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Auszug - Einwohnerfragen  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 1
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mi, 05.12.2018    
Zeit: 15:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

Es liegen mehrere Einwohneranfragen vor.

 

Die als Anlage beigefügte Frage 1 eines Bürgers wird wie folgt beantwortet:

 

Die Verwaltung ist unabhängig von einem Einwohnerantrag zu Gesprächen bereit und hat der Bürgerinitiative bereits Gespräche angeboten. Die Bürgerinitiative wird zu den geplanten Bürgerversammlungen eingeladen. Es ginge darum, über klare Verfahrensschritte in mehreren Beteiligungsverfahren alle Bedenken und Anregungen öffentlich und gerichtsfest zu dokumentieren. Die Entscheidung über den Bebauungsplan treffe schlussendlich der Rat. Die Darstellung des Grüngürtels entspreche den Vorstellungen von 2014.

 

Beigeordneter Blanck erklärt r die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass man beantragen werde, den Einwohnerantrag abzuwarten.

 

Beigeordneter Salewski erklärt, dass die SPD den Beschluss von 2014 einhalten wolle.

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage2 eines Bürgers wird wie folgt beantwortet:

 

Die klimatischen Folgen der heutigen Bebauung im Wohngebiet Volgershall sind im vorliegenden Entwurf der Stadtklimaanalyse enthalten.

Das geplante Bauleitplanverfahren wird vom Klimagutachter begleitet werden. Es ist beabsichtigt, die Vorgaben der Analyse einzuhalten. Eine Bebauung des in der Präsentation zu TOP 5 und 6 dargestellten Grüngürtels ist weder in Lüneburg noch in Reppenstedt geplant. Für die Gebäude sollen Dach- und Fassadenbegrünungen vorgesehen werden.

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 3 von Herrn Wolfgang Kreider wird wie folgt beantwortet:

 

Auskünfte zu privaten Eigentümern von Flächen sind der Stadt aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht erlaubt. Gespräche zur Bebauung würden mit allen Eigentümern geführt, die Ergebnisse fließen in das Verfahren ein.

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 4 einer Bürgerin wird wie folgt beantwortet:

 

Die Unternehmen bevorzugen eine enge Verbindung zu Forschungseinrichtungen der Universität. Alternative Standorte, wie sie in der Präsentation zu TOP 5 + 6 dargestellt sind, wurde verworfen.

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 5 einer Bürgerin wird wie folgt beantwortet:

 

Es wird nicht vom Beschluss von 2014 abgewichen. Der Beschluss des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung vom Juni 2018 soll umgesetzt werden. Man beabsichtige, die durch den Bebauungsplan aus den 80er Jahren möglichen Eingriffe teilweise zurückzunehmen. Investoren sind für dieses Gebiet nicht bekannt. Die Niedersächsische Landgesellschaft spende nicht an die Parteien. Im Übrigen sei kein Haus im Grüngürtel geplant.

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 6 eines Bürgers wird wie folgt beantwortet:

 

Die Flächen gehören überwiegend der Nds. Landgesellschaft sowie privaten Dritten.

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 7 einer Bürgerin wird wie folgt beantwortet:

 

Der Bebauungsplan ist nicht dafür gedacht, das Wohnen von 100 Mitarbeitern am Digital-Campus zu erzwingen. Es gehe darum, Wohnen und Arbeiten an einem Standort zu ermöglichen. Leben und Arbeiten sollen zusammengebracht werden, um eine Wirtschaft 4.0 mit Digitalisierung, Künstlicher Intelligenz und weiteren Technologien voranzubringen.

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 8 eines Bürgers wird wie folgt beantwortet:

 

Das Bauleitplanverfahren wird von externen Gutachtern begleitet.

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 9 von Frau Beate Leidreiter wird wie folgt beantwortet:

 

Die Sachverhalte sind verschieden zu beurteilen. Der LSK hatte um Herausnahme aus dem Naturschutz gebeten. Die Ackerflächen zwischen Volgershall und Reppenstedt stehen nicht unter Schutz. Die Grünflächen sollen dennoch über den Bebauungsplan gesichert werden. Bebauungspläne könnten auch zukünftig nur durch vergleichbare Verfahren (Aufhebung/ Änderung) verändert werden.

