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Auszug - Schlieffen-Park: Bauleitplanung und Erschließung  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 12.12.2005    
Zeit: 14:35 - 17:40 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1783/05 Schlieffen-Park: Bauleitplanung und Erschließung
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Federführend:DEZERNAT VI Bearbeiter/-in: Luschnat, Wolfgang
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung Dipl.-Ing.’in Winkelmann und Dipl.-Ing. Brendler von der GfL Bremen.

Stadtbaurätin Gundermann geht anhand der Ausführungen der Beschlussvorlage auf den derzeitigen Verfahrensstand in der Bauleitplanung ein.

 

Die Ergebnis der bisher durchgeführten Anhörungen und Beteiligungen sind eingeflossen in den Vorentwurf, dessen Inhalte heute vorgestellt werden. Vorgesehen sind als nächste Schritte, auf der Grundlage dieses Vorentwurfs die Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und die vorzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen. Nach Abwägung dieser Anregungen und Einarbeitung in den Vorentwurf kann dann die öffentliche Auslegung vorgenommen werden.

 

Dipl.-Ing. Brendler – GfL Bremen – stellt in einer Präsentation mit Power-Point-Unterstützung den Vorentwurf vor. Ausgehend von den im März 2005 im Ausschuss vorgestellten städtebaulichen Entwurf zeigt er die einzelnen Schritte des Verfahrens auf. Eingegangen wird hierbei auf die Inhalte der Fachgutachten sowie auf die Anforderungen, die sich aus den durchgeführten Scoping-Terminen ergeben haben. Vorgetragen werden die Ergebnisse der begleitenden Fachgutachten sowie die hieraus resultierenden Konsequenzen für die weitere Planung.

 

Dipl.-Ing.’in Winkelmann geht ergänzend auf die umweltrechtlich zu beachtenden Belange sowie die grünordnerischen Belange und die Ergebnisse der abgehaltenen Scoping-Termine ein.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt fest, dass der seinerzeit vorgestellte Rahmenplan und das städtebauliche Konzept im wesentlichen erhalten wurde und in den Vorentwurf eingeflossen ist.

 

Im Anschluss werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet.

 

Ratsherrn Aschenbrenner interessiert, ob es eine nördliche, verkehrliche Anbindung des Gebietes an den Meisterweg geben wird.

 

Dipl.-Ing. Brendler – GfL Bremen – erklärt, dass zwar eine Durchfahrtsmöglichkeit Richtung Norden geschaffen werde, diese aber nur für den ÖPNV im Bedarfsfall zu nutzen sein wird. Die Fläche wird als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung ausgewiesen.

 

Ratsherr Aschenbrenner weist auf die nördlich des Meisterweges gelegene Fläche hin, die planerisch mit den Merkmalen Erhalt und Entwicklung gekennzeichnet sei. Auf dem Gelände befinden sich derzeit zwei Fischteiche und Pferdekoppeln. Für ihn war aus den vorgetragenen Ausführungen nicht ableitbar, was mit diesen Flächen auf Dauer geschehen soll.

 

Dipl.-Ing.’in Winkelmann stellt den derzeitigen Bestand da.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht noch einmal, dass nach dem neuen anzuwendenden EU-Recht vor jeder neuen Bauleitplanung vorab eine Umweltverträglichkeitsstudie zu erstellen sei. Dies führt in der Konsequenz dazu, dass die Umweltbelange auch im Ausschuss mit einer ganz anderen Intensität als bisher zu beraten sein werden.

 

Bürgermeisterin Schellmann interessiert, welche Konsequenzen sich aus den Feststellungen des Lärmschutzgutachtens ergeben.

