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Auszug - Erbstorfer Landstraße/Loewepark - Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes -  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: zur Kenntnis genommen
Datum: Mo, 12.12.2005    
Zeit: 14:35 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1437/05 Erbstorfer Landstraße/Loewepark
- Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes -
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung   
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

Stadtbaurätin Gundermann erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachstandes die derzeitige Situation.

Mehrere Befreiungsanträge zielten darauf ab, die beiden noch freien Baufelder verdichteter zu bebauen als dies nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes zulässig wäre. Diese Anträge führten zu zahlreichen Einwendungen der Anlieger. Der Befreiungsantrag und damit auch die Planung der vorgesehenen Bebauung wurden daraufhin vom Investor nochmals überarbeitet. Diese überarbeitete Planung wurde ebenso wie die Inhalte der vorherigen Befreiungsanträge den Anliegern in einer dafür einberufenen Versammlung vorgetragen. Auf dieser Versammlung wurde das Pro und Contra einer solchen Befreiung mit den Anliegern erörtert. Die in der Versammlung vorgestellte Planung wurde den Anliegern vereinbarungsgemäß mit einem Begleitschreiben mit der Möglichkeit, sich erneut dazu zu äußern, zugesandt. Im Rücklauf haben sich 2 Ehepaare generell gegen eine Befreiung ausgesprochen. Eine weitere Rückäußerung, die mit 52 Unterschriften versehen ist, zielt darauf ab, das die Planung vom Grundsatz her so Bestand haben soll. Wenn denn aber eine Befreiung ausgesprochen wird, dann sollte durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Investor sichergestellt werden, dass jede weitere Abänderung ausgeschlossen wird.

 

Des weiteren wurden von den Unterzeichnern Wünsche dahingehend geäußert, dass der endgültige Ausbau der Wulf-Werum-Straße kurzfristig vorgenommen werden soll, dass die Spielplatzplanung im Jahre 2006 umgesetzt wird und dass möglichst noch vor Jahresende die unzureichende Straßenbeleuchtung ergänzt wird. Um Unterstützung wird auch bei der Realisierung der Ausweisung einer 30 Km/h-Zone gebeten.

 

Aus Sicht der Verwaltung ist die Erteilung einer Befreiung unter Einbeziehung der ausgeführten Vorgaben möglich. Die Entscheidung ist der Verwaltung nicht leicht gefallen. In der Abwägung ist eine Befreiung aber zu bejahen, zumal dadurch auch die Voraussetzungen geschaffen werden, das Baugebiet zu einem Abschluss zu bringen.

 

Die Befreiung soll dergestalt erteilt werden, wie sie in der Anlage I zur Beschlussvorlage dargestellt ist, nämlich, dass auf dem einen Baufeld 3 x 5 Reihenhäuser mit insgesamt 15 WE und auf dem anderen Baufeld 5 Einzelhäuser mit je 1 WE gebaut werden können. Insgesamt können demnach auf den 2 Baufeldern 20 WE geschaffen werden.

 

Herr Schmidt-Fahnert – ADANK Bauträger – erklärt, dass seitens der Fa. ADANK keine Probleme mit dem Abschluss einer entsprechenden vertraglichen Vereinbarung gesehen wird.

 

Ratsherr Aschenbrenner interessiert, wie die Einwendungen der beiden Ehepaare rechtlich zu werten sind. Auch er hält es für wichtig, dass man dieses Baugebiet zu einem Abschluss bringen muss.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass seitens der Verwaltung vorgesehen sei, die Befreiung zu erteilen, wenn denn der Ausschuss einen dementsprechenden Beschluss fasst.

 

Das trotz korrekt vorgenommener Abwägung bestehende prozessuale Risiko wird seitens des Investors übernommen. Auch hierüber wird eine vertragliche Vereinbarung getroffen.

 

Ratsherr Aschenbrenner würde es begrüßen, wenn es gelänge, sich auch mit den beiden angesprochenen Ehepaaren zu verständigen.

