-Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ wird zur
Kenntnis genommen.
-Die
Verwaltung wird ermächtigt, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
allein oder zusammen mit dem Land Niedersachsen einen öffentlich-rechtlichen
Vertrag zur Entwicklung des Schlieffen-Park-Geländes vorzubereiten. Der Vertrag
ist vor Vertragsabschluss im Verwaltungsausschuss vorzustellen.
-Die
Verwaltung wird ermächtigt, die vorbereitenden Maßnahmen (öffentliche Ausschreibung)
zur Beauftragung eines Dritten betreffend die Steuerung, Betreuung, Planung und
Durchführung der Erschließungsmaßnahmen in die Wege zu leiten.
12.12.2005 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 4 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen
der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die
vorgetragene Anregung einvernehmlich zur Kenntnis.