Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
Stadtrat Rink berichtet anhand einer Präsentation (Anlage) über die Implementierung neuer Regeln für die Gewährung kommunaler Zuwendungen. Die hierfür erlassene und seit dem 01.03.24 gültige Dienstanweisung sehe unter anderem vor, dass Förderungen nur auf Grundlage einer durch den Rat beschlossenen Fachförderrichtlinie (z.B. Sportförderrichtlinie, Kulturförderrichtlinie, etc.) erfolgen dürfen. Aufwendungen für viele freiwillige Leistungen der HLG würden hierdurch strukturierter und planbarer. Beschluss:
Di9e Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.
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