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Tagesordnung - Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
Datum: Di, 03.12.2024    
Zeit: 16:00 - 19:52 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung von Protokollen      
Ö 3.1  
Enthält Anlagen
Protokoll vom 11.11.2024  
KulturA/0110/24  
Ö 3.2  
Enthält Anlagen
Protokoll vom 19.06.2024  
KulturA/0108/24  
Ö 3.3  
Enthält Anlagen
Protokoll vom 08.05.2024  
KulturA/0112/24  
Ö 3.4  
Enthält Anlagen
Protokoll vom 16.04.2024  
KulturA/0111/24  
Ö 3.5  
Enthält Anlagen
Protokoll vom 05.03.2024  
KulturA/0107/24  
Ö 3.6  
Enthält Anlagen
Protokoll vom 20.11.2023  
KulturA/0104/23  
Ö 3.7  
Enthält Anlagen
Protokoll vom 05.10.2023  
KulturA/0105/23  
Ö 3.8  
Enthält Anlagen
Protokoll vom 28.09.2023  
KulturA/0103/23  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Einwohnendenfragen      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Vorstellung der Arbeit der „Euthanasie“-Gedenkstätte      
Ö 7  
Vorstellung des Kapitalerhaltungskonzeptes durch die Museumsstiftung      
Ö 8  
Enthält Anlagen
Entwurf "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg"  
Enthält Anlagen
VO/11628/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

 

r den Richtlinienentwurf werden folgende Änderungen beschlossen:

 

  1. Ziffer 4 Absatz 2 Satz 1: 
    Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens drei Jahren und kann für diesen Zeitraum…“    wird geändert in             
    Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens einem Jahr und kann für diesen Zeitraum…“             
     
  2. Ziffer 5 Absatz 1: 
    Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt und beträgt mindestens 105.000 €“   wird geändert in              
    Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt gestgeschriebene Summe begrenzt.“             
     
  3. Ziffer 5 Absatz 2:  
    Die Sätze „Die maximale Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 35.000 € pro Jahr. Dies kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden“  werden gestrichen.

 

 

 

 

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg“ wird mit den Änderungen der Ziffern 1-3 beschlossen.

 

 

 

   
    03.12.2024 - Ausschuss für Kultur und Partnerschaften
    Ö 8 - geändert beschlossen
   

Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Förderrichtlinie wird mit folgenden Änderungen zugestimmt.
 

  1. Ziffer 4 Absatz 2 Satz 1: „Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens drei Jahren und kann für diesen Zeitraum…“ wird geändert in „Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens einem Jahr und kann für diesen Zeitraum…“
     
  2. Ziffer 5 Absatz 1: „Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt und beträgt mindestens 105.000 €“ wird geändert in „Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt gestgeschriebene Summe begrenzt.
     
  3. Ziffer 5 Absatz 2: Die Sätze „Die maximale Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 35.000 € pro Jahr. Dies kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden“  werden gestrichen.

 

 

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg“ wird mit den Änderungen der Ziffern 1-3 beschlossen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7 

Nein-Stimmen: 0 

Enthaltungen: 2 

   
    17.12.2024 - Verwaltungsausschuss
    N 8 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    19.12.2024 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 16 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

r den Richtlinienentwurf werden folgende Änderungen beschlossen:

 

  1. Ziffer 4 Absatz 2 Satz 1: 
    Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens drei Jahren und kann für diesen Zeitraum…“    wird geändert in             
    Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens einem Jahr und kann für diesen Zeitraum…“             
     
  2. Ziffer 5 Absatz 1: 
    Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt und beträgt mindestens 105.000 €“   wird geändert in              
    Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt.“             
     
  3. Ziffer 5 Absatz 2:  
    Die Sätze „Die maximale Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 35.000 € pro Jahr. Dies kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden“  werden gestrichen.

 

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg“ wird mit den Änderungen der Ziffern 1-3 beschlossen.

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 40

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2

Ö 9  
Enthält Anlagen
Weiteres Vorgehen zur Hindenburgstraße  
Enthält Anlagen
VO/11627/24  
Ö 10  
Enthält Anlagen
Anfragen im öffentlichen Teil      
N 11     Abrechnung des Personalkostenzuschusses für 2019 - 2023 an die Kunstschule Ikarus e.V.      
N 12     Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil      
N 13     Anfragen im nichtöffentlichen Teil