Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr UDER vom Rechnungsprüfungsamt (RPA) geht kurz auf den Prüfungsbericht ein und stellt fest, dass es keine Beanstandungen anzumerken gäbe. Der Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters stehe nichts entgegen. Beschluss: a) Der Jahresabschluss 2017 der Stiftung Hospital zum Graal gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2017 in Höhe von insgesamt 65.880,58 EUR wird ein Betrag in Höhe von 2.976,89 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.
b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stiftung Hospital zum Graal wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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