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Auszug - Bebauungsplan Nr. 155 "Digital-Campus" Aufstellungsbeschluss und Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Mi, 05.12.2018    
Zeit: 15:00 - 19:15 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8150/18 Bebauungsplan Nr. 155 "Digital-Campus/Grüngürtel-West"
Aufstellungsbeschluss und
Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Tetaj, Shaban
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Klang, Anja
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Die Tagesordnungspunkte 5 und 6 werden gemeinsam beraten.

 

Ratsherr von Nordheim stellt klar, dass der von ihm eingereichte und den Ausschussmitgliedern vorgelegte Änderungsantrag, s. Anlage, auf die Tagesordnungspunkte 5 und 6 bezogen sei.

 

Oberbürgermeister Mädge und Stadtbaurätin Gundermann stellen anhand der beigefügten Präsentation den aktuellen Sachstand vor.

 

Oberbürgermeister Mädge erläutert die Beweggründe für die Ausweisung des Baugebietes für die Ansiedlung von Hochtechnologie-Unternehmen und Wohnen. Es ginge darum, Wirtschaft 4.0 und damit Arbeitsplätze der Zukunft in Lüneburg anzusiedeln und Arbeitskraft vor Ort zu halten. Mit diesen Projekt habe man auch im Wettbewerb Zukunftsstadt 2030+ punkten können. Dabei sei die Nähe zur Universität unverzichtbar. Andere Standorte seien in die Überlegung eingeflossen und verworfen worden. Zur Sicherung des Grüngürtels seien der Gemeinde Reppenstedt Gespräche angeboten worden. Ziel sei es, den dargestellten Korridor von Bebauung freizuhalten. Er sei dankbar, dass Reppenstedt bei der Abgrenzung ihres Plangebietes bereits die Ergebnisse der Lüneburger Klimaanalyse berücksichtigt habe. Im Verfahren würden die Bedenken der Bürger aufgenommen, abgewogen und damit gerichtsfest dokumentiert. Es sei nicht beabsichtigt, Einlassungen zu ignorieren.

 

Stadtbaurätin Gundermann ergänzt um die planerische Herleitung. Sie stellt die Lage und die prägenden Aspekte des Gebietes dar. Hinsichtlich des Beschlusses zum Grüngürtel-West erklärt sie, dass 2014 keine Konkretisierung erfolgt sei. 2016 habe das Baudezernat erstmals zeichnerisch dargestellt, welche Flächen dem Grünzug zugeordnet werden könnten. Dabei sei ein Mindestabstand von 220 m vorgesehen worden. Außerdem sollten Gespräche zur Sicherung der „Reppenstedter Nase“ geführt werden. Der aktuelle städtebauliche Entwurf sei anhand der Vorschläge des Klimagutachters erstellt worden. Es handele sich nur um eine Ideenskizze, konkrete Untersuchungen stünden noch aus. Der Grüngürtel solle als Grünfläche festgesetzt und gesichert werden. Der Aufstellungsbeschluss zu Öko-Pool-Flächen werde weiter verfolgt, um weitere Flächen im Grünzug nördlich und südlich des Geltungsbereiches zu sichern. Durch den Aufstellungsbeschluss wolle man in den Diskussionsprozess mit den Bürgerinnen und Bürgern einsteigen.

 

Herr Kreider, Vertreter der Bürgerinitiative Grüngürtel-West, erklärt für die Bürgerinitiative, dass inzwischen 2.772 Unterschriften für den Einwohnerantrag gesammelt wurden. Nach Prüfung des Antrags durch die Verwaltung und Zulassung, wolle die Initiative ihre Positionen im Rat vortragen. Beim Beschluss von 2014 müsse man davon ausgehen, dass das damals vorhandene Grün erhalten bleiben sollte. Der Entwurf der Stadtklimaanalyse betrachte nur eine Wetterlage und berücksichtige den Klimawandel nicht. Man müsse daher mit der Fläche vorsichtig umgehen. Außerdem seien verkehrstechnische Probleme absehbar. Die Stadt solle zunächst über ein verkehrspolitischen Konzept und ein Stadtentwicklungskonzept nachdenken und die Fragen gründlicher analysieren. Er spricht sich dafür aus, zunächst den Einwohnerantrag und die damit verbundene Diskussion im Rat abzuwarten, bevor mit der Bauleitplanung begonnen werde. Am bestenre es, die Planung gänzlich zu verwerfen.

