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Tagesordnung - Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services  

 
 
Bezeichnung: Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services
Gremium: Ausschuss für Finanzen und Interne Services
Datum: Fr, 15.03.2024    
Zeit: 16:00 - 18:52 Anlass: Sitzung
Raum: Huldigungssaal
Ort: Rathaus

TOP   Betreff Vorlage

Ö 1  
Enthält Anlagen
Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit      
Ö 2  
Enthält Anlagen
Feststellung der Tagesordnung      
Ö 3  
Enthält Anlagen
Genehmigung des Protokolls vom 14.12.2023  
FinanzA/0025/23  
Ö 4  
Enthält Anlagen
Mitteilungen der Verwaltung im öffentlichen Teil      
Ö 5  
Enthält Anlagen
Einwohnendenfragen      
Ö 6  
Enthält Anlagen
Zweitwohnungssteuer - Verwaltungsvereinfachung durch Ehegattenprivileg nach Artikel 6 Abs. 1 Grundgesetz  
Enthält Anlagen
VO/11122/24  
Ö 7  
Enthält Anlagen
Haushaltsbericht zum Stand Jahresabschluss 2023 - Präsentation      
Ö 8  
Enthält Anlagen
Unerhebliche über- und außerplanmäßige Bereitstellungen im Jahr 2023  
Enthält Anlagen
VO/11185/24  
Ö 9  
Enthält Anlagen
Jahresabschlussarbeiten 2023  
Enthält Anlagen
VO/11186/24  
    VORLAGE
   

Beschlussvorschlag:

Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2023 für folgende Sachverhalte zugestimmt:

 

  • Personalaufwendungen in Höhe von EUR 1.700.000
  • Zuschuss an die Museumsstiftung in Höhe von EUR 300.000
  • Bildung einer Rückstellung für Blindgängerverdachtspunkte in Höhe von EUR 850.000

 

Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer und Minderaufwendungen bei der Kreisumlage im Jahr 2023.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 65.000,00 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu.

 

Dem außerplanmäßigen Aufwand bei der Stiftung Hospital St. Nikolaihof in Höhe von EUR 60.500 r sog. Zwischenzinsen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO r das Haushaltsjahr 2023 zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus nicht Anspruch genommenen Kreditzinsen für Investitionsdarlehen.

   
    15.03.2024 - Ausschuss für Finanzen und Interne Services
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

Beschlussvorschlag:

Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2023r folgende Sachverhalte zugestimmt:

 

  • Personalaufwendungen in Höhe von EUR 1.700.000
  • Zuschuss an die Museumsstiftung in Höhe von EUR 300.000
  • Bildung einer Rückstellung für Blindgängerverdachtspunkte in Höhe von EUR 850.000

 

Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer und Minderaufwendungen bei der Kreisumlage im Jahr 2023.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 65.000,00 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu.

 

Dem außerplanmäßigen Aufwand bei der Stiftung Hospital St. Nikolaihof in Höhe von EUR 60.500 r sog. Zwischenzinsen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO r das Haushaltsjahr 2023 zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus nicht in Anspruch genommenen Kreditzinsen für Investitionsdarlehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen:8 

Nein-Stimmen:0 

  Enthaltungen:0 

   
    02.04.2024 - Verwaltungsausschuss
    N 8 - ungeändert beschlossen
    (Keine Berechtigung zur Anzeige dieser Information)
   
    04.04.2024 - Rat der Hansestadt Lüneburg
    Ö 9 - ungeändert beschlossen
   

Beschluss:

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2023r folgende Sachverhalte zugestimmt:

 

  • Personalaufwendungen in Höhe von EUR 1.700.000
  • Zuschuss an die Museumsstiftung in Höhe von EUR 300.000
  • Bildung einer Rückstellung für Blindgängerverdachtspunkte in Höhe von EUR 850.000

 

Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer und Minderaufwendungen bei der Kreisumlage im Jahr 2023.

 

Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 65.000,00 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu.

 

Dem außerplanmäßigen Aufwand bei der Stiftung Hospital St. Nikolaihof in Höhe von EUR 60.500 r sog. Zwischenzinsen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO r das Haushaltsjahr 2023 zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus nicht Anspruch genommenen Kreditzinsen für Investitionsdarlehen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 36

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 1

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Schuldenbericht für das Jahr 2023 - Präsentation      
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Ausbau des Controllings - Präsentation      
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Information zur Haushaltsplanerstellung Doppelhaushalt 2025/2026 - Präsentation      
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Anfragen im öffentlichen Teil      
N 16     Mitteilungen der Verwaltung im nichtöffentlichen Teil      
N 17     Neuaufnahme von Investitions- und Kassenkrediten      
N 18     Anfragen im nichtöffentlichen Teil