Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Stadtbaurätin
Gundermann
erläutert anhand des in der Beschlussvorlage dargelegten Sachstandes die
derzeitige Situation. Mehrere
Befreiungsanträge zielten darauf ab, die beiden noch freien Baufelder
verdichteter zu bebauen als dies nach den Festsetzungen des Bebauungsplanes
zulässig wäre. Diese Anträge führten zu zahlreichen Einwendungen der Anlieger.
Der Befreiungsantrag und damit auch die Planung der vorgesehenen Bebauung
wurden daraufhin vom Investor nochmals überarbeitet. Diese überarbeitete
Planung wurde ebenso wie die Inhalte der vorherigen Befreiungsanträge den
Anliegern in einer dafür einberufenen Versammlung vorgetragen. Auf dieser
Versammlung wurde das Pro und Contra einer solchen Befreiung mit den Anliegern
erörtert. Die in der Versammlung vorgestellte Planung wurde den Anliegern
vereinbarungsgemäß mit einem Begleitschreiben mit der Möglichkeit, sich erneut
dazu zu äußern, zugesandt. Im Rücklauf haben sich 2 Ehepaare generell gegen
eine Befreiung ausgesprochen. Eine weitere Rückäußerung, die mit 52
Unterschriften versehen ist, zielt darauf ab, das die Planung vom Grundsatz her
so Bestand haben soll. Wenn denn aber eine Befreiung ausgesprochen wird, dann
sollte durch eine vertragliche Vereinbarung mit dem Investor sichergestellt
werden, dass jede weitere Abänderung ausgeschlossen wird. Des
weiteren wurden von den Unterzeichnern Wünsche dahingehend geäußert, dass der
endgültige Ausbau der Wulf-Werum-Straße kurzfristig vorgenommen werden soll,
dass die Spielplatzplanung im Jahre 2006 umgesetzt wird und dass möglichst noch
vor Jahresende die unzureichende Straßenbeleuchtung ergänzt wird. Um
Unterstützung wird auch bei der Realisierung der Ausweisung einer 30 Km/h-Zone
gebeten. Aus
Sicht der Verwaltung ist die Erteilung einer Befreiung unter Einbeziehung der
ausgeführten Vorgaben möglich. Die Entscheidung ist der Verwaltung nicht leicht
gefallen. In der Abwägung ist eine Befreiung aber zu bejahen, zumal dadurch
auch die Voraussetzungen geschaffen werden, das Baugebiet zu einem Abschluss zu
bringen. Die
Befreiung soll dergestalt erteilt werden, wie sie in der Anlage I zur
Beschlussvorlage dargestellt ist, nämlich, dass auf dem einen Baufeld 3 x 5
Reihenhäuser mit insgesamt 15 WE und auf dem anderen Baufeld 5 Einzelhäuser mit
je 1 WE gebaut werden können. Insgesamt können demnach auf den 2 Baufeldern 20
WE geschaffen werden. Herr
Schmidt-Fahnert – ADANK Bauträger – erklärt, dass seitens der Fa. ADANK
keine Probleme mit dem Abschluss einer entsprechenden vertraglichen
Vereinbarung gesehen wird. Ratsherr
Aschenbrenner
interessiert, wie die Einwendungen der beiden Ehepaare rechtlich zu werten
sind. Auch er hält es für wichtig, dass man dieses Baugebiet zu einem Abschluss
bringen muss. Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass seitens der Verwaltung vorgesehen sei, die Befreiung zu erteilen, wenn denn der Ausschuss einen dementsprechenden Beschluss fasst. Das
trotz korrekt vorgenommener Abwägung bestehende prozessuale Risiko wird seitens
des Investors übernommen. Auch hierüber wird eine vertragliche Vereinbarung
getroffen. Ratsherr Aschenbrenner würde es begrüßen, wenn es gelänge, sich auch mit den beiden angesprochenen Ehepaaren zu verständigen. Stadtbaurätin Gundermann berichtet von der
durchgeführten Anliegerversammlung. Alle aufgeworfenen Probleme wurden
angegangen und einvernehmlich besprochen. Die Versammlung insgesamt war
konstruktiv und vermittelte allen Beteiligten den Eindruck, dass ein
tragfähiger Kompromiss gefunden wurde. Die Gründe, warum die beiden Ehepaare
weiterhin auf ihre ablehnenden Haltung bestehen, sind insofern nicht ganz
nachvollziehbar.
