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Sachverhalt: 1 Stand der BauleitplanungDer Rat der Stadt Lüneburg hat
in seiner Sitzung am 25.03.2004 für den Bereich der ehemaligen
Schlieffenkaserne einen städtebaulichen Rahmenplan beschlossen. Zur Verwirklichung
der städtebaulichen Gesamtplanung erhielt die GfL, Planungs- und Ingenieurgesellschaft
mbH, Bremen, nach Durchführung eines Auswahlverfahrens den Auftrag zur Erstellung
des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ mit örtlicher
Bauvorschrift für den ersten Teilbereich (Beschluss des Verwaltungsausschusses
vom 20.07.2004). 2.
Erschließung - Übernahme der Projektsteuerung für die Erschließungsmaßnahmen (Vorbereitung und Koordination der Planung und Ausführung der Erschließungsmaßnahmen, Koordinierungsaufgaben zwischen Bund, Land, Stadt, Versorgungsträger und sonstigen Dritten) - Ermittlung der voraussichtlichen Gesamterschließungskosten (Grundlage für die Kaufpreisbildung) - Erarbeiten und Darstellen wichtiger Entscheidungsvorgänge der Projektbeteiligten anhand eines übergreifenden Terminplanes - Kaufmännische und wirtschaftliche Beratung von potentiellen Grundstückserwerbern - Mitwirkung bei der Veräußerung von Flächen im Sinne der städtebaulichen Planung - Ausarbeitung von Vorschlägen zur Bildung von Erschließungsabschnitten - Aufstellen von Kosten- und Finanzierungsplänen/-Übersichten für die Erschließungsmaßnahmen und deren Überwachung - Ingenieurleistungen für die Verkehrsanlagen/Lärmschutzanlagen - Architektenleistungen für die Freianlagen - Herstellung der Erschließungsanlagen auf der Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ sowie der von der Stadt zu genehmigenden Entwurfsplanung - Erstellen eines vierteljährlichen Statusberichtes über den aktuellen Stand der Konversionsmaßnahme - Übernahme sämtlicher kaufmännischer Leistungen zur Vorbereitung und Durchführung der Erschließungsmaßnahmen (Kosten- und Leistungskontrolle einschließlich Abrechnung) -
Zuarbeit bei der Information der Öffentlichkeit. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 50,--
€ aa) Vorbereitende Kosten, z.B.
Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle: Haushaltsjahr: e) mögliche Einnahmen: Beschlussvorschlag: -
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 129 „Schlieffen-Park“ wird zur
Kenntnis genommen. -
Die
Verwaltung wird ermächtigt, mit der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
allein oder zusammen mit dem Land Niedersachsen einen öffentlich-rechtlichen
Vertrag zur Entwicklung des Schlieffen-Park-Geländes vorzubereiten. Der Vertrag
ist vor Vertragsabschluss im Verwaltungsausschuss vorzustellen. -
Die
Verwaltung wird ermächtigt, die vorbereitenden Maßnahmen (öffentliche Ausschreibung)
zur Beauftragung eines Dritten betreffend die Steuerung, Betreuung, Planung und
Durchführung der Erschließungsmaßnahmen in die Wege zu leiten. |
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