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Sachverhalt: Bauleitplanung: Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 196 „Vor dem neuen Tore“ beschlossen.
Zur Sicherung der Planung soll für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans, für welchen bereits insgesamt drei Anträge (ein Bauantrag und zwei Bauvoranfragen) für unterschiedliche Grundstücke vorliegen, eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass Vorhaben und Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach dem bestehenden Planungsrecht zulässig sind, aber den Zielen der in Aufstellung befindlichen Bauleitplanung entgegenlaufen.
Für die Dauer von zwei Jahren bzw. bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans dürfen Vorhaben nach § 29 BauGB sowie wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht durchgeführt werden, sofern diese die Bauleitplanung erschweren oder unmöglich machen. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.
Der Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 3 – 2025 entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 196 „Vor dem neuen Tore“ und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Lüneburg:
Flur 6: Flurstücke 27/21, 61/17; Flur 9: Flurstücke 19/2, 39/50, 39/58, 39/59, 39/60, teilweise 86/18, teilweise 87/9, teilweise 87/12; Flur 10: Flurstücke 2/12, 3/11, 26/4, 163/26, teilweise 37/18, teilweise 39/12
Die Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.
Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 184 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja x Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich Veränderungssperre Nr. 3 – 2025 Anlage 2 Entwurf Satzung Veränderungssperre 3 – 2025
Beschlussvorschlag: Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:
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