Bürgerinformationssystem

Auszug - Umstrukturierung der Lüneburger Hospital-Stiftungen: Installation eines Stiftungsrates als beschließender Ausschuss, Ergänzung der Hauptsatzung, Neufassung der Stiftungssatzungen  

 
 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg
TOP: Ö 7
Gremium: Rat der Hansestadt Lüneburg Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Do, 29.01.2015    
Zeit: 17:00 - 20:25 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/5860/14-1 Umstrukturierung der Lüneburger Hospital-Stiftungen: Installation eines Stiftungsrates als beschließender Ausschuss, Ergänzung der Hauptsatzung, Neufassung der Stiftungssatzungen
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Gerber, Kerstin
Federführend:03 - Steuerung und Service Beteiligt:DEZERNAT III
Bearbeiter/-in: Gerber, Kerstin   
 
Wortprotokoll
Beschluss

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat MOßMANN stellt in Kurzform die über dreijährige Historie des heutigen Beschlussvorschlags dar.

Zum Stiftungszweck der Hospitäler erinnert er, dass die Hospitäler eine sehr lange Geschichte haben, in der sich der Stiftungszweck immer wieder geändert habe. Über die Jahrhunderte hinweg sei der ursprüngliche Stiftungszweck, z.B. die Unterbringung von Leprakranken, entfallen. Im Sinne der Wohlfahrtspflege sei der Stiftungszweck immer den aktuellen Bedürfnissen angepasst worden.

Das niedersächsische Innenministerium habe eine Vorabgenehmigung zur Änderung des Stiftungszwecks erteilt.

 

Ratsherr SRUGIShrt aus, dass Institutionen ab und an ihre Regeln der Realität, neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen sowie neuen Zielen und Zwecken anpassenssen.

Eine Veränderung in den Stiftungen sei notwendig, da zum einen der Stiftungszweck den veränderten Realitäten angepasst und zum anderen die Stiftungsverwaltung modernisiert werden müssen.

Sozialstaatliches Handeln überlagere heute häufig den Stiftungszweck, daher sei eine Abgrenzung notwendig. Die vorgeschlagene Änderung des Stiftungszwecks sei allgemeiner, trotzdem sollen ältere Menschen zuerst Berücksichtigung finden. Auch komme dem Thema Wohnen im Alter weiterhin eine wichtige Rolle zu. Auch seien bisher Frauen durch den Stiftungszweck bevorzugt worden, was jedoch dem Grundgesetz und der darin verankerten Gleichberechtigung widerspreche.

Zudem bedürfe es einer Modernisierung der Stiftungsverwaltung, da diese mehr Selbständigkeit für effektiveres Arbeiten und das Rechnungswesen klarere Abgrenzungen benötige. Trotzdem sei ein einheitliches, abgestimmtes Handeln erforderlich, so dass eine Dachstiftung die richtige Lösung sei. Es werde eine öffentlich-rechtliche Dachstiftung angestrebt, wofür es eines Gesetzes oder einer Gesetzesänderung bedürfe.

Die Wertung und Wertschätzung durch die Öffentlichkeit spiele heute eine wichtige Rolle, was ein Controlling und eine öffentliche Rechnungslegung voraussetze.

 

Beigeordneter PAULY spricht sich gegen die Erweiterung des Stiftungszwecks aus, da es eine unnötige Vereinfachung des Zugangs an die Stiftungsgelder bedeute. Immerhin entscheiden für die Stiftungen wie auch für die Hansestadt Lüneburg die Ratsmitglieder. Auch habe der bisherige Stiftungszweck nicht an Aktualität verloren. Es gebe eine besondere Problemlage bei Frauen, die weniger verdienen und damit ungleich behandelt werden. Diese Ungleichbehandlung werde durch den Stiftungszweck wieder ausgeglichen.

Durch die mehrmalige Befassung mit der Umstrukturierung der Stiftungen und der Beauftragung eines Gutachtens, sei bereits ein sechsstelliger Betrag ausgegeben worden, der besser hätte bei den Stiftungen belassen und dem eigentlichen Stiftungszweck zugeführt worden wäre.

Der Einführung des Stiftungsausschusses, der die drei Stiftungen überwache, könne die Fraktion Die Linke etwas abgewinnen, jedoch sei sie gegen die Erweiterung des Stiftungszwecks und gegen die Gründung einer Dachstiftung.

