Bürgerinformationssystem
![]() |
![]() |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat am 05.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 172 IV „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“ beschlossen.
Ziel der Planung ist die Entwicklung verdichteter Wohnbebauung und die verträgliche Entwicklung von Gewerbe- und Verkaufsflächen am Standort. Es soll ein urbanes Gebiet entstehen, das neben dem dringend benötigten Wohnraum durchaus auch gemischte Strukturen oder Nahversorgung beherbergen kann, aber die Innenstadt Lüneburgs als Einkaufszentrum mit oberzentraler Bedeutung und die weiteren zentralen Standorte bzw. Nahversorgungszentren nicht beeinträchtigt.
Zur Sicherung der Planung hat der Rat der Hansestadt Lüneburg am 12.05.2022 für denselben Geltungsbereich die Veränderungssperre Nr. 1- 2022 gem. der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese ist am 18.05.2022 in Kraft getreten.
Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer einer Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf der zwei Jahre automatisch außer Kraft. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Frist zunächst um ein Jahr und wenn besondere Umstände es erfordern gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr zu verlängern.
Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 172 dauert noch an. Die Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans und seine öffentliche Auslegung ist im Verwaltungsausschuss am 18.03.2025 vorgesehen (VO/11744/25). Der Bebauungsplan ist gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Weil der großflächige Einzelhandelsbetrieb (Roy Robson Fabrikverkauf) aufgrund seiner Lage außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs städtebaulich nicht integriert ist und somit gegen das raumordnerische Integrationsgebot verstößt, ist eine Teilfortschreibung des Lüneburger Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes zur Ausweisung eines entsprechenden zentralen Versorgungsbereichs erforderlich. Die Konzeptfortschreibung liegt im Entwurf vor und soll im Zusammenhang mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 172 beraten werden.
Weil der Bebauungsplan bis zum Auslaufen der bereits verlängerten Veränderungssperre am 17.05.2025 absehbar keine Rechtskraft erlangen wird, ist die Sicherung der Planung weiterhin notwendig. Aufgrund seiner Festsetzungen zur Einzelhandelssteuerung ist der Bebauungsplan für die geordnete städtebauliche Entwicklung unbedingt erforderlich. Würde die Veränderungssperre vorzeitig außer Kraft treten, wäre die geplante Verkaufsflächenerweiterung des Fabrikverkaufs gemäß § 34 BauGB und damit unbeachtlich der Ziele der Raumordnung sowie ohne planbedingte Verkaufsflächenbegrenzung zuzulassen. Die Veränderungssperre Nr. 1 - 2022 soll daher um ein weiteres Jahr verlängert werden.
Die 2. Verlängerung der Veränderungssperre ist gemäß § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung zu beschließen.
Die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1 - 2022 sowie die Satzung über die Veränderungssperre einschl. ihres Geltungsbereiches sind als Anlagen beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 184,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1: 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2022_Satzungsentwurf Anlage 2: Geltungsbereich Anlage 3: 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2022_Satzungsentwurf Anlage 4: Urspr. Veränderungssperre Nr. 1-2022_Satzungsentwurf
Beschlussvorschlag: Die 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1 - 2022 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 172 „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“ wird als Satzung beschlossen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() |
![]() |