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Auszug - Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: (offen)
Datum: Mo, 12.12.2005    
Zeit: 14:35 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Landesvergabegesetz/Änderungen

 

Stadtbaurätin Gundermann informiert darüber, dass die Landesregierung die Änderung des Landesvergabegesetzes beschlossen habe. Das Gesetz regelt, dass öffentliche Auftraggeber bei einer Ausschreibung die Vorlage einer Tariftreueerklärung zu verlangen und die Einhaltung bei Auftragsabsicherung in geeigneter Weise zu prüfen haben. Ferner regelt das Gesetz, dass in einer sogenannten 10 % Klausel Angebote von Mindestbietern auf ihre auskömmliche Kalkulation hin zu überprüfen seien.

 

Der Anwendungsbereich des Gesetzes betraf bisher nur Aufträge ab einem Auftragswert von 10.000 €. Die Wertgrenze wurde durch die Gesetzesänderung jetzt auf 30.000 € erhöht.

 

Klargestellt werden muss in diesem Zusammenhang die teilweise irreführende Berichterstattung der örtlichen Presse. Keineswegs ist es zukünftig so, dass Aufträge selbst erst ab Auftragswert 30.000 € auszuschreiben sind und Aufträge darunter gänzlich frei vergeben werden können. Die Wertgrenze bezieht sich im wesentlichen auf die Abforderung einer Tariftreueerklärung und Prüfung deren Einhaltung sowie auf die Prüfung der 10 % Klausel.

 

Selbstverständlich werden Auftraggeber auch bei einem Auftragswert, bei dem das Landesvergabegesetz zukünftig keine Anwendung mehr finden wird, nicht von ihren Pflichten entbunden, Angebote sehr sorgfältig auf Qualität und Preise zu prüfen.

 

Die Änderung des Landesvergabegesetzes wurde mit einer Befristung auf den 31.12.2008 beschlossen.

 

Oberbürgermeister Mädge erinnert daran, dass das Landesvergabegesetz im Jahre 2002 auf Druck des Handwerks und der Wirtschaft beschlossen wurde. Ziel war es, das Handwerk im ehemaligen Zonenrandgebiet auf westlicher Seite vor dem zu erwartenden Dumpingpreisen aus den neuen Bundesländern zu schützen. Durch nachprüfbare Kalkulationen sollte für die westlichen Betriebe Chancengleichheit gewährleistet werden.

 

Unter dem Stichwort Bürokratieabbau wurde jetzt eine Erhöhung der Wertgrenze, ab wann das Gesetz anzuwenden ist, beschlossen. Zusätzlich rausgefallen ist auch die Prüfpflicht über 30.000 € bei Tochterfirmen, was zur Folge hat, dass bei den städtischen Tochterunternehmen diese Prüfungen zukünftig entfallen. Keineswegs aufgehoben wurden mit der Änderung dieses Gesetzes die nach VOB bestehende Ausschreibungspflicht.

 

Mit der Änderung des Landesvergabegesetzes sind ab 01.01.2006 ab einem Auftragswert von 30.000 € keine Tariftreueerklärungen mehr abzufordern und zu überprüfen. Ebenso entfällt die Überprüfung der Auskömmlichkeit im Sinne der 10 %-Klausel.

 

Diese Prüfungen werden seitens der Verwaltung bei Auftragsvergaben, bei denen das Landesvergabegesetz aufgrund der Einschränkung des Anwendungsbereiches auf Aufträge oberhalb von 30.000 € nicht mehr vorgenommen. Diese Veränderungen wurden von der jetzigen Landesregierung zum Nachteil des Handwerks beschlossen. An dem bisherigen Verfahren für Auftragsvergaben, soweit sie nicht öffentlich auszuschreiben sind, sind mehrere Angebote einzuholen, wird sich nichts ändern. Das Rechnungsprüfungsamt weist aber auch hier mit Nachdruck darauf hin, dass auch Firmen aus den neuen Bundesländern zu beteiligen sind.

 

 

Schützenstraße/Sanierung des Fußweges auf der Südseite

 

Fachbereichsleiter Wittmoser weist darauf hin, dass der mit Platten befestigte Gehweg auf der Südseite am Ende der Straße in Höhe des Platzes saniert werden muss. Wurzeln der dort stehenden Akazien haben die Pflasterung hochgedrückt, so dass sich dort Stolperfallen gebildet haben. Vorgesehen ist, eine Sanierung dergestalt vorzunehmen, dass der Plattenbelag aufgenommen und mit einer wassergebundenen Decke erneuert wird. Ökologisch hätte dies auch den Vorteil, dass das anfallende Wasser vor Ort versickern kann. Der Weg selbst wird nicht sehr intensiv genutzt, macht aber den Weg zur Schule sicherer. Auch als Zuwegung zum Freibad wird der Weg genutzt.

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen zur Änderung des Landesvergabegesetzes zur Kenntnis.

 

Der Ausschuss nimmt den vorgetragenen Sachverhalt zur Kenntnis und stimmt der Sanierung des Weges in Form einer wassergebundenen Decke einvernehmlich zu.