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 10 einer Bürgerin wird wie folgt beantwortet:

 

Anfang 2019 soll der städtebauliche Entwurf des Bebauungsplanes in einer Bürgerversammlung vorgestellt werden. Den Ratsmitgliedern ist freigestellt, an allen Bürger- und Informationsveranstaltungen teilzunehmen. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung wird das gesamte Verfahren begleiten. Der Rat hat sich zum Entwurf der Klimaanalyse bekannt.

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 11 von Herrn Kai Herzog wird wie folgt beantwortet:

 

Die Verwaltung und die Wirtschaftsförderung befinden sich in Gesprächen mit Gewerbetreibenden und deren Standortansprüchen. Für die Hochtechnologie sei die Verbindung zur Universität ausschlaggebend.

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 12 von Herrn Stefan Pröhl wird wie folgt beantwortet:

 

Es geht darum, die in Bauleitplanverfahren vorgegebenergerbeteiligung zu beginnen. Die Planunterlagen werden wenigstens dreimal im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung vorgestellt. Im Verfahren, das voraussichtlich etwa 18 Monate dauern werde, gebe es einklagbare Beteiligungsrechte. Klimaaussagen würden erarbeitet, ein Stadtentwicklungskonzept und die Überarbeitung des Landschaftsplanes mit der Sicherung des dargestellten Grünzuges seien geplant.

 

 

 

 

Nachfolgende Einwohnerfragen konnten in der Sitzung nicht mehr beantwortet werden. Sie sind dem Protokoll beigefügt. Die Fragesteller erhalten die Antworten schriftlich.

 

Die als Anlage beigefügte Fragen 13 und 14 zweier Bürgerinnen an Bürgermeisterin John werden wie folgt beantwortet:

 

Ich habe in der Sitzung des Rates am 06.12.2018 meine Meinung dazu dargelegt. Für mich ist der dem Rat der Hansestadt Lüneburg vorgestellte Entwurf der Stadtklimaanalyse maßgeblich. Nach dem erstellten Gutachten ist die Frischluftzufuhr gewährleistet. Alle weiteren Fragen können auf der Informationsveranstaltung für Bürger am 10.01.2019 im Glockenhaus gestellt werden.

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 15 eines Bürgers an Ratsherrn Manzke wird wie folgt beantwortet:

 

Der Bebauungsplan heißt jetzt: “Digital-Campus-Grüngürtel West”.

Der Titel eines B.-Plans lässt nicht immer Rückschlüsse auf den Inhalt zu, sondern bezeichnet im Regelfall einfach die Lage. Der Zusatz Grünzug-West ist insofern treffend. Die Nutzung wird natürlich nicht durch den Titel, sondern durch zeichnerische und textliche Festsetzungen geregelt. Hierfür eröffnet die Baunutzungsverordnung relativ große Spielräume: es kann nicht nur großflächig die Art und das Maß der Nutzungen vorbestimmt werden, sondern auch kleinteiliger die Nutzungen in Teilflächen bis hin zu einzelnen Gebäuden oder Geschossebenen. Dazu zählt auch die Lenkung des Kfz-Verkehrs, z. B. durch vorgegebene Verkehrs- und Stellplatzflächen. Auch die Art der Nutzung, hinsichtlich einer Schwerpunktsetzung auf unterschiedlich ausgeprägtes Wohnen oder Gewerbe, oder die Zulassung ergänzender Nutzungen (Handel, Gastronomie, Kultur, Sport etc.) ist durch einen B.-Plan steuerbar.“

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 16 und 17 zweier Bürgerinnen an die CDU-Fraktion werden wie folgt beantwortet:

 

Es ist richtig, dass Bauvorhaben im Zusammenhang mit neuen Technologien nicht zwingend an bestimmte Standorte gebunden sind. Allerdings ist, trotz eines nahezu unbegrenzten Austausches digitaler Informationen, immer noch die räumliche Nähe zu Forschungseinrichtungen und Unternehmen mit vergleichbaren Ideen und Produkten vorteilhaft. Insofern liegt zunächst eine räumliche Orientierung zum Technologiestandort der Leuphana-Universität nahe. Zu bedenken ist jedoch dabei, dass das Baugesetzbuch für jedes Planverfahren, auch für das jetzt zu beginnende, zwingend auch eine Alternativenprüfung vorschreibt. Diese wird im Zuge des Verfahrens stattfinden, Ergebnisse lassen sich heute nicht vorwegnehmen, die Vorteile des Standorts wurden aber bereits im Aufstellungsbeschluss dargelegt.

