Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Rat einstimmig, folgenden geänderten Beschluss zu fassen: Beschlussvorschlag: - Die während der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Rat gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen geprüft.
- Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 NBauO beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Bebauungsplan Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ als Satzung.
- Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- In den textlichen Festsetzungen wird unter 1.3 ergänzt:
Innerhalb der Urbanen Gebiete (MU) sind gem. § 1 Abs. 6 BauNVO Ferienwohnungen i.S.d. § 13a BauNVO sowie nach § 6a Abs. 2 BauNVO allgemein zulässiger sonstiger nicht dauerhaft genutzter Wohnraum in Form von Boardinghouses, Monteurszimmern usw. ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
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