpflegung werden ab dem KiTa-Jahr 2023/2024 von monatlich 56 EURO (42 EURO ermäßigt) auf monatlich 60 EURO (45 EURO ermäßigt) angehoben. Ab dem KiTa-Jahr 2024/2025 wird der Beitrag sukzessive in Schritten von 5 EURO erhöht, bis eine kostendeckende Pauschale erreicht wird. Die Beschlussergebnisse werden in der beigefügten Änderungsordnung entsprechend umgesetzt.


Frau Widawski stellt die Variante A., dass die Beiträge künftig unter Anwendung steigender Prozentsätze vom bereinigten Bruttoeinkommen ermittelt werden, zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Ja:   7   

Nein:   0

Enthaltungen:  1

 

Anschließend stellt Frau Widawski die Variante B., dass die Beiträge künftig unter Anwendung fester Prozentsätze vom bereinigten Bruttoeinkommen ermittelt werden, zur Abstimmung.  

Abstimmungsergebnis:

Ja:   1   

Nein:   7

Enthaltungen:  0

 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu fassen, dass die Beiträge künftig unter Anwendung steigender Prozentsätze vom bereinigten Bruttoeinkommen ermittelt werden. 

 

 

Anschließend stellt Frau Widawski die Variante C., dass es jährlich bei drei Studientagen pro Jahr je Einrichtung bleibt, zur Abstimmung.  

Abstimmungsergebnis:

Ja:   3   

Nein:   4

Enthaltungen:  1

 

Anschließend stellt Frau Widawski die Variante D., dass ab dem KiTa Jahr 2023/2024 die Studientage auf vier Tage im Jahr je Einrichtung angehoben werden, zur Abstimmung.  

Abstimmungsergebnis:

Ja:   4   

Nein:   3

Enthaltungen:  1
 

Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Rat, den Beschluss zu fassen, dass die Studientage ab dem KiTa-Jahr 2023/2024 auf vier Tage im Jahr je Einrichtung erhöht werden.

 

Anschließend stellt Frau Widawski den Änderungsantrag von Frau Bauseneick, die jährliche Erhöhung des Beitrages für die Mittagsverpflegung zeitlich zu begrenzen, bis die kostendeckende Pauschale von monatlich 70 EURO erreicht ist, zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Ja:   1   

Nein:   7

Enthaltungen:  0

 

Der Änderungsantrag von Frau Bauseneick, die jährliche Erhöhung des Beitrages für die Mittagsverpflegung zeitlich zu begrenzen, bis die kostendeckende Pauschale von monatlich 70 EURO erreicht ist, wird abgelehnt.

 

 

Anschließend stellt Frau Widawski den Änderungsantrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen Lüneburg und SPD vom 23.05.2023 zur Abstimmung.

Abstimmungsergebnis:

Ja:   6   

Nein:   0

Enthaltungen:  2

 

Der Änderungsantrag der Stadtratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen Lüneburg und SPD vom 23.05.2023 wird angenommen. 

 

 

Abschließend stellt Frau Widawski den geänderten Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.
FormularbeginnFormularende 

Abstimmungsergebnis:

Ja:   7   
Nein:   1
Enthaltungen:  0

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage zu TOP 6 und 7_Erlass der neuen Benutzungs- und Elternbeitragsordnungen (210 KB)