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Vorlage - VO/11745/25  

 
 
Betreff: Veränderungssperre Nr. 1 - 2022 für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 172 "Bleckeder Landstraße / Schützenplatz"
Beschluss über die 2. Verlängerung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
17.03.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.03.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat am 05.05.2022 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 172 IV „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“ beschlossen.

 

Ziel der Planung ist die Entwicklung verdichteter Wohnbebauung und die verträgliche Entwicklung von Gewerbe- und Verkaufsflächen am Standort. Es soll ein urbanes Gebiet entstehen, das neben dem dringend benötigten Wohnraum durchaus auch gemischte Strukturen oder Nahversorgung beherbergen kann, aber die Innenstadt Lüneburgs als Einkaufszentrum mit oberzentraler Bedeutung und die weiteren zentralen Standorte bzw. Nahversorgungszentren nicht beeinträchtigt.

 

Zur Sicherung der Planung hat der Rat der Hansestadt Lüneburg am 12.05.2022r denselben Geltungsbereich die Veränderungssperre Nr. 1- 2022 gem. der §§ 14 Abs. 1 und 16 Abs. 1 BauGB beschlossen. Diese ist am 18.05.2022 in Kraft getreten.

 

Die gesetzlich geregelte Geltungsdauer einer Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Gemäß § 17 Abs. 1 BauGB tritt die Veränderungssperre nach Ablauf der zwei Jahre automatisch außer Kraft. Es besteht jedoch die Möglichkeit, diese Frist zunächst um ein Jahr und wenn besondere Umstände es erfordern gemäß § 17 Abs. 2 BauGB um ein weiteres Jahr zu verlängern.

 

Das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 172 dauert noch an. Die Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans und seine öffentliche Auslegung ist im Verwaltungsausschuss am 18.03.2025 vorgesehen (VO/11744/25). Der Bebauungsplan ist gemäß § 1 Abs. 4 BauGB an die Ziele der Raumordnung anzupassen. Weil der großflächige Einzelhandelsbetrieb (Roy Robson Fabrikverkauf) aufgrund seiner Lage außerhalb des zentralen Versorgungsbereichs städtebaulich nicht integriert ist und somit gegen das raumordnerische Integrationsgebot verstößt, ist eine Teilfortschreibung des Lüneburger Einzelhandelsentwicklungs- und Zentrenkonzeptes zur Ausweisung eines entsprechenden zentralen Versorgungsbereichs erforderlich. Die Konzeptfortschreibung liegt im Entwurf vor und soll im Zusammenhang mit dem Entwurfs- und Auslegungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 172 beraten werden.

 

Weil der Bebauungsplan bis zum Auslaufen der bereits verlängerten Veränderungssperre am 17.05.2025 absehbar keine Rechtskraft erlangen wird, ist die Sicherung der Planung weiterhin notwendig. Aufgrund seiner Festsetzungen zur Einzelhandelssteuerung ist der Bebauungsplan für die geordnete städtebauliche Entwicklung unbedingt erforderlich. Würde die Veränderungssperre vorzeitig außer Kraft treten, wäre die geplante Verkaufsflächenerweiterung des Fabrikverkaufs gemäß § 34 BauGB und damit unbeachtlich der Ziele der Raumordnung sowie ohne planbedingte Verkaufsflächenbegrenzung zuzulassen. Die Veränderungssperre Nr. 1 - 2022 soll daher um ein weiteres Jahr verlängert werden.

 

Die 2. Verlängerung der Veränderungssperre ist gemäß § 14 Abs. 1, § 17 Abs. 1 Satz 3 und § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 10 NKomVG als Satzung zu beschließen.

 

Die Satzung über die 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1 - 2022 sowie die Satzung über die Veränderungssperre einschl. ihres Geltungsbereiches sind als Anlagen beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 

 

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

Keine Auswirkungen

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Sicherung der Planung und damit der nachhaltigen Stadtentwicklung

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 184,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

Anlagen:

Anlage 1: 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2022_Satzungsentwurf

Anlage 2: Geltungsbereich

Anlage 3: 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2022_Satzungsentwurf

Anlage 4: Urspr. Veränderungssperre Nr. 1-2022_Satzungsentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2022_Satzungsentwurf (289 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Geltungsbereich Veränderungssperre BP 172 (441 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 1. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1-2022_Satzungsentwurf (78 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Urspr.Veränderungssperre Nr. 1 – 2022 Satzungsentwurf (321 KB)      

Beschlussvorschlag:

Die 2. Verlängerung der Veränderungssperre Nr. 1 - 2022 für den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 172 „Bleckeder Landstraße / Schützenplatz“ wird als Satzung beschlossen.