Beschluss:
Der Ausschuss für Umwelt, Klima, Grünflächen und Forsten empfiehlt dem Rat mehrheitlich, folgenden Beschluss zu fassen:
1) Die Gehölzschutzsatzung wird mit Ausnahme des § 3 Abs. 1, Abs. 3, Abs. 4 und Abs. 5 beschlossen.
Folgende Absätze werden einzeln zur Abstimmung gebracht:
2) Für den § 3 Abs. 1 (Stammumfang Bäume) stehen folgende Alternativen zur Wahl
a) Stammumfang bisher 90 cm (alte Baumschutzsatzung)
b) Stammumfang neu 70 cm (Vorschlag der AG Baumschutzsatzung)
Für den § 3 Abs. 3 (Gehölzgruppen) stehen folgende Alternativen zur Wahl
a) Gehölzgruppen nicht geschützt (alte Baumschutzsatzung)
b) Gehölzgruppen geschützt (Vorschlag der AG Baumschutzsatzung)
Für den § 3 Abs. 4 (baumartiger Strauch) stehen folgende Alternativen zur Wahl
a) Baumartiger Strauch nicht geschützt (alte Baumschutzsatzung)
b) Baumartiger Strauch geschützt (Vorschlag der AG Baumschutzsatzung)
Für den § 3 Abs. 5 (heimische Hecken) stehen folgende Alternativen zur Wahl
a) Heimische Hecken bisher nicht geschützt (alte Baumschutzsatzung)
b) Heimische Hecken (mind.120 cm hoch und 400 cm breit) geschützt (Vorschlag der AG Baumschutzsatzung)
Aus den Abstimmungsergebnissen wird die endgültige Fassung der Gehölzschutzsatzung zur Beschlussfassung für den Verwaltungsausschuss und Rat hervorgehen.