 

Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Verwaltung wie üblich im Rahmen der Vorbereitung für den B-Plan noch Alternativen untersucht. Die Ansiedlungskriterien werden noch zu überarbeiten sein“

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 18 eines Bürgers an die Fraktion Die Grünen wird wie folgt beantwortet:

 

 

Sehr geehrter Herr,

r nicht legitim halten wir in der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen jede Planung von Wohnungsbaumaßnahmen im Grüngürtel- auch als angebliches Erfordernis der (bereits geschehenen) Ansiedlung der 3-D-Druck-Technologie in dem zuvor ungenutzten Uni-Gebäude Volgershall.

r ebenso nicht legitim, wenn nicht kontraproduktiv halten wir den als alternativlos dargestellten Standort Volgershall für eine voraussichtlich sich erheblich entwickelnde Technologie:

Eine bauliche Erweiterung des vorhandenen Gebäudes oder Zusatzgebäude sind aufgrund der ausgewiesenen Kaltluftströme beidseitig entlang des Gebäudes nicht zulässig.

Somit ist seine Nutzung auf Forschung und Entwicklung beschränkt; dafür allerdings reichen die Räumlichkeiten auch bei 100 Tätigen (heute 15) völlig.

Zu Ihrer Zusatzfrage:

Sollte das 3-D-Projekt sich zu mehr als Herstellung von Prototypen, also zum Produktionsstandort entwickeln, ist seine Umsiedlung auf einen Standort mit Schnellstrassen- und Schienenanschluss alternativlos.

Wir Grünen schlagen daher vor, jetzt schon auf den Gebäudeflächen des Flugplatzes und/oder im Gewerbegebiet Hanseviertel Ost einen entsprechenden Standort zu planen und von anderen Nutzungszusagen freizuhalten.

Dies wäre ein Element nachhaltiger Stadtentwicklung.

Mit besten Grüßen: Ihr Wolf v.Nordheim

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 19 von Frau Franziska Hapke an Beigeordneten Salewski wird wie folgt beantwortet:

 

Die von Ihnen in Ihrer Anfrage aufgezeigten fünf Punkte habe ich sehr wohl zur Kenntnis genommen. Die ersten drei interpretiere ich jedoch in der Konsequenz und Wirkung anders als Sie.

Eine mögliche Bebauung im besagten Bereich des „Grüngürtel West“ kann ich mir sehr wohl vorstellen. Voraussetzung hierfür ist allerdings in der Tat der Erhalt des „Grüngürtel West“ und natürlich die entsprechende Umsetzung der im Entwurf zur Stadtklimaanalyse gemachten Anmerkungen für diesen Bereich.

Mit der jetzt angedachten möglichen Bebauung des Bereiches Volgershall „Digital Campus“ soll aus unserer Sicht ein klares Zeichen für die zukunftsorientierte Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Lüneburg gesetzt werden.“

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 20 eines Bürgers an Beigeordneten Salewski wird wie folgt beantwortet:

 

Jeweils ein/e Vertreter/in der SPD war bei den beiden Informationsveranstaltungen zum „Grüngürtel West im Gesellschaftshaus der PKL anwesend. Des Weiteren war Frau Lotze für die SPD-Ratsfraktion Teilnehmerin einer Veranstaltung des BUND zu dieser Thematik im Glockenhaus.

Ich kann bestätigen, dass die SPD-Ratsfraktion sowohl für Veranstaltungen an Sonnabend, den 24.11.2018 abends, als auch für die Sonntagsspaziergänge eingeladen worden ist. Wie bereits am 05.12.2018ndlich mitgeteilt, gab es unsererseits kein Interesse zur Teilnahme an den besagten Veranstaltungen.

