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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform
Datum: Mo, 10.12.2018    
Zeit: 16:03 - 17:12 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 16.11.2018  
FinanzA/0022/18  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Graal für das Haushaltsjahr 2017 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters  
Enthält Anlagen
VO/8086/18  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2017 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters  
Enthält Anlagen
VO/8087/18  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Jahresabschluss der Stiftung Hospital St. Nikolaihof für das Haushaltsjahr 2017 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters  
Enthält Anlagen
VO/8088/18  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

a) Der Jahresabschluss 2017 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2017 in Höhe von insgesamt 1.102.372,84 EUR wird ein Betrag in Höhe von 734.336,38 der freien Rücklage sowie ein Betrag von 367.036,46 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.

 

Darüber hinaus wird ein Betrag von 1.000,00 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.

 

 

   
    10.12.2018 - Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform
    Ö 7 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2017 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2017 in Höhe von insgesamt 1.102.372,84 EUR wird ein Betrag in Höhe von 734.336,38 der freien Rücklage sowie ein Betrag von 367.036,46 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.

 

Darüber hinaus wird ein Betrag von 1.000,00 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreisesneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 

  Enthaltungen: 

   
    13.12.2018 - Verwaltungsausschuss
    N 23 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    20.12.2018 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

a) Der Jahresabschluss 2017 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2017 in Höhe von insgesamt 1.102.372,84 EUR wird ein Betrag in Höhe von 734.336,38 der freien Rücklage sowie ein Betrag von 367.036,46 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.

 

Darüber hinaus wird ein Betrag von 1.000,00 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 38

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 0

 

Oberbürgermeister MÄDGE nimmt seinen Platz am Beratungstisch wieder ein.

Ö 8  
Enthält Anlagen
Haushaltsplanentwurf 2019 für das Hospital zum Graal  
Enthält Anlagen
VO/8155/18  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Haushaltsplanentwurf 2019 für das Hospital zum Großen Heiligen Geist  
Enthält Anlagen
VO/8156/18  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Haushaltsplanentwurf 2019 für das Hospital St. Nikolaihof  
Enthält Anlagen
VO/8157/18  
Ö 11  
Enthält Anlagen
Haushaltssatzung und Festsetzung des Investitionsprogrammes der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2019  
Enthält Anlagen
VO/8028/18  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 13  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 14     Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil      
N 15     Anfragen im nichtöffentlichen Teil