 

Dipl.-Ing. Brendler – GfL Bremen – führt aus, dass konkrete Aussagen zum derzeitigen Zeitpunkt nicht machbar sind. Dies hängt damit zusammen, dass der Lärmgutachter seine Berechnungen auf eine Grundlage stellen muss. Die Berechnungen basieren in diesem Fall auf einen Zeitraum, der bis zum Jahre 2015 reicht. Berücksichtigung fand u.a. eine mögliche zusätzliche Lärmentwicklung durch den Bau des 3. Gleises. Die ermittelten Werte können aber nur als normative Werte gesehen werden. Normative Werte lassen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf flächenbezogene Werte zu. Hierzu bedarf es Einzelnachweise. Diese Nachweise können heute jedoch noch nicht geführt werden, weil nicht voraussehbar ist, ob und wann das 3. Gleis mit welchen Auswirkungen kommt und wie sich der Verkehrslärm, beispielsweise auf dem Meisterweg, entwickeln wird. Zeichnerisch festgelegt wurde nur ein Bereich, in dem aktiver Lärmschutz in Form eines Schallschutzwalls vorzunehmen sein wird. Weitergehende Maßnahmen werden - wie bereits ausgeführt - in Einzelnachweisen geregelt.

 

Bürgermeisterin Schellmann weist darauf hin, dass man gerade aus einem anderen Baugebiet schlechte Erfahrungen mit der Abwicklung von Verkehren bei einer Kindertagesstätte gemacht habe. Die Kindertagesstätte in diesem Baugebiet ist an dem zentralen Platz vorgesehen. Dies würde bedeuten, dass sie von allen Seiten anfahrbar sein wird.

 

Dipl.-Ing. Brendler – GfL Bremen – verdeutlicht, dass die Lage der Kindertagesstätte ein Abwägungsprozess sei. Die Lage ist so gewählt, dass die Kindertagesstätte direkt am Grünzug und am Kinderspielplatz liegt. Die Betonung der Kindertagesstätte an dieser Stelle ist durchaus gewollt. Die Nutzung der Kindertagesstätte soll vorrangig aus dem Quartier heraus erfolgen.

 

Bürgermeisterin Schellmann interessiert, inwieweit der vorhandene alte Baumbestand in die Planung einbezogen wird.

 

Dipl.-Ing.’in Winkelmann – GfL Bremen - erklärt, dass der das Gebiet prägende Baumbestand, beispielsweise im Umfeld des Kasinos, bestehen bleibt.

 

Ratsherr Kroll möchte wissen, von welcher maximalen Personenzahl für dieses Plangebiet auszugehen sein wird.

 

Oberbürgermeister Mädge führt hierzu aus, dass, ausgehend von ca. 400 WE mit einer durchschnittlichen Belegung von 2,5 Personen, von insgesamt 1000 Personen auszugehen sein wird.

 

Beigeordneter Dr. Scharf fragt nach, ob die parallel zur Bleckeder Landstraße verlaufende als Allee ausgebildete Baumachse erhalten bleibt.

 

Des weiteren ist von Interesse, in welchem Bereich die Ansiedlung von Teilbereichen der zur zeit noch im OT Oedeme untergebrachten Berufsbildenden Schulen III vorgesehen ist. Dieser Standort müsste eingeplant werden, ebenso wie die damit verbundenen Verkehre. Die Lage sollte so gewählt werden, dass zu den Berufsbildenden Schulen, Am Schwalbenberg, nur kurze Wege erforderlich sind.

 

Dipl.-Ing.’in Winkelmann GfL Bremen - weist darauf hin, dass die angesprochene Baumallee außerhalb des heute besprochenen Plangebietes liegt.

 

Oberbürgermeister Mädge verweist bezüglich der Ansiedlung von Teilbereichen der Berufsbildenden Schulen auf die mit dem Landkreis geführten Vorgespräche. Aufgezeigt wird anhand des aushängenden Planes die Bereiche, die sich für die Ansiedlung anbieten würden. Unter Einbeziehung der Halle 4 wäre eine 2 – 3geschossige Bebauung möglich. Als Alternativstandort können auch Flächen außerhalb des Plangebietes in Betracht kommen. Anbieten würden sich die Flächen des derzeit noch von der Bundespolizei genutzten Bereiches um den alten Reitstall herum, der für die Planungen des Landkreises dann sicherlich abgerissen werden müsste.

 

Für die Wünsche des Landkreises gibt es in diesem Gebiet genügend Platz. Der Bund ist für die Interessen des Landkreises gesprächsbereit. Die Flächen würden sich verkehrlich gut erschließen lassen. Mit Landrat Fietz wurden entsprechende Vorgespräche geführt, so dass es hinsichtlich der Vorstellungen und Wünsche des Landkreises zu keinen Irritationen kommen wird.

 

Ratsherr Aschenbrenner fragt nach, warum man von der ursprünglichen Planung einer nördlichen verkehrlichen Anbindung des Plangebietes abgewichen sei.

 

Oberbürgermeister Mädge weist auf die Aussagen des eingeholten Verkehrsgutachtens hin. Bei Schaffung einer nördlichen Anbindung wäre zu befürchten, dass sich Durchgangsverkehre entwickeln würden, die nicht gewollt seien. Gewollt sei, die Verkehre zu verteilen, sie aber nicht umzuverteilen, bei denen Verkehre vom Meisterweg zusätzlich in das Gebiet hineingezogen werden. Vielmehr soll sich ein Teil der Verkehre über die vorzunehmende Anbindung an die Ostumgehung abwickeln. Zu der Verkehrskonzeption wurde bereits vorgetragen. Erforderlichenfalls kann zu den Verkehrsbelangen noch einmal gesondert im Ausschuss vorgetragen werden.

 

Bürgermeisterin Schellmann erinnert daran, dass die Schaffung einer nördlichen Anbindung eigentlich nur zur Diskussion stand, weil für das Gebiet nur eine zentrale Anbindung an die Bleckeder Landstraße vorgesehen war. Nachdem nun 2 zusätzliche Anbindungen vorgesehen sind, besteht für eine weitere Anbindung keine zwingende Notwendigkeit mehr.

 

Ratsherr Kroll interessiert, was mit den 5 Speichergebäuden des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes vorgesehen sei.

 

Stadtbaurätin Gundermann weist darauf hin, dass die Speicher nicht Gegenstand des Geltungsbereiches seien. Möglich ist, dass die Gebäude stehen bleiben oder aber auch abgerissen werden. Dies ist eine Entscheidung des Eigentümers. In die Betrachtungen bezüglich des Plangebietes sind beide Möglichkeiten einbezogen. Für die Lärmauswirkungen des Plangebietes ist es nicht relevant, ob die Gebäude abgerissen werden oder nicht.

 

Oberbürgermeister Mädge führt ergänzend aus, dass der Bund als Eigentümer zwischenzeitlich davon abgerückt sei, die Gebäude abzureißen. Angestrebt werde jetzt vielmehr, die vorhandenen Gebäude für eine Nachnutzung zu veräußern.

 

Ratsfrau Leeck spricht sich nochmals dafür aus, sich unter Einbeziehung der Bevölkerung Gedanken darüber zu machen, für das Plangebiet einen neuen Namen zu finden.

 

Im Stadtteilpark ist der Erhalt eines § 28a Biotops vorgesehen. Für sie stellt sich die Frage, wie der Schutz dieser Fläche auf Dauer gewährleistet werden kann.

 

Dipl.-Ing.’in Winkelmann – GfL Bremen – verdeutlicht, dass das Biotop bewusst zugänglich gehalten werden soll. Auch eine randliche Nutzung sei durchaus denkbar. In der Bilanzierung ist insofern ein gewisser Wertverlust berücksichtigt. Da der Standort sehr nährstoffarm sei, ist davon auszugehen, dass die Strukturen des Biotops lange erhalten bleiben werden.

 

Beigeordneter Dörbaum hat bezüglich des jetzt gewählten Namens des Plangebietes noch keine negativen Reaktionen seitens der Bevölkerung feststellen können. Da mit dem Namen auch ein hoher Identifizierungsgrad mit dem Gebiet für die Bevölkerung verbunden sei, ist der Sinn, sich über eine andere Namensgebung Gedanken zu machen auch nicht verständlich.

 

Ratsherr Aschenbrenner ergänzt, dass der Name bereits zum Begriff geworden sei. Insofern besteht aus seiner Sicht auch keine Veranlassung, über eine andere Namensnennung nachzudenken. Auch hat er in Erinnerung, dass dieses Thema im Ausschuss bereits einmal angesprochen wurde. Seinerzeit hat man den Gedanken, unter Einbeziehung der Bevölkerung einen anderen Namen zu suchen, seitens der Ausschussmitglieder rundweg abgelehnt.

 

Bürgermeisterin Schellmann erinnert daran, dass eine Ablehnung zwar nicht ausgesprochen wurde, es aber den Redebeiträgen zu entnehmen war, dass keine zwingende Notwendigkeit einer Namensänderung gesehen wurde. Da der Name sich zwischenzeitlich auch eingebürgert habe, wäre es ohnehin schwierig, eine Akzeptanz für einen anderen Namen zu erreichen.

 

Beigeordneter Dörbaum geht davon aus, dass das Gebiet mit seinen Namen zukünftig im Zusammenhang mit einem schönen Wohngebiet assoziiert wird und nicht mehr als Kasernenareal in Verbindung gebracht wird.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht noch einmal, dass das Plangebiet bisher ein militärisch abgegrenzter Bereich war. Durch Aufgabe des Kasernenstandortes besteht die einmalige Gelegenheit, diese Flächen einer Nachnutzung zuzuführen und damit auch bestehende Defizite im Grünbereich mit abzudecken. Wichtig bei aller Planung ist, dass man nicht aus dem Auge verliert, was man auf dieser Fläche will und was man erreichen kann. Mit Sicherheit nicht gewollt ist, auf diesen Flächen einen Naturschutzpark auszuweisen. Entwickelt werden soll vielmehr ein sehr ansprechendes Wohngebiet für die Menschen. Gut und vorbildlich ist das, was für den Grünbereich gesichert und auch neu geschaffen werden soll.

In der Abwägung ist das für den Grünbereich vorgesehene als wegweisend zu betrachten.

 

Trennen muss man sich von dem Gedanken, dass als vorrangig schützenswert zu betrachten sei, was sich seit der Aufgabe der Kasernenanlage hinsichtlich Fauna und Flora auf dem Gelände entwickelt hat, wobei der Blick auf das, was einmal war, mit Verantwortung wahrgenommen werden muss.

 

Die heute vorgestellte Planung ist als sehr hochwertig anzusehen. Wichtig wäre es, wenn es gelänge, diese Planung mit ihren hohen Standards auch umsetzen zu können.

 

Beigeordneter Dr. Scharf hat der Vorstellung der Planung entnommen, dass es gelungen ist, die Belange von Grün, Flora, Fauna, historischer Bauanlage, Umwelt und Wohnen sowie den umfassenden Landschaftsteilen in einen vernünftigen Zusammenhang zu bringen. Auf die schützens- und erhaltenswürdigen Bereiche, die weitestgehend erhalten bleiben, wurde hinreichend eingegangen.

 

Zur Namensgebung führt er aus, dass Lüneburg seit jeher Garnisonsstadt ist und man insofern zur Geschichte auch stehen sollte. Der gewählte Namen sollte deshalb auch beibehalten werden. Denkbar wäre es, dass man bei der Namensgebung der Erschließungsstraßen von dem militärischen Hintergrund abweicht.

 

Weitere Wortmeldungen zur Namensgebung liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum stellt zur Diskussion der Namensgebung zusammenfassend fest, dass sich niemand gegen die Beibehaltung des Namens „Schlieffen-Park“ ausspricht.

 

Gegen diese Feststellung werden seitens der Ausschussmitglieder keine Einwendungen erhoben.

 

Oberbürgermeister Mädge geht ein auf die Bedeutung, dass man der Realität hierbei einmal ins Auge sehen muss. Der Stadtplatz ist wichtig als Treffpunkt und Kommunikationsart, auch wenn dies zu Lasten des Biotops geschehen sollte. Wichtig für die Grünflächensicherung ist, dass die aufgezeigten Grünbereiche zu einem angemessenen Preis von der Stadt erworben werden, um eine Sicherheit zu haben, was auf den Flächen zukünftig geschieht. Auch für Ausgleich und Ersatz werden diese Flächen vorzuhalten sein.

 

Geredet werden muss aus der Erfahrung aus anderen Bereichen heraus über die Anordnung und Nutzungsmöglichkeiten der Spielflächen. Hierbei gilt es, möglichst allen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Der Stadtplatz auf dem Gelände hat gegenüber der Sicherung des Biotops Priorität. Ggfs. ist für das Biotop an anderer Stelle ein Ausgleich vorzusehen.

 

Ratsherr Eichelmann hat den Ausführungen entnommen, dass für das ganze Gebiet kein zusätzlicher Schulraumbedarf entstehen wird. Dies ist für ihn schwer vorstellbar.

 

Oberbürgermeister Mädge verweist darauf, dass ein Zuzug in dieses Gebiet ca. Ende 2006 beginnen und sich ein Erstbezug über 4 – 6 Jahre hinziehen wird. Nach den bestehenden Prognosen werden ab 2009 die Schülerzahlen in den Grundschulen zurückgehen. Nach dem Kindertagesstättenausbaugesetz wird es wahrscheinlich nicht erforderlich sein, in diesem Gebiet eine Kindertagesstätte zu bauen. Der Platz dafür ist jedoch vorgesehen und auch gesichert. Die Spitze der Einschulung von Grundschülern aus diesem Gebiet ist für 2009 – 2010 zu erwarten. Die vorhandenen  Schulplätze der fußläufig erreichbaren Grundschulen reichen hierfür aus.

 

Ratsfrau Leeck empfindet als Bewohnerin des Ostteils das Wohngebiet nicht als charakterlos. Für sie wäre es nicht zwingend erforderlich, in diesem Gebiet einen gesonderten Stadtplatz als Treffpunkt und Kommunikationspunkt auszuweisen.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die vorgestellte Planung verspricht, dass hier ein Baugebiet mit hoher Qualität entwickelt wird, bei dem auch die ökologischen Belange in ausreichendem Maße Berücksichtigung finden.

 

Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird im Wortlaut verlesen.

 


 

Ökologisches Bauen im Schlieffenpark

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt Herrn Dr. Wölfer und Herrn Haase vom Forstamt Sellhorn aus Volkwardingen.

 

Herr Haase – Forstamt Sellhorn – regt an, dass bei der näheren Planung auch daran gedacht werden sollte, andere ökologische Techniken in einem Baufeld zuzulassen und diese auch zu präferieren. Gedacht wird dabei an Häuser, die in Holzbauweise erstellt werden. Die Möglichkeit, Holzhäuser in bestimmten Bereichen zuzulassen, würde dem Image beim Bauen verstärkt auf regenierbare Rohstoffe zurückzugreifen, verbessern. Ziel ist es, Anregungen zu geben und sich als Innovations- und Imagepartner einzubringen. Hierfür steht das Forstamt Sellhorn zur Verfügung. Bei Interesse ist man auch gerne bereit, Erfahrungen einzubringen, Kontakte zu knüpfen und auch sonst beratend zur Seite zu stehen. Davon ausgehend, dass es für derart ökologisches Bauen sowohl Interessenten als auch Bauträger in der Region gibt, wäre auch die regionale Wirtschaftsförderung hierbei ein Aspekt.

 

Beigeordneter Dörbaum erklärt, dass man seitens der Stadt dem Gedanken positiv gegenüber steht, wenn das Umfeld passt und auch das Interesse Bauwilliger vorhanden ist.

 

Herr Haase –Forstamt Sellhorn – regt ergänzend an, dass bei Bedarf auch eine Arbeitsgruppe gebildet werden könnte, in die sich neben dem Forstamt, der Stadt, der IHK, der Handwerkskammer und interessierten Bauträger einbringen könnten.

 

 

 

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die vorgetragene Anregung einvernehmlich zur Kenntnis.