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Tagesordnung - Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung  

 
 
Bezeichnung: Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
Gremien: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung, Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
Datum: Mo, 24.01.2011    
Zeit: 15:00 - 16:55 Anlass: außerordentliche Sitzung
Raum: Museum Lüneburg, Besprechungsraum 2.OG
Ort: Willy-Brandt-Straße 1, Besprechungsraum 2.OG, Eingang Wandrahmstraße

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeiten      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Neues Museum Lüneburg - Vorstellung der Planung  
Enthält Anlagen
VO/3976/11  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Errichtung und Satzung der Museumsstiftung Lüneburg  
Enthält Anlagen
VO/3617/10-1  
    VORLAGE
    Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

1.      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt auf der Grundlage der als Anlage 1 vorliegenden Satzung gemeinsam mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V., dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.V. und dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg e.V., die Stiftung "Lüneburger Museumsstiftung" zu errichten.

 

2.      Die Stiftung soll die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen.

 

3.      Als Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Stiftung wird der Tag der notariellen Beurkundung bestimmt. Die in der Satzung vorgesehenen Gremien können zur Vorbereitung der operativen Geschäfte der Stiftung ihre Tätigkeit nach Maßgabe der Satzung ab sofort aufnehmen. In wirtschaftlicher Hinsicht sollen die ab 01.01.2011 anfallenden Einnahmen und Ausgaben möglichst der Stiftung zugerechnet werden.

 

4.      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

a)      den Stiftungserrichtungsvertrag (Stiftungsgeschäft der Museumsstiftung Lüneburg) (Anlage 2),

b)      die Patronatserklärung (Anlage 3),

c)      die Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Stiftung (Anlage 4),

d)      den Überleitungsvertrag mit dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.v. (Anlage 5),

e)      den Überleitungsvertrag mit dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg von 1851 e.V. (Anlage 6),

f)        den Überleitungsvertrag mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V. (Anlage 7).

 

5.      Als Stiftungsvermögen wird ein Betrag i. H. v. 25.000 Euro aus der Invest.-Nr. 01-252-01 Museumslandschaft, Teilhaushalt 40010 Kultur, Kostenstelle 41050 Neuordnung Museen, Produkt 252001 Museen, Kostenträger 25200105 Museumslandschaft bereitgestellt. Die Hansestadt Lüneburg wird durch laufende Zuschüsse nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplanes die Betriebsführung der Stiftung nachhaltig sicherstellen. Der jährliche Zuschussbetrag wird auf der Grundlage des jeweils zu erstellenden Wirtschaftsplanes festgelegt. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 soll das Gesamtbudget für den Zuschuss 650 T€ p. a. betragen. Die derzeitigen Betriebsführungs- und Zuschussvereinbarungen zwischen Hansestadt Lüneburg und den Museumsvereinen werden nach Maßgabe der mit den Vereinen verhandelten Verträge auf die Stiftung übergeleitet, die auch im rechtlich möglichen Umfang Anstellungsträger des gesamten Museumspersonals werden soll.

 

   
    24.01.2011 - Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
    Ö 4 - ungeändert beschlossen
    Beschluss:

Beschluss:

 

Der Kultur- und Partnerschaftsausschuss empfiehlt dem Rat der Hansestadt Lüneburg einstimmig bei Stimmenthaltung der FDP-Fraktion, folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt auf der Grundlage der als Anlage 1 vorliegenden Satzung gemeinsam mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V., dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.V. und dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg e.V., die Stiftung "Lüneburger Museumsstiftung" zu errichten.

 

  1. Die Stiftung soll die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen.

 

  1. Als Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Stiftung wird der Tag der notariellen Beurkundung bestimmt. Die in der Satzung vorgesehenen Gremien können zur Vorbereitung der operativen Geschäfte der Stiftung ihre Tätigkeit nach Maßgabe der Satzung ab sofort aufnehmen. In wirtschaftlicher Hinsicht sollen die ab 01.01.2011 anfallenden Einnahmen und Ausgaben möglichst der Stiftung zugerechnet werden.

 

  1. Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

a)      den Stiftungserrichtungsvertrag (Stiftungsgeschäft der Museumsstiftung Lüneburg) (Anlage 2),

b)      die Patronatserklärung (Anlage 3),

c)      die Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Stiftung (Anlage 4),

d)      den Überleitungsvertrag mit dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.v. (Anlage 5),

e)      den Überleitungsvertrag mit dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg von 1851 e.V. (Anlage 6),

f)        den Überleitungsvertrag mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V. (Anlage 7).

