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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 23.03.2021 beschlossen, im südwestlichen Bereich des Hanseviertels, zwischen Lübecker Straße und Bleckeder Landstraße, den Bebauungsplan Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ aufzustellen.
Planungsziele sind die Gewährleistung einer einheitlichen und abgestimmten Bebauungsstruktur im Plangebiet sowie die Schaffung und Sicherung von Grün- und Freiraumstrukturen in klimaökologisch belasteten Bereichen. Zudem soll mit der Aufstellung des Bebauungsplans der besonderen städtebaulichen Situation der Grundstücksflächen als Haupteingangstor zum Hanseviertel und den damit verbundenen Gestaltungsansprüchen Rechnung getragen werden.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange fand im Zeitraum vom 16.08.2022 bis 16.09.2022 statt.
Der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss wurde am 28.11.2023 vom Verwaltungsausschuss gefasst und der Planentwurf wurde vom 08.01.2024 bis einschließlich 07.02.2024 mit der Gelegenheit zur Stellungnahme im Internet veröffentlicht.
Der Bebauungsplanentwurf wurde nach der Veröffentlichung im Internet umfassend geändert. Infolge der NBauO-Novelle im Sommer 2024 wurde die Nachweispflicht für Pkw-Stellplätze im Wohnungsbau wesentlich gelockert. So war aufgrund der nun erheblich verminderten Stellplatzlast das bautechnisch aufwendige sowie städtebaulich wenig attraktive Sockelgeschoss zur Überdachung der ebenerdigen Stellplätze entbehrlich. Nach dem Beschluss des Verwaltungsausschusses am 17.12.2024 wurde der geänderte Planentwurf vom 21.01.2025 bis einschließlich 03.02.2025 erneut mit der Gelegenheit zur Stellungnahme im Internet veröffentlicht.
Der Bebauungsplan ist eine Maßnahme der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB und wird im beschleunigten Verfahren aufgestellt. Von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und vom Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung gemäß § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.
Dem Rat wird empfohlen auf Grundlage der anliegenden Planunterlagen und Abwägungsvorschläge den Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 153 IV „Hanseviertel / Adolph-Kolping-Straße“ zu fassen. Der Satzungsbeschluss durch den Rat ist nach § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/10132/22 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 184,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Planzeichnung Anlage 3 Textliche Festsetzungen Anlage 4 Begründung Anlage 5 a Abwägungsvorschläge förmliche Beteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB Anlage 5 b Abwägungsvorschläge erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB
Beschlussvorschlag:
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