Das heißt bei weitem aber nicht, dass wir die Thematik ignorieren. Wir haben sicherlich eine andere Meinung bzw. Position zum Thema „Grüngürtel West“ wie die Vertreter/innen der BI.

Die Zusatzfrage in Sachen Anfrage an Herrn Kamp kann ich leider nicht beantworten. Dies kann einzig und allein nur Herr Kamp persönlich.“

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 21 von Frau Dagmar Rüther an die SPD-Fraktion wird wie folgt beantwortet:

 

Der Ratsbeschluss aus dem Oktober 2014 ist/uns sehr wohl bekannt. Er ist eben nicht so klar und eindeutig, wie sie ihn hier interpretieren.

Am 05.12.2018 hat kein „Hau-Ruck-Verfahren“ bezüglich einer möglichen Bebauung des „Grüngürtel West“ stattgefunden.

Vielmehr hat es mit der Mehrheit des Bauausschusses einen Aufstellungsbeschluss für einen möglichen Bebauungsplan gegeben. Ein Verfahren, wie es im Baugesetzbuch klar definiert ist.

Gleichzeitig ist damit eine aktive Bürgerbeteiligung gestartet worden. Erst am Ende dieses Verfahrens wird es zu einem möglichen Beschluss über einen Bebauungsplan kommen. Das Alles ist sicherlich kein „Hau-Ruck-Verfahren, sondern ein zutiefst demokratisches Vorgehen.“

 

 

Die als Anlage beigefügte Frage 22 eines Bürgers wurde in der Sitzung am 12.11.2018 zurückgestellt und nun wie folgt beantwortet:

 

Am Standort der ehemaligen Fachhochschule Volgershall wurden von der Leuphana westlich zusätzliche KfZ-Stellplätze errichtet. Die Stellplätze wurden vorab für eine künftige Nutzungsänderung errichtet. Der Nutzungsänderungsantrag wird derzeit erstellt. Der Standort der Stellplatzanlage ist konform mit dem bestehenden Bebauungsplan.

 


 


 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Einwohnerfrage 1 Bürger A. M. (4 KB)      
Anlage 2 2 Einwohnerfrage 2 Bürger G. GS. (62 KB)      
Anlage 3 3 Einwohnerfrage 3 Wolfgang Kreider (4 KB)      
Anlage 4 4 Einwohnerfrage 4 Bürgerin G. K. (3 KB)      
Anlage 5 5 Einwohnerfrage 5 Bürgerin S. T. (1425 KB)      
Anlage 6 6 Einwohnerfrage 6 Bürger W. G. (671 KB)      
Anlage 7 7 Einwohnerfrage 7 Bürgerin A. K. (879 KB)      
Anlage 8 8 Einwohnerfrage 8 Bürger R. H. (722 KB)      
Anlage 9 9 Einwohnerfrage 9 Beate Leidreiter (711 KB)      
Anlage 10 10 Einwohnerfrage 10 Bürgerin A. F. (1355 KB)      
Anlage 11 11 Einwohnerfrage 11 Kai Herzog (800 KB)      
Anlage 12 12 Einwohnerfrage 12 Stefan Pröhl (1310 KB)      
Anlage 13 13 Einwohnerfrage 13 Bürgerin U. H. an Frau John (787 KB)      
Anlage 14 14 Einwohnerfrage 14 Bürgerin A. J. an Frau John (741 KB)      
Anlage 15 15 Einwohnerfrage 15 Ulf Reinhardt an Herrn Manzke (767 KB)      
Anlage 16 16 Einwohnerfrage 16 Bürgerin B. N. an die CDU (767 KB)      
Anlage 17 17 Einwohnerfrage 17 Bürgerin S. W. (106 KB)      
Anlage 18 18 Einwohnerfrage 18 Bürger G. M. an Die Grünen (134 KB)      
Anlage 19 19 Einwohnerfrage 19 Bürger R. L. an Herrn Salewski (914 KB)      
Anlage 20 20 Einwohnerfrage 20 Franziska Hapke an Herrn Salewski (1213 KB)      
Anlage 21 21 Einwohnerfrage 21 Dagmar Rüther an die SPD (891 KB)      
Anlage 22 22 Einwohnerfrage 22 Bürger R. L. an den Ausschuss vom 12.11.2018 (183 KB)