Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwickllung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen: Beschlussvorschlag: - Für den in der Anlage dargestellten Bereich im Industriegebiet Hafen wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 „Bilmer Strauch“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung der Erschließung der angrenzenden Grundstücke.
- Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB beschleunigt durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs 1 BauGB, die Umweltprüfung, den Umweltbericht, die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie die zusammenfassende Erklärung wird verzichtet.
- Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 „Bilmer Strauch“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
- Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0
|