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Auszug - Entwurf "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg"  

 
 
Sitzung des Kultur- und Partnerschaftsausschusses
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Kultur und Partnerschaften Beschlussart: geändert beschlossen
Datum: Di, 03.12.2024    
Zeit: 16:00 - 19:52 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus
VO/11628/24 Entwurf "Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Beer-Kullin
Federführend:Bereich 41 - Kultur Bearbeiter/-in: Beer-Kullin, Annette
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtrat Rink teilt mit, dass zum Richtlinienentwurf im Vorfeld zwei Änderungsanträge der FDP und von Bündnis90/Die Grünen eingegangen sind. Die Änderungsvorschläge der FDP sind bereits von der Verwaltung in den Entwurf übernommen worden, da es sich um redaktionelle Änderungen bzw. um Änderungen entsprechend der Dienstanweisung für Förderungen in der Hansestadt Lüneburg handele.

Bei der unter Punkt 5 festgelegten Summe von 105.000 € handelt es sich um den bisher vorgesehen und in der Vergangenheit vom Ausschuss für Kultur und Partnerschaften beschlossenen Betragr institutionelle Förderung. Stadtrat Rink schlägt vor, diese Summe so zu belassen, die maximale Zuwendungshöhe könnte auf 35.000 € erhöht werden. Für Institutionen, die dauerhaft gefördert werden sollen, könnte jeweils eine gesonderte Vereinbarung getroffen werden. Nach 2 Jahren sollten die Richtlinie und auch eventuelle Vereinbarungen neu diskutiert und überarbeitet werden. Frau Dartenne und Herr Soldan erläutern jeweils ihre Änderungsanträge. Frau Lotze beantragt textliche Änderungen zu den Ziffern 1.1. und 4.2. Die Ergänzung des Wortes Erinnerungskultur unter Ziffer 2 wird von der Verwaltung übernommen. Die Ausschussmitglieder diskutieren über die Höhe der bereitzustellendenrdermittel unter Punkt 5. Stadtrat Rink erklärt, dass in den 105.000 € auch die bisher separaten Mittel für die Euthanasie-Gedenkstätte, die Kunstschule Ikarus e.V. und das Literaturbüro e.V. enthalten sind. Sollten die Ausschussmitglieder eine Erhöhung der Mittel wünschen, ssten angesichts der allgemeinen Haushaltslage Deckungsvorschläge dazu gemacht werden. Frau Dartenne und Frau Esders erinnern daran, dass bereits für 2024 ein höheres Antragsvolumen vorlag und deshalb Anträge gekürzt werden mussten, daher wird für eine deutliche Erhöhung der Mittel plädiert. Die Ausschussmitglieder diskutieren über die Möglichkeit von Vereinbarungen für bestimmte Einrichtungen. Frau Lotze weist auf die Bedeutung der Planungssicherheit für die Einrichtungen hin. Außerdem wird über eine mögliche zweite Antragsfrist diskutiert wenn nach der ersten Antragsfrist noch Mittel zur Verfügung stehen sollten.

 

Das Gremium stimmt den folgenden Änderungen zu:

 

Ziffer 1.1. „sie bewahren das kulturelle Erbe der Hansestadt Lüneburg

Ändern in sie bewahren, erforschen und vermitteln das kulturelle Erbe der Hansestadt Lüneburg“

 

Ziffer 4.2. Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens drei Jahren…“

Ändern in Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens einem Jahr…“

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7 

Nein-Stimmen: 0 

Enthaltungen: 2

 

 

Ziffer 5. Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt und beträgt mindestens 105.000 €“

 

Ändern in Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt“.

 

Ziffer 5. Die Höhe der Zuwendung wird von der Hansestadt Lüneburg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel festgelegt. Die maximale Fördersumme beträgt in der Regel 15.000 € pro Jahr. Dies kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden. Eine Förderung der Hansestadt Lüneburg…“

 

Ändern in „Die Höhe der Zuwendung wird von der Hansestadt Lüneburg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Mittel festgelegt. Eine Förderung der Hansestadt Lüneburg…“

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 4 

Nein-Stimmen: 2 

Enthaltungen: 3

 

Punkt 7.1. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag bei der Hansestadt Lüneburg eingegangen sein. Nächträglich eingegangene Anträge werden nicht mehr berücksichtigt“.

 

Ändern in Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Antrag bei der Hansestadt Lüneburg eingegangen sein. Sofern für das laufende Kalenderjahr noch institutionelle Fördermittel zur Verfügung stehen, können diese bis zum 28.02. eines Jahres beantragt werden“.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 5 

Nein-Stimmen: 2 

Enthaltungen: 2

 


Beschluss:

 

 

Der Ausschuss für Kultur und Partnerschaften empfiehlt dem Rat mehrheitlich, folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Der Förderrichtlinie wird mit folgenden Änderungen zugestimmt.
 

  1. Ziffer 4 Absatz 2 Satz 1: „Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens drei Jahren und kann für diesen Zeitraum…“ wird geändert in „Die kulturelle Einrichtung existiert seit mindestens einem Jahr und kann für diesen Zeitraum…“
     
  2. Ziffer 5 Absatz 1: „Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt festgeschriebene Summe begrenzt und beträgt mindestens 105.000 €“ wird geändert in „Der Umfang der Fördermittel aus dem Förderprogramm der Hansestadt Lüneburg ist auf die im Haushalt gestgeschriebene Summe begrenzt.
     
  3. Ziffer 5 Absatz 2: Die Sätze „Die maximale Zuwendungshöhe beträgt in der Regel 35.000 € pro Jahr. Dies kann in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden“  werden gestrichen.

 

 

Die „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur institutionellen Förderung von kulturellen Einrichtungen in Lüneburg“ wird mit den Änderungen der Ziffern 1-3 beschlossen.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen: 7 

Nein-Stimmen: 0 

Enthaltungen: 2