Die Erwähnung der Grundmandate des Stiftungsausschusses in der Stiftungssatzung erachte er als wichtig, da in Aufsichtsräten auch keine Grundmandatsträger vertreten seien und sich deren Zusammensetzung ebenfalls auf § 71 NKomVG beziehe.

 

Beigeordneter WEBERSINN betont, dass von Altersarmut insbesondere Frauen, alleinstehende Frauen und Frauen mit Kindern betroffen seien. Auch die Novellierung des Scheidungsrechts habe dazu beigetragen.

In der Hansestadt Lüneburg gebe es die Möglichkeit mit den Stiftungen die Frauen besonders zu fördern. Diese Möglichkeit sollte nicht aus der Hand gegeben werden. Der neue Stiftungszweck gehe zu weit, so dass der bisherige beibehalten werden solle. Über eine vorsichtige Erweiterung des Stiftungszwecks könne der neue Stiftungsausschuss diskutieren, trotzdem müsse eine hauptsächliche Förderung von Frauen, die von Altersarmut bedroht seien, im Vordergrund stehen.

Er stellt den Antrag, den bisherigen Stiftungszweck beizubehalten oder jeden Punkt des Beschlussvorschlags einzeln abstimmen zu lassen.

Die organisatorische Neuausrichtung und Gründung des Stiftungsausschusses erachte die CDU-Fraktion als richtig.

 

Ratsherr BÖGERSHAUSEN erinnert daran, warum der Prozess zur Änderung der Stiftungssatzung notwendig gewesen sei.

Die CDU-Fraktion sei zu keiner Kompromissfindung bzgl. des Stiftungszwecks bereit, sondern stelle sogar ein Ultimatum, was aus seiner Sicht Blockadepolitik sei. Dabei gehe aus einem Dokument der CDU-Fraktion vom 23.04.2014 hervor, dass die Modernisierung des Stiftungszwecks angebracht sei, damit auf die Herausforderung des demografischen Wandels reagiert werden könne.

Die Altersarmut von Männern und Frauen sei gleichermaßen schrecklich, so dass diese Menschen auch gleichermaßen Hilfen erhalten sollen. Durch eine Änderung des Stiftungszwecks sollen nicht die Frauen benachteiligt, sondern den armen, älteren Menschen geholfen werden.

Durch die Bundespolitik der CDU sei die Altersarmut der Frauen aufgrund der langen Verhinderung der Frauenquote und der Einführung der Herdprämie mit geschaffen worden.

 

Ratsfrau SCHELLMANN geht auf die geschichtliche Entwicklung des Stiftungszwecks ein.

Der Stiftungszweck sei immer den neuen sozialen und gesellschaftlichen Gegebenheiten angepasst worden. 1994 sei eine Ausweitung des Stiftungszweckes mit dem Bau und den Betrieb von Wohnungen für ältere, arme Menschen erfolgt.

Jetzt werde die Ausweitung wieder zurückgenommen, da laut Hinweis des Finanzamtes bei Nichtausnutzung des Stiftungszwecks die Stiftungen steuerpflichtig seien.

Das Gutachten sei notwendig gewesen, damit keine weiteren Fehler passieren, die Hintergründe und Geschichte der Stiftungen aufgearbeitet werden und Lösungen für die Zukunft und die Anpassung an die heutigen sozialen und gesellschaftlichen Gegebenheiten aufgezeigt werden.

Der Rat der Hansestadt Lüneburg sei für die Männer, die unverschuldet in eine Notlage geraten, ebenso verantwortlich wie für Frauen.

In der Akzeptanzgruppe habe die CDU-Fraktion ihre Argumente nicht oder nicht deutlich genug eingebracht. Dort sei ausführlich diskutiert, nach Lösungen gesucht und Probleme erörtert worden.

Sie stimmt Beigeordneten Pauly zu, dass die Grundmandate des Stiftungsausschusses in der Stiftungssatzung aufgenommen werden sollten.

(Siehe Änderung/Ergänzung gemäß Protokoll vom 27.04.2015)

 

Oberbürgermeister MÄDGE erklärt, dass die Hansestadt Lüneburg nach wie vor die Dachstiftung einsetzenchte, jedoch habe das Land Niedersachsen als einziges Bundesland nicht das entsprechende Stiftungsrecht.

