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Tagesordnung - Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg
Datum: Do, 29.01.2015    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Einwohnerfragen      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 4  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 17.12.2014  
Rat/0022/14  
Ö 5  
Enthält Anlagen
Zuordnung des Amtes der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates zu der Stelle der Dezernentin für das Finanzwesen; Absehen von der Ausschreibung dieser Stelle sowie Wahl der derzeitigen Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek zur Ersten Stadträtin  
Enthält Anlagen
VO/6047/15  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Vor diesem Hintergrund ergeben sich die Ziffern 1 – 3 bzw. 4 als alternative Beschlussvorschläge:

 

  1. Gem. § 109 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 NKomVG wird von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates, gleichzeitig Dezernent/in für das Finanzwesen, abgesehen, da die Stelle mit der bisherigen Dezernentin für Finanzwesen, Frau Gabriele Lukoschek, besetzt werden soll.

 

  1. Das Amt der Ersten Stadträtin als allgemeine Stellvertreterin des Oberbürgermeisters wird mit Wirkung vom 01.02.2015 auf die Stelle der Dezernentin für Finanzwesen übertragen. Die Stelle der Dezernentin II mit dem Amt Erste Stadträtin ist deshalb im Stellenplan künftig anstatt der Stelle des Dezernenten V nach Besoldungsgruppe B5 auszuweisen. Der Amtsinhaberin wird gleichzeitig eine Aufwandsentschädigung nach § 3 NKBesVO in Höhe von 205 EUR/monatlich gewährt.

 

  1. Frau Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek wird für eine Amtszeit von 8 Jahren (01.02.2015 bis 31.01.2023) als Erste Stadträtin gewählt. Frau Lukoschek erhält Dienstbezüge der Besoldungsgruppe B5 und eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 205 EUR/monatlich.

 

 

 

 

4.               Sofern eine ¾-Mehrheit nach § 109 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 NKomVG für den Verzicht auf eine öffentliche Ausschreibung nicht zustande kommt, wird:

 

a)              Frau Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek auf Vorschlag von Oberbürgermeister Mädge vom Rat der Hansestadt Lüneburg nach § 81 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz NKomVG mit der allgemeinen Stellvertretung des Oberbürgermeisters beauftragt. Die Besoldung von Frau Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek bleibt mit B4 unverändert und sie erhält zudem eine Aufwandsentschädigung nach § 3 NKBesVO in Höhe von 205 EUR/monatlich.

 

b)              die Stelle der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates öffentlich ausgeschrieben.

 

   
    29.01.2015 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 5 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

  1. Gem. § 109 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 NKomVG wird von der öffentlichen Ausschreibung der Stelle der Ersten Stadträtin/des Ersten Stadtrates, gleichzeitig Dezernent/in für das Finanzwesen, abgesehen, da die Stelle mit der bisherigen Dezernentin für Finanzwesen, Frau Gabriele Lukoschek, besetzt werden soll.

 

  1. Das Amt der Ersten Stadträtin als allgemeine Stellvertreterin des Oberbürgermeisters wird mit Wirkung vom 01.02.2015 auf die Stelle der Dezernentin für Finanzwesen übertragen. Die Stelle der Dezernentin II mit dem Amt Erste Stadträtin ist deshalb im Stellenplan künftig anstatt der Stelle des Dezernenten V nach Besoldungsgruppe B5 auszuweisen. Der Amtsinhaberin wird gleichzeitig eine Aufwandsentschädigung nach § 3 NKBesVO in Höhe von 205 EUR/monatlich gewährt.

 

 

Aufgrund der Bitte von Beigeordnetem Pauly auf geheime Wahl ergibt sich folgendes Ergebnis:

 

36              Ja-Stimmen

4              Nein-Stimmen

1              Enthaltung

 

  1. Frau Stadtkämmerin Gabriele Lukoschek wird für eine Amtszeit von 8 Jahren (01.02.2015 bis 31.01.2023) als Erste Stadträtin gewählt. Frau Lukoschek erhält Dienstbezüge der Besoldungsgruppe B5 und eine Dienstaufwandsentschädigung in Höhe von derzeit 205 EUR/monatlich.

 

(01)

 

 

Oberbürgermeister MÄDGE überreicht Stadtkämmerin Lukoschek die Ernennungsurkunde zur Ersten Stadträtin für die Zeit vom 01.02.2015 bis zum 31.01.2015.

 

Die Fraktionsvorsitzenden und der Gruppensprecher gratulieren Stadtkämmerin Lukoschek zur erfolgreichen Wahl.

 

Stadtkämmerin LUKOSCHEK bedankt sich für das Vertrauen und freut sich auf die weitere Zusammenarbeit.

Ö 6  
Enthält Anlagen
10. Änderung der Verordnung der Hansestadt Lüneburg zur Regelung des Taxenverkehrs (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung der 9. Änderungsverordnung vom 30.07.2014 sowie 8. Änderung der Verordnung zur Regelung des Taxenverkehrs im Landkreis Lüneburg (Taxenverordnung) vom 10.07.1990 in der Fassung vom 30.07.2014  
Enthält Anlagen
VO/6037/15  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Umstrukturierung der Lüneburger Hospital-Stiftungen: Installation eines Stiftungsrates als beschließender Ausschuss, Ergänzung der Hauptsatzung, Neufassung der Stiftungssatzungen  
Enthält Anlagen
VO/5860/14-1  
Ö 8  
Enthält Anlagen
Annahme von Zuwendungen  
Enthält Anlagen
VO/6040/15  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Zustimmung zu einer außerplanmäßigen Auszahlung im Zusammenhang für die Beschaffung und Installation einer DC-Schnellladesäule (Ladesäule für Elektro-Kfz) im Rahmen des niedersächsischen Schaufensters  
Enthält Anlagen
VO/6046/15  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Aufnahme von Flüchtlingen      
Ö 11     Ausschussveränderungen      
Ö 11.1  
Enthält Anlagen
Ausschussveränderung  
Enthält Anlagen
VO/6051/15  
Ö 12  
Enthält Anlagen
Wichtige mündliche Anfragen - Wahlfreiheit Schule Oedeme - Kinder- und Jugendpartizipation - Labyrinth Kreideberg - Verkehrsschild Dahlenburger Landstraße / Pulverweg - Brücke Wandrahmstraße - Korrektur zum LZ-Bericht      
Ö 13  
Enthält Anlagen
Wichtige Mitteilungen der Verwaltung      
N 14     (nichtöffentlich)      
N 15     (nichtöffentlich)