Bürgerinformationssystem
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Beratungsinhalt:
Herr UDER geht kurz auf den Prüfungsbericht des RPA ein. Auch hier sei lediglich eine Prüfungsbemerkung zum Thema „aktivierungsfähige Eigenleistungen“ sowie ein Prüfungshinweis in Sachen „übertragene Haushaltsermächtigungen“ anzumerken. Die Prüfung habe zu keiner Beanstandung geführt, die der Beschlussfassung über die Entlastung des Oberbürgermeisters entgegenstehe. Beschluss: a) Der Jahresabschluss 2017 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof gemäß Anlage 1 wird festgestellt. Aus dem Jahresüberschuss des Jahres 2017 in Höhe von insgesamt 1.102.372,84 EUR wird ein Betrag in Höhe von 734.336,38 der freien Rücklage sowie ein Betrag von 367.036,46 EUR der zweckgebundenen Rücklage/Gebäuderücklage zugeführt.
Darüber hinaus wird ein Betrag von 1.000,00 EUR als Inflationsausgleich dem satzungsgemäß zu erhaltenden Kapitalvermögen zugeführt. Dies geschieht unter Ausschöpfung des zulässigen Rahmens der abgabenrechtlichen Vorschriften der §§ 55 ff. der Abgabenordnung.
b) Der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Stiftung Hospital St. Nikolaihof wird zur Kenntnis genommen.
c) Dem Oberbürgermeister wird gemäß § 129 Abs. 1 NKomVG die uneingeschränkte Entlastung für das Haushaltsjahr 2017 erteilt. Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: Enthaltungen: |
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