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Vorlage - VO/11742/25  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 121 "Baucentrum Mölders"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
17.03.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.03.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.12.2022 beschlossen, für die nordwestliche Teilfläche des Baucentrum Mölders südlich der Lüneburger Straße, westlich des „Kiebitzmarkts“ und nördlich des landwirtschaftlichen Weges den Bebauungsplan Nr. 121 „Baucentrum Mölders“ aufzustellen.

 

Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Erweiterung der Verkaufsfläche eines großflächigen Einzelhandelsbetriebs (Baumarkt). Der Betrieb plant insbesondere den Baumarktanteil auf maximal 4.084 m² Verkaufsfläche zu erweitern und dabei den einzelhandelsrelevanten Privatkundenverkehr vom gewerblichen Geschäftskundenverkehr umlich zu trennen.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 04.10.2023 bis 03.11.2023 statt.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 28.05.2024 vom Verwaltungsausschuss gefasst. Der Planentwurf wurde vom 11.06.2024 bis einschließlich 12.07.2024 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme im Internet veröffentlicht.

 

Nach der Veröffentlichung im Internet wurde der Bebauungsplanentwurf geringfügig geändert und ergänzt. Eine über das Plangebiet verlaufende Hochspannungsleitung wurde nachrichtlich übernommen und die Festsetzungen zur Verkaufsfläche sowie zum Maß der baulichen Nutzung wurden infolge der Stellungnahmen angepasst. Die Änderungen und Ergänzungen führten nicht zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen. Eine erneute Beteiligung war somit nicht geboten.

 

Der Bebauungsplan ist eine Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB und wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Dem Rat wird empfohlen auf Grundlage der anliegenden Planunterlagen und Abwägungsvorschläge den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 121 „Baucentrum Mölders“ zu fassen. Der Satzungsbeschluss durch den Rat ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

- Bauen an sich verursacht THG-Emissionen

 

+ Bebauungsplan der Innenentwicklung, es werden keine neuen Flächen versiegelt

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

+ Vorhandene Infrastruktur wird genutzt.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

+

+ Die Versorgung im Baumarktsegment wird verbessert

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

+ Arbeitsplätze bleiben erhalten, mglw. entstehen auch neue Arbeitsplätze.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

+ Vorhandene Infrastruktur wird genutzt.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10318/22 geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 184,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Planzeichnung u. textliche Festsetzungen

Anlage 3 Begründung

Anlage 4 Abwägungsvorschläge förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich BP121 (397 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Planzeichnung u. textliche Festsetzungen (302 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Begründung (953 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Abwägungsvorschläge förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. (185 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Rat gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen geprüft.
  2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 NBauO beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Bebauungsplan Nr. 121 „Baucentrum Mölders“ als Satzung.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.