Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt: 1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Digital-Campus/Grüngürtel-West“. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan. 2. Ziel der Planung ist, die planungsrechtliche Sicherung des Grüngürtels-West auf Lüneburger Gebiet sowie das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von weiteren Hochtechnologie-Unternehmen in Kombination mit Wohnen. 3. Mit der Gemeinde Reppenstedt und der Samtgemeinde Gellersen ist ein Vertrag zu schließen, in dem neben der Abstimmung der Bauleitplanverfahren aufeinander insbesondere die Planung und der Bau eines Kreisverkehrsplatzes in der L 216 als gemeinsame Baugebietserschließung sowie das Freihalten des Grüngürtels-West von Bebauung auch auf Reppenstedter Gemeindegebiet vereinbart wird. 4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuführen. 5. Der Bürgerinitiative Grüngürtel-West wird in der Sitzung des Rates im Januar 2019 Gelegenheit gegeben, zur Sache vorzutragen.
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