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Vorlage - VO/11733/25  

 
 
Betreff: Veränderungssperre Nr. 3-2025 für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 196 "Vor dem Neuen Tore"
Satzungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Bauer
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Beteiligt:Bereich 35 - Mobilität
Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin  DEZERNAT VI
   Fachbereich 6 - Stadtentwicklung
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
17.03.2025 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung      
Verwaltungsausschuss Vorberatung
18.03.2025    Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
20.03.2025 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Bauleitplanung:

Der Verwaltungsausschuss der Hansestadt Lüneburg hat in seiner Sitzung am 11.02.2025 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 196 „Vor dem neuen Tore“ beschlossen.

 

Zur Sicherung der Planung soll für den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans, für welchen bereits insgesamt drei Anträge (ein Bauantrag und zwei Bauvoranfragen) für unterschiedliche Grundstücke vorliegen, eine Veränderungssperre nach § 14 BauGB beschlossen werden. Hierdurch soll verhindert werden, dass Vorhaben und Baumaßnahmen durchgeführt werden, die nach dem bestehenden Planungsrecht zulässig sind, aber den Zielen der in Aufstellung befindlichen Bauleitplanung entgegenlaufen.

 

r die Dauer von zwei Jahren bzw. bis zum Inkrafttreten des Bebauungsplans dürfen Vorhaben nach § 29 BauGB sowie wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen nicht durchgeführt werden, sofern diese die Bauleitplanung erschweren oder unmöglich machen. Wenn überwiegende öffentliche Belange nicht entgegenstehen, kann von der Veränderungssperre eine Ausnahme zugelassen werden.

 

Der Geltungsbereich der Veränderungssperre Nr. 3 2025 entspricht dem Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 196 „Vor dem neuen Tore“ und umfasst folgende Flurstücke der Gemarkung Lüneburg:

 

Flur 6: Flurstücke 27/21, 61/17;

Flur 9: Flurstücke 19/2, 39/50, 39/58, 39/59, 39/60, teilweise 86/18, teilweise 87/9, teilweise 87/12;

Flur 10: Flurstücke 2/12, 3/11, 26/4, 163/26, teilweise 37/18, teilweise 39/12

 

Die Geltungsdauer der Veränderungssperre beträgt zwei Jahre. Die Veränderungssperre tritt nach Ablauf dieser Frist gemäß § 17 Abs. 1 BauGB automatisch außer Kraft. Bei Bedarf besteht die Möglichkeit, diese Frist um ein Jahr zu verlängern.

 

Der Satzungsentwurf über die Veränderungssperre mit der zeichnerischen Darstellung des Geltungsbereiches ist als Anlage beigefügt und Bestandteil der Sitzungsvorlage.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

Keine Auswirkungen erkennbar.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Sicherstellung der Einhaltung der Ziele der Bauleitplanung, die zur nachhaltigen Stadtentwicklung beitragen

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

X Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 184

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 x Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich Veränderungssperre Nr. 3 2025

Anlage 2 Entwurf Satzung Veränderungssperre 3 2025

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1_Geltungsbereich Veränderungssperre 3-2025 (485 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2_Entwurf Satzung Veränderungssperre 3-2025 (188 KB)      

Beschlussvorschlag:

Der Rat der Hansestadt Lüneburg beschließt:

 

  1. Die Veränderungssperre Nr. 3 2025 wird für den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 196 „Vor dem neuen Tore“ gemäß § 16 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.