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Vorlage - VO/11743/25  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 153 IV "Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße"
Abwägungs- und Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
17.03.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.03.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 beschlossen, im südwestlichen Bereich des Hanseviertels, zwischen Lübecker Straße und Bleckeder Landstraße, den Bebauungsplan Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ aufzustellen.

 

Planungsziele sind die Gewährleistung einer einheitlichen und abgestimmten Bebauungsstruktur im Plangebiet sowie die Schaffung und Sicherung von Grün- und Freiraumstrukturen in klimaökologisch belasteten Bereichen. Zudem soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans der besonderen städtebaulichen Situation der Grundstücksflächen als Haupteingangstor zum Hanseviertel und den damit verbundenen Gestaltungsansprüchen Rechnung getragen werden.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 16.08.2022 bis 16.09.2022 statt.

 

Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 28.11.2023 vom Verwaltungsausschuss gefasst und der Planentwurf wurde vom 08.01.2024 bis einschließlich 07.02.2024 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme im Internet veröffentlicht.

 

Der Bebauungsplanentwurf wurde nach der Veröffentlichung im Internet umfassend geändert. Infolge der NBauO-Novelle im Sommer 2024 wurde die Nachweispflicht für Pkw-Stellplätze im Wohnungsbau wesentlich gelockert. So war aufgrund der nun erheblich verminderten Stellplatzlast das bautechnisch aufwendige sowie städtebaulich wenig attraktive Sockelgeschoss zur Überdachung der ebenerdigen Stellplätze entbehrlich. Nach dem Beschluss des Verwaltungsausschusses am 17.12.2024 wurde der geänderte Planentwurf vom 21.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025 erneut mit der Gelegenheit zur Stellungnahme im Internet veröffentlicht.

 

Der Bebauungsplan ist eine Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB und wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

 

Dem Rat wird empfohlen auf Grundlage der anliegenden Planunterlagen und Abwägungsvorschläge den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ zu fassen. Der Satzungsbeschluss durch den Rat ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

- Bauen an sich verursacht THG-Emissionen

 

- Der Betrieb der Gebäude erzeugt ebenfalls THG-Emissionen.

 

+ Durch die Nachnutzung einer größtenteils versiegelten innerstädtischen Parkplatzfläche wird die Versiegelung weiterer Flächen im Außenbereich vermieden (Bebauungsplan der Innenentwicklung).

 

+ Planungsziel ist zudem die Schaffung von Grün- und Freiflächen

 

+ Festsetzungen zur Begrünung von Dachflächen sind geplant

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

+ Vorhandene Infrastruktur wird genutzt.

 

+ Der Bebauungsplan ermöglicht die Schaffung von zusätzlichem Wohnraum und Arbeitsplätzen

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

+

+ Festsetzungen zur Nutzung erneuerbarer Energien sind geplant

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

+ Die Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzungen ermöglichen vsl. auch die Errichtung gesundheitlicher Einrichtungen.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

+ Der Bebauungsplan schafft die Voraussetzungen zur Erweiterung des Wohnraumbedarfs in einem angespannten Wohnungsmarkt.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

+ Vorhandene Infrastruktur wird genutzt.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10132/22 geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 184,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Planzeichnung

Anlage 3 Textliche Festsetzungen

Anlage 4 Begründung

Anlage 5 a Abwägungsvorschläge förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Anlage 5 b Abwägungsvorschläge erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB

 

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich BP 153IV.pdf (273 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Planzeichnung (474 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Textliche Festsetzungen (83 KB)      
Anlage 4 4 Anlage 4 Begründung (924 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 5 a Abwägungsvorschläge förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB (1043 KB)      
Anlage 6 6 Anlage 5 b Abwägungsvorschläge erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB (466 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. Die während der Veröffentlichung des Bebauungsplanentwurfs im Internet abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange hat der Rat gemäß den anliegenden Abwägungsvorschlägen geprüft.
  2. Aufgrund des § 10 Abs. 1 BauGB sowie nach § 84 NBauO beschließt der Rat der Hansestadt Lüneburg den Bebauungsplan Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ als Satzung.
  3. Der Beschluss des Bebauungsplanes durch den Rat ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.