 

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Manzke, dankt Herrn Kreider für den Sachvortrag und gibt zu bedenken, dass man sich erst am Beginn eines Prozesses befinde, in dem alle Fragen der Bürgerinnen und Bürger beantwortet und abgewogen würden. Fachgutachten für detaillierte Informationen müssten erst noch beauftragt werden.

 

Beigeordneter Pauly spricht sich dafür aus, zunächst den Einwohnerantrag abzuwarten, bevor der Aufstellungsbeschluss gefasst werde. Hier würde über ein Gewerbegebiet zu entscheiden sein, eine Einflussnahme auf die sich ansiedelnden Betriebe hätte man aber nicht. Er fordere außerdem eine alternative Standortsuche für die Ansiedlung von Hochtechnologie-Gewerbe.

 

Ratsherr von Nordheim erläutert den von ihm eingereichten Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2018. Man solle den Bereich von Bebauung freihalten, damit die Kaltluft ungehindert in die Innenstadt strömen könne. Da man aber auch die Ansiedlung von Hochtechnologie-Unternehmen unterstützen wolle, sollten Standortalternativen geprüft werden.

 

Beigeordneter Blanck ergänzt hinsichtlich der gewünschten Nähe zur Universität, dass diese auch durch die Ausgründung von Instituten erreicht werden könne. Gründe für die Eile im Verfahren seien nicht erkennbar, so dass zunächst Standortalternativen geprüft werden sollten. Außerdem gebe es aus klimatischen Gründen Bedenken gegen die vorgestellte Planung. Man solle den Dialog mit den Bürgern ernst nehmen und den Einwohnerantrag abwarten.

 

Beigeordnete Schellmann erklärt, dass man 2014 den Klimagürtel in der Form erhalten wollte, wie er sich dargestellt habe. Die Ansiedlung der 3D-Drucktechnologie sei eine gute Entwicklung für den Standort. Störend sei aber das Wohngebiet am Rande zur Gemeinde Reppenstedt. Sie halte es für unrealistisch, dass das Wohnen nur auf Mitarbeiter beschränkt werden könne. Außerdem sei der Zeitdruck problematisch, da man weder eine genaue Klimabetrachtung noch einen Landschaftsplan oder ein Stadtentwicklungskonzept habe. Man solle sich Zeit lassen. (Siehe Änderung gemäß Protokoll vom 18.02.2019)

 

Beigeordneter Salewski erklärt, dass die SPD den Aufstellungsbeschluss unterstützen werde. Man wolle in öffentlicher Diskussion über das Projekt sprechen und gemeinsam nach Lösungen u. a. zum Klima, der Sicherung des Grüngürtels und des Verkehrs suchen.

 

Ratsherr Meyer ergänzt, dass der Bebauungsplan die Möglichkeit gebe, den wichtigen Grünbereich zu sichern. Gleichzeitig könne Gewerbe angesiedelt und Wohnraum geschaffen werden. Die Lüneburger 30% Regelungen wäre anzuwenden. Die Abwanderung von Gewerbe und Arbeitnehmern ins Umland müsse aufgehalten werden.

 

rgermeisterin John spricht sich dafür aus, Grün zu erhalten und Wohnraum zu schaffen. Eine extreme Bebauung lehne sie aber ab. Die Stadt brauche ein Stadtentwicklungskonzept. Man könne sich bis dahin aber nicht allem verwehren.