 

  1. Als Stiftungsvermögen wird ein Betrag i. H. v. 25.000 Euro aus der Invest.-Nr. 01-252-01 Museumslandschaft, Teilhaushalt 40010 Kultur, Kostenstelle 41050 Neuordnung Museen, Produkt 252001 Museen, Kostenträger 25200105 Museumslandschaft bereitgestellt. Die Hansestadt Lüneburg wird durch laufende Zuschüsse nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplanes die Betriebsführung der Stiftung nachhaltig sicherstellen. Der jährliche Zuschussbetrag wird auf der Grundlage des jeweils zu erstellenden Wirtschaftsplanes festgelegt. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 soll das Gesamtbudget für den Zuschuss 650 T€ p. a. betragen. Die derzeitigen Betriebsführungs- und Zuschussvereinbarungen zwischen Hansestadt Lüneburg und den Museumsvereinen werden nach Maßgabe der mit den Vereinen verhandelten Verträge auf die Stiftung übergeleitet, die auch im rechtlich möglichen Umfang Anstellungsträger des gesamten Museumspersonals werden soll.

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:             

Nein-Stimmen:             

  Enthaltungen:             

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Organigramm Museumsstiftung Lüneburg (39 KB) PDF-Dokument (63 KB)    
   
    03.02.2011 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 8 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und Enthaltung der FDP-Fraktion folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt auf der Grundlage der als Anlage 1 vorliegenden Satzung gemeinsam mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V., dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.V. und dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg e.V., die Stiftung "Lüneburger Museumsstiftung" zu errichten.

 

2.      Die Stiftung soll die Anerkennung der Gemeinnützigkeit beantragen.

 

3.      Als Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Stiftung wird der Tag der notariellen Beurkundung bestimmt. Die in der Satzung vorgesehenen Gremien können zur Vorbereitung der operativen Geschäfte der Stiftung ihre Tätigkeit nach Maßgabe der Satzung ab sofort aufnehmen. In wirtschaftlicher Hinsicht sollen die ab 01.01.2011 anfallenden Einnahmen und Ausgaben möglichst der Stiftung zugerechnet werden.

 

4.      Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

a)      den Stiftungserrichtungsvertrag (Stiftungsgeschäft der Museumsstiftung Lüneburg) (Anlage 2),

b)      die Patronatserklärung (Anlage 3),

c)      die Vereinbarung zwischen der Hansestadt Lüneburg und der Stiftung (Anlage 4),

d)      den Überleitungsvertrag mit dem Förderkreis Industriedenkmal Saline Lüneburg e.v. (Anlage 5),

e)      den Überleitungsvertrag mit dem Naturwissenschaftlichen Verein für das Fürstentum Lüneburg von 1851 e.V. (Anlage 6),

f)        den Überleitungsvertrag mit dem Museumsverein für das Fürstentum Lüneburg e.V. (Anlage 7).

 

5.      Als Stiftungsvermögen wird ein Betrag i. H. v. 25.000 Euro aus der Invest.-Nr. 01-252-01 Museumslandschaft, Teilhaushalt 40010 Kultur, Kostenstelle 41050 Neuordnung Museen, Produkt 252001 Museen, Kostenträger 25200105 Museumslandschaft bereitgestellt. Die Hansestadt Lüneburg wird durch laufende Zuschüsse nach Maßgabe des jährlichen Haushaltsplanes die Betriebsführung der Stiftung nachhaltig sicherstellen. Der jährliche Zuschussbetrag wird auf der Grundlage des jeweils zu erstellenden Wirtschaftsplanes festgelegt. Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2011 soll das Gesamtbudget für den Zuschuss 650 T€ p. a. betragen. Die derzeitigen Betriebsführungs- und Zuschussvereinbarungen zwischen Hansestadt Lüneburg und den Museumsvereinen werden nach Maßgabe der mit den Vereinen verhandelten Verträge auf die Stiftung übergeleitet, die auch im rechtlich möglichen Umfang Anstellungsträger des gesamten Museumspersonals werden soll.

 

(II, Va, V, 4, 401)

Ö 5  
Enthält Anlagen
Museumsstiftung Lüneburg, Besetzung des Stiftungsrates  
VO/3617/10-2  
Ö 6  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 7  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 8     (nichtöffentlich)      
N 9     (nichtöffentlich)