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Beratungsinhalt:
Auf Nachfrage erläutert Stadtrat Rink, dass erforderliche Zuführungen zur Pensionskasse nicht abschließend planbar seien, weil diese erst im Rahmen einer Jahresschlussrechnung final festgelegt würden. Auch die Blindgängerverdachtskosten ergäben sich erst durch neue Informationen, z.B. auch Auswertungen alter Fotos. Soweit nicht private Grundstücke betroffen seien, bestehe hier die Verpflichtung der HLG zur finanziellen Vorsorge. Beschluss: Beschlussvorschlag: Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2023 für folgende Sachverhalte zugestimmt:
Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer und Minderaufwendungen bei der Kreisumlage im Jahr 2023.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 65.000,00 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu.
Dem außerplanmäßigen Aufwand bei der Stiftung Hospital St. Nikolaihof in Höhe von EUR 60.500 für sog. Zwischenzinsen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO für das Haushaltsjahr 2023 zugestimmt. Die Deckung erfolgt aus nicht in Anspruch genommenen Kreditzinsen für Investitionsdarlehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:8 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:0 |
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