In den letzten Jahrzehnten habe die Verwaltung über die Stiftungen entschieden, nur über die Jahresrechnung habe der Stiftungsbeirat entscheiden können. Jetzt solle durch die Gründung des Stiftungsausschusses als beschließender Ausschuss den Ratsmitgliedern mehr Entscheidung zukommen, was mehr Transparenz und mehr Beteiligung bedeute.

Er weist auf Artikel 3 des Grundgesetzes hin, bei dem es um die Gleichbehandlung von Mann und Frau gehe. Daher müsse der Rat der Hansestadt Lüneburg die Stiftungssatzungen entsprechend anpassen. Hinzu sei der Hinweis vom Finanzamt gekommen, dass die Erträge im Sinne des Stiftungszwecks verwandt werden müssen, ansonsten rden Steuern anfallen.

Auf die Aussage des Beigeordneten Pauly entgegnet er, dass es ein Rechnungsprüfungsamt sowie einen Rechnungsprüfungsausschuss gebe, der ggf. die Verwendung der Stiftungsgelder entgegen dem Stiftungszweck verhindere.

 

Beigeordneter DÖRBAUM informiert, dass die Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen auf die Losmöglichkeit für den 7ten Sitz verzichte. Somitnne der Sitz den kleineren Fraktionen zugutekommen.

Er verdeutlicht, dass die Hansestadt Lüneburg hervorragende Stiftungen habe, die gute Aufgaben und Förderungen übernehmen. Daher könne er die Diskussion über den Stiftungszweck nicht nachvollziehen.

Der fachliche Rat und das Gutachten r die Neuordnung der mittelalterlichen Stiftungen sei wichtig und richtig gewesen, um auch den rechtlichen Ansprüchen zu genügen.

 

Ratsherr DR. SCHARF äert, dass die Erstellung des Gutachtens richtig und vernünftig gewesen sei und als Arbeitsgrundlage genutzt werden konnte. Das Gutachten habe jedoch kontroverse Aussagen beinhaltet, die intensiv diskutiert worden seien.

Unstrittig seien die Straffung der Verwaltung, die Einrichtung der Dachstiftung und die Gründung des Stiftungsausschusses gewesen.

Hingegen seien der Stiftungszweck und die Abgrenzung zwischen staatlichen und kommunalen Aufgaben sowie Aufgaben aus dem Stiftungszweck strittig. Problematisch hinsichtlich des ausgeweiteten, neuen Stiftungszwecks sei die Zusammensetzung des Stiftungsausschusses mit Ratsmitgliedern, d.h. im Stiftungsausschuss entscheiden die gleichen Personen über Stiftungsgelder, die auch dem Rat der Hansestadt Lüneburg angehören.

 

rgermeister MEIHSIES hebt hervor, dass ein transparentes, demokratisches Verfahren mit Bürgerbeteiligung durchgeführt worden sei. Zudem habe es eine gute Beratung durch Fachgutachter gegeben.

Er bittet um eine Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten Frau Ullmann zum neuen Stiftungszweck.

 

Beigeordneter PAULY knüpft an den historischen Stiftungszweck an, der Menschen Hilfe gewährte, die in Not durch eine übertragbare Krankheit durch Geschlechtsakt geraten seien. Dieser damalige Stiftungszwecke habe durch HIV, AIDS an Aktualität gewonnen, so dass auch eine Eingrenzung des Stiftungszwecks in Betracht käme.

(Siehe Änderung gemäß Protokoll vom 27.04.2015)

 

Gleichstellungsbeauftragte ULLMANN erläutert, dass nach dem bisherigen Stiftungszweck hauptsächlich ältere Frauen profitieren sollten. Die geschlechtsneutrale Formulierung, die beim neuen Stiftungszweck verwandt werde, werde von Gleichstellungsbeauftragten immer wieder eingefordert.

Sie sei davon überzeugt, dass Altersarmut weiblich sei, so dass der Anteil von Frauen, die die Unterstützung von den Stiftungen in Anspruch nehmen werden müssen, höher sei.

Durch die neue Formulierung werden Frauen in allen Lebenslagen eher berücksichtigt, als es durch die bisherige Formulierung möglich gewesen sei.

 

Ratsherr NEUBAUER zeigt auf, dass in der bisherigen Formulierung des Stiftungszwecks das Wort „Frauen“ zusätzlich genannt sei, was in der neuen Fassung fehle. Er weist darauf hin, dass zwischen der Änderung des bisherigen Stiftungszwecks 1994 und der heutigen Änderung 2015 auch das Grundgesetz in Artikel 3 angepasst worden sei, indem dass eine Geschlecht vorrangig gefördert werde, sollte es gegenüber dem anderen benachteiligt sein.

