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Auszug - Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2017 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters   

 
 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Finanzen, Personal, Rechnungsprüfung und Verwaltungsreform Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 10.12.2018    
Zeit: 16:03 - 17:12 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/8087/18 Jahresabschluss der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist für das Haushaltsjahr 2017 und Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 sowie Entlastung des Oberbürgermeisters
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Gerber
Federführend:03 S - Stiftungsangelegenheiten Beteiligt:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin  Fachbereich 2 - Finanzen
   DEZERNAT II
   DEZERNAT III
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Herr UDER geht kurz auf den Prüfungsbericht des RPA ein. Es sei lediglich eine Prüfungsbemerkung zum Thema „aktivierungsfähige Eigenleistungen“ sowie ein Prüfungshinweis in Sachen „übertragene Haushaltsermächtigungen“ anzumerken. Die Prüfung habe zu keiner Beanstandung geführt, die der Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehe.

 

Ratsherr NEUBERT erkundigt sich, ob die Erbbaurechtsanpassungen, welche im Rechenschaftsbricht erwähnt werden, abgeschlossen seien. Herr KIPKE erklärt, dass Erbbaurechte nach einem festen Bewertungsmuster zu bilanzieren seien. Da beim Hospital zum Großen Heiligen Geist diverse Erbbaurechte vorlägen, müssten diese regelmäßig angepasst werden.


Beschluss:

a) Der Jahresabschluss 2017 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2017 in Höhe von insgesamt 1.428.464,06 EUR wird ein Betrag in Höhe von 476.154,69 EUR der freien Rücklage sowie ein Betrag von 941.842,94 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugehrt.

 

Darüber hinaus wird ein Betrag von 10.466,43 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.

 

b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stiftung Hospital zum Großen Heiligen Geist wird zur Kenntnis genommen.

 

c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 

  Enthaltungen: