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Beratungsinhalt: Beigeordneter
Dörbaum begrüßt zur
Beratung Dipl.-Ing.’in Winkelmann und Dipl.-Ing. Brendler von der GfL
Bremen. Stadtbaurätin
Gundermann geht
anhand der Ausführungen der Beschlussvorlage auf den derzeitigen
Verfahrensstand in der Bauleitplanung ein. Die
Ergebnis der bisher durchgeführten Anhörungen und Beteiligungen sind
eingeflossen in den Vorentwurf, dessen Inhalte heute vorgestellt werden.
Vorgesehen sind als nächste Schritte, auf der Grundlage dieses Vorentwurfs die
Träger öffentlicher Belange zu beteiligen und die vorzeitige Bürgerbeteiligung
durchzuführen. Nach Abwägung dieser Anregungen und Einarbeitung in den
Vorentwurf kann dann die öffentliche Auslegung vorgenommen werden. Dipl.-Ing.
Brendler – GfL Bremen – stellt in einer Präsentation mit Power-Point-Unterstützung
den Vorentwurf vor. Ausgehend von den im März 2005 im Ausschuss vorgestellten
städtebaulichen Entwurf zeigt er die einzelnen Schritte des Verfahrens auf.
Eingegangen wird hierbei auf die Inhalte der Fachgutachten sowie auf die
Anforderungen, die sich aus den durchgeführten Scoping-Terminen ergeben haben.
Vorgetragen werden die Ergebnisse der begleitenden Fachgutachten sowie die
hieraus resultierenden Konsequenzen für die weitere Planung. Dipl.-Ing.’in
Winkelmann geht
ergänzend auf die umweltrechtlich zu beachtenden Belange sowie die grünordnerischen
Belange und die Ergebnisse der abgehaltenen Scoping-Termine ein. Beigeordneter
Dörbaum stellt
fest, dass der seinerzeit vorgestellte Rahmenplan und das städtebauliche
Konzept im wesentlichen erhalten wurde und in den Vorentwurf eingeflossen ist. Im
Anschluss werden Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Ratsherrn
Aschenbrenner
interessiert, ob es eine nördliche, verkehrliche Anbindung des Gebietes an den
Meisterweg geben wird. Dipl.-Ing.
Brendler – GfL Bremen – erklärt, dass zwar eine Durchfahrtsmöglichkeit Richtung
Norden geschaffen werde, diese aber nur für den ÖPNV im Bedarfsfall zu nutzen
sein wird. Die Fläche wird als Verkehrsfläche mit besonderer Zweckbestimmung
ausgewiesen. Ratsherr
Aschenbrenner weist
auf die nördlich des Meisterweges gelegene Fläche hin, die planerisch mit den
Merkmalen Erhalt und Entwicklung gekennzeichnet sei. Auf dem Gelände befinden
sich derzeit zwei Fischteiche und Pferdekoppeln. Für ihn war aus den
vorgetragenen Ausführungen nicht ableitbar, was mit diesen Flächen auf Dauer
geschehen soll. Dipl.-Ing.’in
Winkelmann stellt
den derzeitigen Bestand da. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht noch einmal, dass nach dem neuen anzuwendenden EU-Recht vor jeder
neuen Bauleitplanung vorab eine Umweltverträglichkeitsstudie zu erstellen sei.
Dies führt in der Konsequenz dazu, dass die Umweltbelange auch im Ausschuss mit
einer ganz anderen Intensität als bisher zu beraten sein werden. Bürgermeisterin Schellmann interessiert, welche Konsequenzen sich aus den Feststellungen des Lärmschutzgutachtens ergeben. Dipl.-Ing.
Brendler – GfL Bremen – führt aus, dass konkrete Aussagen zum derzeitigen Zeitpunkt
nicht machbar sind. Dies hängt damit zusammen, dass der Lärmgutachter seine
Berechnungen auf eine Grundlage stellen muss. Die Berechnungen basieren in
diesem Fall auf einen Zeitraum, der bis zum Jahre 2015 reicht. Berücksichtigung
fand u.a. eine mögliche zusätzliche Lärmentwicklung durch den Bau des 3.
Gleises. Die ermittelten Werte können aber nur als normative Werte gesehen werden.
Normative Werte lassen keine unmittelbaren Rückschlüsse auf flächenbezogene
Werte zu. Hierzu bedarf es Einzelnachweise. Diese Nachweise können heute jedoch
noch nicht geführt werden, weil nicht voraussehbar ist, ob und wann das 3.
Gleis mit welchen Auswirkungen kommt und wie sich der Verkehrslärm,
beispielsweise auf dem Meisterweg, entwickeln wird. Zeichnerisch festgelegt
wurde nur ein Bereich, in dem aktiver Lärmschutz in Form eines
Schallschutzwalls vorzunehmen sein wird. Weitergehende Maßnahmen werden - wie
bereits ausgeführt - in Einzelnachweisen geregelt. Bürgermeisterin
Schellmann weist
darauf hin, dass man gerade aus einem anderen Baugebiet schlechte Erfahrungen
mit der Abwicklung von Verkehren bei einer Kindertagesstätte gemacht habe. Die
Kindertagesstätte in diesem Baugebiet ist an dem zentralen Platz vorgesehen.
Dies würde bedeuten, dass sie von allen Seiten anfahrbar sein wird. Dipl.-Ing.
Brendler – GfL Bremen – verdeutlicht, dass die Lage der Kindertagesstätte ein
Abwägungsprozess sei. Die Lage ist so gewählt, dass die Kindertagesstätte
direkt am Grünzug und am Kinderspielplatz liegt. Die Betonung der
Kindertagesstätte an dieser Stelle ist durchaus gewollt. Die Nutzung der
Kindertagesstätte soll vorrangig aus dem Quartier heraus erfolgen. Bürgermeisterin Schellmann interessiert, inwieweit der vorhandene alte Baumbestand in die Planung einbezogen wird. Dipl.-Ing.’in
Winkelmann –
GfL Bremen - erklärt, dass der das Gebiet prägende Baumbestand,
beispielsweise im Umfeld des Kasinos, bestehen bleibt. Ratsherr Kroll möchte wissen, von welcher maximalen Personenzahl für dieses Plangebiet auszugehen sein wird. Oberbürgermeister
Mädge führt hierzu
aus, dass, ausgehend von ca. 400 WE mit einer durchschnittlichen Belegung von
2,5 Personen, von insgesamt 1000 Personen auszugehen sein wird. Beigeordneter
Dr. Scharf fragt
nach, ob die parallel zur Bleckeder Landstraße verlaufende als Allee
ausgebildete Baumachse erhalten bleibt. Des
weiteren ist von Interesse, in welchem Bereich die Ansiedlung von Teilbereichen
der zur zeit noch im OT Oedeme untergebrachten Berufsbildenden Schulen III
vorgesehen ist. Dieser Standort müsste eingeplant werden, ebenso wie die damit
verbundenen Verkehre. Die Lage sollte so gewählt werden, dass zu den
Berufsbildenden Schulen, Am Schwalbenberg, nur kurze Wege erforderlich sind. Dipl.-Ing.’in
Winkelmann –
GfL Bremen - weist darauf hin, dass die angesprochene Baumallee
außerhalb des heute besprochenen Plangebietes liegt. Oberbürgermeister
Mädge verweist
bezüglich der Ansiedlung von Teilbereichen der Berufsbildenden Schulen auf die
mit dem Landkreis geführten Vorgespräche. Aufgezeigt wird anhand des
aushängenden Planes die Bereiche, die sich für die Ansiedlung anbieten würden.
Unter Einbeziehung der Halle 4 wäre eine 2 – 3geschossige Bebauung
möglich. Als Alternativstandort können auch Flächen außerhalb des Plangebietes
in Betracht kommen. Anbieten würden sich die Flächen des derzeit noch von der
Bundespolizei genutzten Bereiches um den alten Reitstall herum, der für die
Planungen des Landkreises dann sicherlich abgerissen werden müsste. Für
die Wünsche des Landkreises gibt es in diesem Gebiet genügend Platz. Der Bund
ist für die Interessen des Landkreises gesprächsbereit. Die Flächen würden sich
verkehrlich gut erschließen lassen. Mit Landrat Fietz wurden entsprechende
Vorgespräche geführt, so dass es hinsichtlich der Vorstellungen und Wünsche des
Landkreises zu keinen Irritationen kommen wird. Ratsherr
Aschenbrenner fragt
nach, warum man von der ursprünglichen Planung einer nördlichen verkehrlichen
Anbindung des Plangebietes abgewichen sei. Oberbürgermeister
Mädge weist auf die
Aussagen des eingeholten Verkehrsgutachtens hin. Bei Schaffung einer nördlichen
Anbindung wäre zu befürchten, dass sich Durchgangsverkehre entwickeln würden,
die nicht gewollt seien. Gewollt sei, die Verkehre zu verteilen, sie aber nicht
umzuverteilen, bei denen Verkehre vom Meisterweg zusätzlich in das Gebiet
hineingezogen werden. Vielmehr soll sich ein Teil der Verkehre über die
vorzunehmende Anbindung an die Ostumgehung abwickeln. Zu der Verkehrskonzeption
wurde bereits vorgetragen. Erforderlichenfalls kann zu den Verkehrsbelangen
noch einmal gesondert im Ausschuss vorgetragen werden. Bürgermeisterin
Schellmann erinnert
daran, dass die Schaffung einer nördlichen Anbindung eigentlich nur zur
Diskussion stand, weil für das Gebiet nur eine zentrale Anbindung an die
Bleckeder Landstraße vorgesehen war. Nachdem nun 2 zusätzliche Anbindungen
vorgesehen sind, besteht für eine weitere Anbindung keine zwingende
Notwendigkeit mehr. Ratsherr
Kroll interessiert,
was mit den 5 Speichergebäuden des ehemaligen Heeresverpflegungsamtes
vorgesehen sei. Stadtbaurätin
Gundermann weist
darauf hin, dass die Speicher nicht Gegenstand des Geltungsbereiches seien.
Möglich ist, dass die Gebäude stehen bleiben oder aber auch abgerissen werden.
Dies ist eine Entscheidung des Eigentümers. In die Betrachtungen bezüglich des
Plangebietes sind beide Möglichkeiten einbezogen. Für die Lärmauswirkungen des
Plangebietes ist es nicht relevant, ob die Gebäude abgerissen werden oder
nicht. Oberbürgermeister
Mädge führt
ergänzend aus, dass der Bund als Eigentümer zwischenzeitlich davon abgerückt
sei, die Gebäude abzureißen. Angestrebt werde jetzt vielmehr, die vorhandenen
Gebäude für eine Nachnutzung zu veräußern. Ratsfrau
Leeck spricht sich
nochmals dafür aus, sich unter Einbeziehung der Bevölkerung Gedanken darüber zu
machen, für das Plangebiet einen neuen Namen zu finden. Im
Stadtteilpark ist der Erhalt eines § 28a Biotops vorgesehen. Für sie stellt
sich die Frage, wie der Schutz dieser Fläche auf Dauer gewährleistet werden
kann. Dipl.-Ing.’in
Winkelmann – GfL Bremen – verdeutlicht, dass das Biotop bewusst zugänglich gehalten
werden soll. Auch eine randliche Nutzung sei durchaus denkbar. In der
Bilanzierung ist insofern ein gewisser Wertverlust berücksichtigt. Da der
Standort sehr nährstoffarm sei, ist davon auszugehen, dass die Strukturen des Biotops
lange erhalten bleiben werden. Beigeordneter
Dörbaum hat
bezüglich des jetzt gewählten Namens des Plangebietes noch keine negativen
Reaktionen seitens der Bevölkerung feststellen können. Da mit dem Namen auch
ein hoher Identifizierungsgrad mit dem Gebiet für die Bevölkerung verbunden
sei, ist der Sinn, sich über eine andere Namensgebung Gedanken zu machen auch
nicht verständlich. Ratsherr
Aschenbrenner
ergänzt, dass der Name bereits zum Begriff geworden sei. Insofern besteht aus
seiner Sicht auch keine Veranlassung, über eine andere Namensnennung
nachzudenken. Auch hat er in Erinnerung, dass dieses Thema im Ausschuss bereits
einmal angesprochen wurde. Seinerzeit hat man den Gedanken, unter Einbeziehung
der Bevölkerung einen anderen Namen zu suchen, seitens der Ausschussmitglieder
rundweg abgelehnt. Bürgermeisterin
Schellmann erinnert
daran, dass eine Ablehnung zwar nicht ausgesprochen wurde, es aber den
Redebeiträgen zu entnehmen war, dass keine zwingende Notwendigkeit einer
Namensänderung gesehen wurde. Da der Name sich zwischenzeitlich auch
eingebürgert habe, wäre es ohnehin schwierig, eine Akzeptanz für einen anderen
Namen zu erreichen. Beigeordneter
Dörbaum geht davon
aus, dass das Gebiet mit seinen Namen zukünftig im Zusammenhang mit einem schönen
Wohngebiet assoziiert wird und nicht mehr als Kasernenareal in Verbindung
gebracht wird. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht noch einmal, dass das Plangebiet bisher ein militärisch
abgegrenzter Bereich war. Durch Aufgabe des Kasernenstandortes besteht die
einmalige Gelegenheit, diese Flächen einer Nachnutzung zuzuführen und damit
auch bestehende Defizite im Grünbereich mit abzudecken. Wichtig bei aller
Planung ist, dass man nicht aus dem Auge verliert, was man auf dieser Fläche
will und was man erreichen kann. Mit Sicherheit nicht gewollt ist, auf diesen
Flächen einen Naturschutzpark auszuweisen. Entwickelt werden soll vielmehr ein
sehr ansprechendes Wohngebiet für die Menschen. Gut und vorbildlich ist das,
was für den Grünbereich gesichert und auch neu geschaffen werden soll. In
der Abwägung ist das für den Grünbereich vorgesehene als wegweisend zu
betrachten. Trennen
muss man sich von dem Gedanken, dass als vorrangig schützenswert zu betrachten
sei, was sich seit der Aufgabe der Kasernenanlage hinsichtlich Fauna und Flora
auf dem Gelände entwickelt hat, wobei der Blick auf das, was einmal war, mit
Verantwortung wahrgenommen werden muss. Die
heute vorgestellte Planung ist als sehr hochwertig anzusehen. Wichtig wäre es,
wenn es gelänge, diese Planung mit ihren hohen Standards auch umsetzen zu
können. Beigeordneter
Dr. Scharf hat der
Vorstellung der Planung entnommen, dass es gelungen ist, die Belange von Grün,
Flora, Fauna, historischer Bauanlage, Umwelt und Wohnen sowie den umfassenden
Landschaftsteilen in einen vernünftigen Zusammenhang zu bringen. Auf die
schützens- und erhaltenswürdigen Bereiche, die weitestgehend erhalten bleiben,
wurde hinreichend eingegangen. Zur
Namensgebung führt er aus, dass Lüneburg seit jeher Garnisonsstadt ist und man
insofern zur Geschichte auch stehen sollte. Der gewählte Namen sollte deshalb
auch beibehalten werden. Denkbar wäre es, dass man bei der Namensgebung der
Erschließungsstraßen von dem militärischen Hintergrund abweicht. Weitere
Wortmeldungen zur Namensgebung liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum stellt zur
Diskussion der Namensgebung zusammenfassend fest, dass sich niemand gegen die
Beibehaltung des Namens „Schlieffen-Park“ ausspricht. Gegen diese Feststellung werden seitens der Ausschussmitglieder keine Einwendungen erhoben. Oberbürgermeister
Mädge geht ein auf
die Bedeutung, dass man der Realität hierbei einmal ins Auge sehen muss. Der
Stadtplatz ist wichtig als Treffpunkt und Kommunikationsart, auch wenn dies zu
Lasten des Biotops geschehen sollte. Wichtig für die Grünflächensicherung ist,
dass die aufgezeigten Grünbereiche zu einem angemessenen Preis von der Stadt
erworben werden, um eine Sicherheit zu haben, was auf den Flächen zukünftig
geschieht. Auch für Ausgleich und Ersatz werden diese Flächen vorzuhalten sein. Geredet
werden muss aus der Erfahrung aus anderen Bereichen heraus über die Anordnung
und Nutzungsmöglichkeiten der Spielflächen. Hierbei gilt es, möglichst allen
Anforderungen gerecht zu werden. Der
Stadtplatz auf dem Gelände hat gegenüber der Sicherung des Biotops Priorität.
Ggfs. ist für das Biotop an anderer Stelle ein Ausgleich vorzusehen. Ratsherr
Eichelmann hat den
Ausführungen entnommen, dass für das ganze Gebiet kein zusätzlicher
Schulraumbedarf entstehen wird. Dies ist für ihn schwer vorstellbar. Oberbürgermeister
Mädge verweist
darauf, dass ein Zuzug in dieses Gebiet ca. Ende 2006 beginnen und sich ein
Erstbezug über 4 – 6 Jahre hinziehen wird. Nach den bestehenden Prognosen
werden ab 2009 die Schülerzahlen in den Grundschulen zurückgehen. Nach dem
Kindertagesstättenausbaugesetz wird es wahrscheinlich nicht erforderlich sein,
in diesem Gebiet eine Kindertagesstätte zu bauen. Der Platz dafür ist jedoch
vorgesehen und auch gesichert. Die Spitze der Einschulung von Grundschülern aus
diesem Gebiet ist für 2009 – 2010 zu erwarten. Die vorhandenen Schulplätze der fußläufig erreichbaren
Grundschulen reichen hierfür aus. Ratsfrau
Leeck empfindet als
Bewohnerin des Ostteils das Wohngebiet nicht als charakterlos. Für sie wäre es
nicht zwingend erforderlich, in diesem Gebiet einen gesonderten Stadtplatz als
Treffpunkt und Kommunikationspunkt auszuweisen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass die vorgestellte Planung verspricht, dass hier
ein Baugebiet mit hoher Qualität entwickelt wird, bei dem auch die ökologischen
Belange in ausreichendem Maße Berücksichtigung finden. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird im Wortlaut verlesen. Ökologisches Bauen im SchlieffenparkBeigeordneter
Dörbaum begrüßt
Herrn Dr. Wölfer und Herrn Haase vom Forstamt Sellhorn aus Volkwardingen. Herr
Haase – Forstamt Sellhorn – regt an, dass bei der näheren Planung auch daran gedacht
werden sollte, andere ökologische Techniken in einem Baufeld zuzulassen und
diese auch zu präferieren. Gedacht wird dabei an Häuser, die in Holzbauweise
erstellt werden. Die Möglichkeit, Holzhäuser in bestimmten Bereichen zuzulassen,
würde dem Image beim Bauen verstärkt auf regenierbare Rohstoffe
zurückzugreifen, verbessern. Ziel ist es, Anregungen zu geben und sich als
Innovations- und Imagepartner einzubringen. Hierfür steht das Forstamt Sellhorn
zur Verfügung. Bei Interesse ist man auch gerne bereit, Erfahrungen
einzubringen, Kontakte zu knüpfen und auch sonst beratend zur Seite zu stehen.
Davon ausgehend, dass es für derart ökologisches Bauen sowohl Interessenten als
auch Bauträger in der Region gibt, wäre auch die regionale Wirtschaftsförderung
hierbei ein Aspekt. Beigeordneter
Dörbaum erklärt,
dass man seitens der Stadt dem Gedanken positiv gegenüber steht, wenn das
Umfeld passt und auch das Interesse Bauwilliger vorhanden ist. Herr
Haase –Forstamt Sellhorn – regt ergänzend an, dass bei Bedarf auch eine Arbeitsgruppe
gebildet werden könnte, in die sich neben dem Forstamt, der Stadt, der IHK, der
Handwerkskammer und interessierten Bauträger einbringen könnten. Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung nimmt die vorgetragene Anregung einvernehmlich zur Kenntnis. |
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