 

Ratsherr Minks weist darauf hin, dass man noch nicht über das Ergebnis des Verfahrens abstimme, sondern nur über den Beginn. Dadurch würde jeder Einwand erfasst, abgewogen und beschieden. Nach der Vorbegutachtung durch den Klimagutachter sei eine Bebauung möglich. Die im Verfahren zu erstellenden Gutachten würden zeigen, ob und was wirklich machbar ist. Die Sicherung eines Grüngürtels von 330 590 m sei mehr als man 2014 geplant hatte.

 

Oberbürgermeister Mädge erklärt hinsichtlich des Stadtentwicklungskonzeptes, dass in 2019 mit der Bürgerbeteiligung begonnen werden soll. Für die Entwicklung rechne man mit einem Zeitraum von etwa drei Jahren. Solange könne man nicht jegliche Planung aufschieben. In Bezug auf den Einwohnerantrag stellt er klar, dass ihm nicht daran gelegen sei, Diskussionen zu umgehen. Er sei bereit, in Abstimmung mit dem Ratsvorsitzenden, das Thema im Januar im Rat zu behandeln und die Bürgerinitiative unabhängig vom Einwohnerantrag dort zu Wort kommen zu lassen.

 

 

 

 

Der Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 26.11.2018 wird bei sieben Nein-Stimmen und drei Ja-Stimmen von Beigeordnetem Blanck, Ratsherrn von Nordheim und Beigeordnetem Pauly abgelehnt.

 

 

 

Beigeordneter Blanck beantragt, die Bezeichnung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes in „Grüngürtel-West“ zu ändern.

 

Der Antrag wird bei sechs Nein-Stimmen, drei Ja-Stimmen von Beigeordnetem Blanck, Ratsherrn von Nordheim und Beigeordnetem Pauly und einer Enthaltung von Beigeordneter Schellmann abgelehnt.

 

 

 

Beigeordneter Salewski beantragt, die Bezeichnung der Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes um den Zusatz „Grüngürtel-West“ zu ergänzen.

 

Der Antrag wird mit fünf Ja-Stimmen, drei Enthaltungen von Beigeordneter Schellmann, Beigeordnetem Pauly und Ratsherrn Gaberle, sowie zwei Nein-Stimmen von Beigeordnetem Blanck und Ratsherrn von Nordheim angenommen.

 

 

In diesem Zusammenhang erklärt Oberbürgermeister Mädge, dass auch die Flächennutzungsplanänderung „Digital-Campus/Grüngürtel-West“ heißen solle.


Beschluss:

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt bei vier Gegenstimmen durch Beigeordnete Schellmann, Beigeordneten Blanck, Ratsherrn von Nordheim und Beigeordneten Pauly folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1. Für den in der Anlage dargestellten Bereich wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 155 eingeleitet. Der Bebauungsplan bekommt die Bezeichnung „Digital-Campus/Grüngürtel-West. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.

 

2. Ziel der Planung ist, die planungsrechtliche Sicherung des Grüngürtels-West auf Lüneburger Gebiet sowie das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ansiedlung von weiteren Hochtechnologie-Unternehmen in Kombination mit Wohnen.

 

3. Mit der Gemeinde Reppenstedt und der Samtgemeinde Gellersen ist ein Vertrag zu schließen, in dem neben der Abstimmung der Bauleitplanverfahren aufeinander insbesondere die Planung und der Bau eines Kreisverkehrsplatzes in der L 216 als gemeinsame Baugebietserschließung sowie das Freihalten des Grüngürtels-West von Bebauung auch auf Reppenstedter Gemeindegebiet vereinbart wird.

 

4. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist durch Aushang durchzuhren.

 

5. Der Bürgerinitiative Grüngürtel-West wird in der Sitzung des Rates im Januar 2019 Gelegenheit gegeben, zur Sache vorzutragen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:6

Nein-Stimmen:4

  Enthaltungen:0

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Änderungsantrag zu TOP 5 und6 vom 26 11 2018 (787 KB)      
Anlage 2 2 Anlage zum Änderungsantrag zu TOP 5 und 6 vom 26 11 2018 (181 KB)      
Anlage 3 3 Präsentation Digital Campus (4778 KB)