Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Die Hansestadt Lüneburg ist noch im Jahr 2017 mit dem Gebiet "Grünband Innenstadt" in das Städtebauförderprogramm "Zukunft Stadtgrün" durch das Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz aufgenommen worden. Im Anschluss hat der Rat in seiner Sitzung vom 01.02.2018 unter der Vorlagennummer VO/7600/18 die Satzung der Hansestadt Lüneburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 9 „Grünband Innenstadt“ beschlossen.
Zur Abgrenzung des Sanierungsgebiets wurden die betroffenen Grundstücke sowohl mit Flurstücksbezeichnung und Straßennamen als auch mit einem Gebietsplan in der Sanierungssatzung aufgeführt. Im Zuge der Festlegung der Grundstücke wurde auf Flurstücksdaten aus dem Geoinformationssystem (GIS) der Hansestadt Lüneburg zurückgegriffen. Die Aktualität der GIS-Daten ist jedoch nicht tagesaktuell. Aus diesem Grund wurde in der Satzung eine Flurstücksbezeichnung verwendet, die zum Zeitpunkt der Festlegung der Satzung nicht mehr existierte. Das Grundstück wurde zwischenzeitlich geteilt. Hieraus könnte sich unter Umständen die Nichtigkeit der Satzung ergeben. Eine Sanierungssatzung verstößt gegen das Bestimmtheitsgebot, wenn zur Umschreibung des Gebiets auf nicht mehr bestehende Grundstücksverhältnisse zurück gegriffen wird und bei der Aufzählung der innerhalb des Sanierungsgebiets gelegenen Grundstücke nicht mehr bestehende Flurstücksbezeichnungen verwendet werden.
Um die Rechtsbeständigkeit der Sanierungssatzung zu sichern, ist es notwendig, die Flurstücksfestlegung durch den Beschluss einer Neufassung der Satzung zu korrigieren.
Im Zuge der Korrektur der Sanierungssatzung soll das Sanierungsgebiet „Grünband Innenstadt“ um die Häuserreihe Vor dem Neuen Tore 1 - 6 (s. Anlage, Teilausschnitt Gebietsplan mit Erweiterungsbereich) erweitert werden.
In der Vorbereitenden Untersuchung, welche am 21.12.2017 vom Rat beschlossen wurde, ist u.a. die Anlage eines Fuß- und Radweges entlang der Straße „Vor dem neuen Tore / Neuetorstraße“ als Maßnahme vorgesehen.
Bei der Straße handelt es sich um eine der Hauptverkehrsstraßen Lüneburgs, die mit einem beidseitigen Gehweg ausgebaut ist. Gleichzeitig wird dieser Bereich stark von Radfahrern frequentiert, die aufgrund der Verkehrsbelastung der Straße meist auf dem Gehweg fahren. Im Bereich der Straße „Vor dem neuen Tore“ verengt sich der Straßenbereich und Gehweg, so dass Begegnungsverkehr von Radfahrern und Fußgängern auf dem Gehweg kaum möglich ist und Radfahrer auf die stark befahrene Straße ausweichen oder absteigen und das Rad schieben müssen.
Für die Umgestaltung des Straßenraums und die Verbesserung der Situation für alle Verkehrsteilnehmer ist geplant, Grunderwerb im geringfügigen Umfang im vorgeschlagenen Erweiterungsbereich zu tätigen.
Sofern es zur Umsetzung dieser Maßnahme kommen sollte, ist es für die förderrechtliche Abwicklung notwendig, diesen Bereich auch als Sanierungsgebiet festzulegen.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a)für die Erarbeitung der Vorlage:62,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b)für die Umsetzung der Maßnahmen: 5.098.936 € c) an Folgekosten: d)Haushaltsrechtlich gesichert: 2018 - 2027 Ja X (Mittelanmeldungen 2018 und Finanzplanungsjahre) Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 06987, 01-511-019 Produkt / Kostenträger: 51100202 Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen: 2/3 der Kosten aus Städtebaufördermitteln (3.399.290 €) Anlage/n: Neufassung der Sanierungssatzung Teilausschnitt Gebietsplan mit Erweiterungsbereich
Beschlussvorschlag: Die in der Anlage beigefügte Neufassung der Satzung der Hansestadt Lüneburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Nr. 9 „Grünband Innenstadt“ wird beschlossen.
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