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet von der durchgeführten Anliegerversammlung. Alle aufgeworfenen Probleme wurden angegangen und einvernehmlich besprochen. Die Versammlung insgesamt war konstruktiv und vermittelte allen Beteiligten den Eindruck, dass ein tragfähiger Kompromiss gefunden wurde. Die Gründe, warum die beiden Ehepaare weiterhin auf ihre ablehnenden Haltung bestehen, sind insofern nicht ganz nachvollziehbar.

 

Beigeordneter Dr. Scharf  bringt in Erinnerung, dass heute die 3 Alternativen einer Befreiung vorgestellt wurden. Für ihn ist es unerlässlich, dass alle Betroffenen seitens der Verwaltung und auch der Politik haben erkennen müssen, dass ihre Belange Ernst genommen werden und die rechtliche Situation richtig beurteilt wurde. Keinesfalls darf der Eindruck erweckt werden, dass zu Gunsten des Investors ein Kompromiss eingegangen wird. Seine Intension ist, dass mit allen Betroffenen Einvernehmen hergestellt werden muss. Bei Änderungen müssen alle mit in das Boot. Hier sollte nicht einseitig den Interessen des Investors nachgegeben werden. Das eine Anliegerversammlung abgehalten wurde, hält er für gut. Eine Risikoübertragung einer prozessualen Auseinandersetzung auf den Investor ist ihm zu wenig. Nach seiner Ansicht müsste auch die beiden Ehepaare mit in das Boot geholt werden.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass die Befreiung erst nach Abwägung der gegenseitigen Interessen vorgenommen werden kann. Einerseits sind dabei die Interessen der Nachbarn zu schützen und zu wahren, andererseits muss aber auch geprüft werden, ob mit dem Antrag von den festgelegten Grundzügen der Planung abgewichen wird.

 

Die heute zur Entscheidung anstehende Befreiung basiert auf einer rechtlich einwandfrei vorgenommenen Interessenabwägung. Trotz alledem kann gegen jede Entscheidung geklagt werden. Im Sinne einer Befreiung war die Verwaltung bemüht, mit Allen ins Gespräch zu kommen. Durch einen lang anhaltenden Streit verliert jedes Wohngebiet. Deshalb ist es auch im Sinne der Stadt, dass im Wege des Kompromisses eine tragfähige Lösung für alle Beteiligten gefunden wird.

 

Ratsherr Burgdorff vertritt die Ansicht, dass sich der Kompromiss an den Zielen der Bauleitplanung für dieses Baugebiet orientiert. Mit einer entsprechenden vertraglichen Absicherung der vorgestellten Planung hält er diese Lösung für einen gangbaren Weg.

 

Bürgermeisterin Schellmann geht noch einmal auf die Anliegerversammlung ein. Sie hat bei dieser Versammlung aufgenommen, dass alle Beteiligten das Baugebiet zum Abschluss bringen wollen. Die Grundzüge der Planung werden nach ihrem Verständnis nach eingehalten.

 

Ratsfrau Leeck hält die dargelegten Entscheidungswege der Verwaltung für gut und richtig. Bedauerlich ist, dass keine 100% Zustimmung seitens der Anlieger erreicht werden konnte. Richtig ist jedoch das, was heute beschlossen werden soll.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst die Beratung dahingehend zusammen, dass sich Verwaltung und Politik die Entscheidung nicht leicht gemacht haben. Wichtig ist, dass das Baugebiet zu einem Abschluss gebracht wird. Er geht davon aus, dass heute ein Kompromiss gefunden wurde, der die Interessen Aller im ausreichenden Maße Rechnung trägt. Nicht vorstellbar ist für ihn, dass neben zur Zeit anhängigen Befreiungsanträgen weiteren Anträgen stattgegeben wird.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Stadtbaurätin Gundermann verliest noch einmal die in der Beschlussvorlage aufgeführten Beschlussvorschläge zum Befreiungsantrag der Fa. ADANK, zum Befreiungsantrag der Anwohner sowie zur Anregung zur Verlegung des Standortes des Kinderspielplatzes.

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.