Beigeordneter Dr. Scharf bringt in
Erinnerung, dass heute die 3 Alternativen einer Befreiung vorgestellt wurden.
Für ihn ist es unerlässlich, dass alle Betroffenen seitens der Verwaltung und
auch der Politik haben erkennen müssen, dass ihre Belange Ernst genommen werden
und die rechtliche Situation richtig beurteilt wurde. Keinesfalls darf der
Eindruck erweckt werden, dass zu Gunsten des Investors ein Kompromiss
eingegangen wird. Seine Intension ist, dass mit allen Betroffenen Einvernehmen
hergestellt werden muss. Bei Änderungen müssen alle mit in das Boot. Hier
sollte nicht einseitig den Interessen des Investors nachgegeben werden. Das
eine Anliegerversammlung abgehalten wurde, hält er für gut. Eine Risikoübertragung
einer prozessualen Auseinandersetzung auf den Investor ist ihm zu wenig. Nach
seiner Ansicht müsste auch die beiden Ehepaare mit in das Boot geholt werden. Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht, dass die Befreiung erst nach Abwägung
der gegenseitigen Interessen vorgenommen werden kann. Einerseits sind dabei die
Interessen der Nachbarn zu schützen und zu wahren, andererseits muss aber auch
geprüft werden, ob mit dem Antrag von den festgelegten Grundzügen der Planung
abgewichen wird. Die heute zur Entscheidung anstehende Befreiung basiert auf
einer rechtlich einwandfrei vorgenommenen Interessenabwägung. Trotz alledem
kann gegen jede Entscheidung geklagt werden. Im Sinne einer Befreiung war die
Verwaltung bemüht, mit Allen ins Gespräch zu kommen. Durch einen lang
anhaltenden Streit verliert jedes Wohngebiet. Deshalb ist es auch im Sinne der
Stadt, dass im Wege des Kompromisses eine tragfähige Lösung für alle
Beteiligten gefunden wird. Ratsherr Burgdorff vertritt die Ansicht, dass sich der Kompromiss an den Zielen
der Bauleitplanung für dieses Baugebiet orientiert. Mit einer entsprechenden
vertraglichen Absicherung der vorgestellten Planung hält er diese Lösung für
einen gangbaren Weg. Bürgermeisterin Schellmann geht noch einmal auf die Anliegerversammlung ein.
Sie hat bei dieser Versammlung aufgenommen, dass alle Beteiligten das Baugebiet
zum Abschluss bringen wollen. Die Grundzüge der Planung werden nach ihrem
Verständnis nach eingehalten. Ratsfrau Leeck hält die dargelegten Entscheidungswege der Verwaltung für
gut und richtig. Bedauerlich ist, dass keine 100% Zustimmung seitens der
Anlieger erreicht werden konnte. Richtig ist jedoch das, was heute beschlossen
werden soll. Beigeordneter Dörbaum fasst die Beratung dahingehend zusammen, dass sich
Verwaltung und Politik die Entscheidung nicht leicht gemacht haben. Wichtig
ist, dass das Baugebiet zu einem Abschluss gebracht wird. Er geht davon aus,
dass heute ein Kompromiss gefunden wurde, der die Interessen Aller im
ausreichenden Maße Rechnung trägt. Nicht vorstellbar ist für ihn, dass neben
zur Zeit anhängigen Befreiungsanträgen weiteren Anträgen stattgegeben wird. Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Stadtbaurätin Gundermann verliest noch einmal die in der Beschlussvorlage
aufgeführten Beschlussvorschläge zum Befreiungsantrag der Fa. ADANK, zum
Befreiungsantrag der Anwohner sowie zur Anregung zur Verlegung des Standortes
des Kinderspielplatzes. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der
Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |