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Vorlage - VO/1783/05  

 
 
Betreff: Schlieffen-Park: Bauleitplanung und Erschließung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VI Bearbeiter/-in: Luschnat, Wolfgang
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
12.12.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

1        Stand der Bauleitplanung

Der Rat der Stadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 25.03.2004 für den Bereich der ehemaligen Schlieffenkaserne einen städtebaulichen Rahmenplan beschlossen. Zur Verwirklichung der städtebaulichen Gesamtplanung erhielt die GfL, Planungs- und Ingenieurgesellschaft mbH, Bremen, nach Durchführung eines Auswahlverfahrens den Auftrag zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ mit örtlicher Bauvorschrift für den ersten Teilbereich (Beschluss des Verwaltungsausschusses vom 20.07.2004).

Der Projektarbeitsgruppe Schlieffen-Park wurde der erste Bebauungsplanentwurf am 02.03.2005 vorgestellt. Die Arbeitsgruppe hat den Vorentwurf einvernehmlich zustimmend zur Kenntnis genommen.

Unter Zugrundelegung der Neuregelung der Bauleitplanung und des Bauplanungsrechts erfolgte am 21.04.2005 die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) gem. § 4 Abs. 1 BauGB („Scoping“). Die frühzeitige Beteiligung soll u.a. dazu beitragen, den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB zu ermitteln.

Die Durchführung der weiteren Beteiligungsverfahren (Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB, Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB, Offenlegung des Planentwurfs mit Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB) ist ab Anfang 2006 vorgesehen. Vor Einleitung der vorstehenden Verfahrensschritte wird die GfL den von ihr erarbeiteten Bebauungsplanentwurf/Grünordnungsplan im Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung ausführlich vorstellen. Entsprechende zeichnerische Unterlagen liegen während der Sitzung aus.

 

2.      Erschließung
Mit dem Bund und dem Land als Eigentümer des Schlieffen-Park-Geländes fanden zahlreiche Besprechungen mit dem Ziel statt, die weitere vertragliche Entwicklung zur Umnutzung der ehemaligen Schlieffenkaserne voranzutreiben. Im Rahmen der letzten Verhandlungsrunde am 16.11.2005 legten die Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
(BImA) dar, die Einzelvermarktung der Grundstücke des Bundes selbst zu übernehmen, wobei hierunter der Abverkauf einzelner Cluster an Bauträger, Investoren etc. zu verstehen ist. Die Erschließungsträgerschaft wird analog dem Gebiet Lünepark bei der Stadt Lüneburg gesehen, die sich zur Projektabwicklung (Durchführung und Koordination der Maßnahmen) eines Dritten bedient.

Seitens des Landes wurde noch nicht entschieden, sich dem Modell des Bundes anzuschließen oder die Erschließung selbst durchzuführen.

Vor dem Hintergrund des fortgeschrittenen Planungsstadiums sowie der mit dem Bund geklärten Rahmenbedingungen müssen nunmehr die Voraussetzungen geschaffen werden, um nach Vorliegen der planungsrechtlichen Festsetzungen mit der Erschließung und der Vermarktung im Jahre 2006 beginnen zu können. Das u.a. in Stade und im Lünepark praktizierte Modell, das sich in der Praxis sehr gut bewährt hat, basiert auf einem öffentlich-rechtlichen Entwicklungsvertrag zwischen Stadt und Bund, in dem das gemeinsame Vorgehen, der Umfang und die Durchführung der Erschließungsmaßnahmen und die sich daraus ergebenden finanziellen Beziehungen untereinander geregelt werden. Auf der Grundlage eines derartigen Vertrages bedient sich die Stadt dann für die Koordination, Kostenermittlung, Planung, Durchführung, Überwachung und Abrechnung der Erschließungsmaßnahmen eines Dritten, während der Bund (hier ggf. mit dem Land) die Finanzierung übernimmt.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat sich bereiterklärt, den Entwurf eines öffentlich-rechtlichen Entwicklungsvertrages vorzubereiten. Die Vergabe der an einen Dritten zu übertragenden Durchführung der Erschließungsmaßnahmen einschließlich Koordinationsaufgaben bedarf der vorherigen öffentlichen Ausschreibung. Der einer Ausschreibung zugrunde liegende Aufgabenkatalog sollte folgende Leistungen umfassen:

-          Übernahme der Projektsteuerung für die Erschließungsmaßnahmen (Vorbereitung und Koordination der Planung und Ausführung der Erschließungsmaßnahmen, Koordinierungsaufgaben zwischen Bund, Land, Stadt, Versorgungsträger und sonstigen Dritten)

-          Ermittlung der voraussichtlichen Gesamterschließungskosten (Grundlage für die Kaufpreisbildung)

-          Erarbeiten und Darstellen wichtiger Entscheidungsvorgänge der Projektbeteiligten anhand eines übergreifenden Terminplanes

-          Kaufmännische und wirtschaftliche Beratung von potentiellen Grundstückserwerbern

-          Mitwirkung bei der Veräußerung von Flächen im Sinne der städtebaulichen Planung

-          Ausarbeitung von Vorschlägen zur Bildung von Erschließungsabschnitten

-          Aufstellen von Kosten- und Finanzierungsplänen/-Übersichten für die Erschließungsmaßnahmen und deren Überwachung

-          Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen/Lärmschutzanlagen

-          Architektenleistungen für die Freianlagen

-          Herstellung der Erschließungsanlagen auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ sowie der von der Stadt zu genehmigenden Entwurfsplanung

-          Erstellen eines vierteljährlichen Statusberichtes über den aktuellen Stand der Konversionsmaßnahme

-          Übernahme sämtlicher kaufmännischer Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen (Kosten- und Leistungskontrolle einschließlich Abrechnung)

-          Zuarbeit bei der Information der Öffentlichkeit.

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:                                                         50,-- €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:                                

d)   Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein      

            Haushaltsstelle:  

            Haushaltsjahr:    

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

-          Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ wird zur Kenntnis genommen.

-          Die Verwaltung wird ermächtigt, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) allein oder zusammen mit dem Land Niedersachsen einen öffentlich-rechtlichen Vertrag zur Entwicklung des Schlieffen-Park-Geländes vorzubereiten. Der Vertrag ist vor Vertragsabschluss im Verwaltungsausschuss vorzustellen.

-          Die Verwaltung wird ermächtigt, die vorbereitenden Maßnahmen (öffentliche Ausschreibung) zur Beauftragung eines Dritten betreffend die Steuerung, Betreuung, Planung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen in die Wege zu leiten.