Das bedeute, dass weder der Stiftungszweck geändert noch erweitert worden sei, sondern er lediglich dem Grundgesetz angepasst werde.

 

Oberbürgermeister MÄDGE stellt klar, dass es klare staatliche Aufgaben und Regelungenr Kommunen gebe, welche Vorrang haben. D.h. erst müsse der Anspruch auf Wohngeld ausgeschöpft werden und dann könne zusätzlich eine Förderung durch die Stiftung erfolgen.

Bisher habe es keine Richtlinien für die Wohnungsvergabe, zur Instandsetzung und Verwaltung gegeben.

 

Beigeordneter WEBERSINN bittet darum, dass jeder Punkt des Beschlussvorschlags einzeln abgestimmt werde.

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Einrichtung eines Stiftungsrates als beschließenden Ausschuss der Vertretung im Sinne von § 71 NKomVG mit sieben stimmberechtigten Mitgliedern und den drei oben benannten Mitgliedern nach § 71 Abs. 7 NKomVG jeweils für das Hospital zum Graal, das Hospital zum Großen Heiligen Geist und das Hospital St. Nikolaihof.

 

2. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt gemäß § 76 Abs. 3 NKomVG die Änderung des § 5 Abs. 1 der Hauptsatzung durch Hinzufügung eines Buchst. h) gemäß Anlage 1.

 

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke, einer Enthaltung aus der Fraktion Piraten Niedersachsen und einer Enthaltung aus der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gegen den Antrag der CDU-Fraktion auf Beibehaltung des alten Stiftungszwecks.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und 2 Gegenstimmen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

 

3. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt die Neufassung der Satzungen für die Hospitäler zum Graal, zum Großen Heiligen Geist und St. Nikolaihof gem. Anlagen 2 bis 4.

 

 

 

4. Folgende Personen werden jeweils als Mitglieder der drei o. a. Stiftungsräte gem. § 71 Abs. 2 bis 4 NKomVG durch Fraktionen und Gruppen benannt (7x stimmberechtigt, 2 oder 3x Grundmandat):

 

Die Gruppe SPD / Bündnis 90/Die Grünen verzichtet auf den möglichen 7ten Sitz.

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig die Abweichung vom Losverfahren.

 

Aufgrund der Losung ergibt sich:

1 Sitz                                          Fraktion Piraten Niedersachsen

Grundmandat                            Fraktion Die Linke

Grundmandat                            Gruppe FDP/Rentner

 

              Mitglied                            Vertretung

1)              Herr Kolle                            Herr Eschen

2)              Herr Srugis                            Herr Neubauer

3)              Herr Nowak                            Frau Grunau

4)              Herr Bögershausen              Herr Plener

5)              Frau von Stern              Herr Pols

6)              Herr Kuhn                            Herr Dr. Scharf

7)              Herr Brügge                            Herr Bartels

 

8)              Herr Petroll                            Herr Pauly

9)              Frau Schellmann              Herr Kiesel

 

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

5. Die sich unter 4. ergebende Sitzverteilung wird gem. § 71 Abs. 5 NKomVG festgestellt.

 

 

 

6. Der Vorsitz des Stiftungsrates (Ausschussvorsitzender) wird von der Gruppe SPD/Grüne wie folgt bestimmt:

 

     Herr Kolle.

 

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

 

7. Für das Hospital St. Nikolaihof wird ein Beirat mit beratender Funktion eingerichtet, der aus dem Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden des Stiftungsrates, zwei vom Flecken Bardowick zu benennenden ehrenamtlichen Vertretern sowie einem Vertreter der Verwaltung besteht und bei Bedarf einberufen wird.

 

8. Die dargestellten vorgesehenen organisatorischen Änderungen unterliegen der Organisationshoheit des Oberbürgermeisters und werden zur Kenntnis genommen.

 

 

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst mehrheitlich bei 9 Gegenstimmen der CDU-Fraktion und 2 Enthaltungen der Fraktion Die Linke folgenden Beschluss:

 

9. Die unter 1. bis 3. gefassten Beschlüsse sollen zum 01.02.2015 wirksam werden.

 

(03S)