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Vorlage - VO/11419/24  

 
 
Betreff: 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 "Bilmer Strauch"
Aufstellungsbeschluss
Beschluss über die förmliche Beteiligung
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
28.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Im Industriegebiet Hafen soll ein stadteigenes Grundstück als Betriebshof für Elektrobusse entwickelt werden, die den öffentlichen Busverkehr Lüneburgs ab 2026 bedienen sollen.

Dafür sollen die im Geltungsbereich dargestellten Flächen als öffentliche Erschließungsstraße hergestellt werden.

 

Hintergrund ist die bisher fehlende öffentliche Erschließung der hinten liegenden Grundstücksbereiche, die sich ergeben hat, da die ursprünglich geplanten großen Grundstücksflächen in der Praxis nicht benötigt wurden.

 

Um die betroffenen Belange und verschiedenste Anforderungen z.B. zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen sowie eine geregelte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich abzusichern, ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.

 

Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.

 

Die Änderung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren mit nur einem Beteiligungsschritt (ohne frühzeitige Beteiligung), der auf die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt wird sowie ohne Umweltprüfung, ohne Umweltbericht, ohne Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie ohne zusammenfassende Erklärung.

 

Der Geltungsbereich umfasst Teile des Flurstücks 4/373, der Flur 47 in der Gemarkung Lüneburg und ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,1 ha.

 

Die Planzeichnung und die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt. Das Grundstück gehört der Stadt.

 

Die Flächen im Geltungsbereich sind im bestehenden Bebauungsplan Nr. 49 in der Fassung der 2. Änderung als Industriegebiet (GI) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 9,0 festgesetzt.

 

Geplant ist die Festsetzung als Straßenverkehrsfläche.

 

Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen, den Bebauungsplanentwurf nebst Begründung sowie die förmliche Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Dauer von einem Monat wird der berührten Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel förmlich beteiligt.

Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.

 


 

 

 

Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

-

Derzeit keine Auswirkungen erkennbar.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

++

Es wird die Entwicklung eines bestehenden Baugrundstückes zum Zweck der ÖPNV-Versorgung durch Herstellung der Erschließung gesichert.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

Derzeit keine Auswirkungen erkennbar.

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

Derzeit keine Auswirkungen erkennbar.

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Der Umstieg auf E-Mobilität auch im ÖPNV verringert Treibhausgasemissionen und vor allem Abgas- und Lärmbelastungen im Stadtgebiet.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

Derzeit keine Auswirkungen erkennbar.

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

+

Derzeit keine Auswirkungen erkennbar.

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

+

Derzeit keine Auswirkungen erkennbar.

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Der Umstieg auf E-Mobilität auch im ÖPNV verringert Treibhausgasemissionen und vor allem Abgas- und Lärmbelastungen im Stadtgebiet.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 108,00

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

 

 

 

 

 

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Planzeichnung

Anlage 3 Begründung

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich (393 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Planzeichnung.pdf (1882 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Begründung.pdf (451 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich im Industriegebiet Hafen wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 „Bilmer Strauch“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel des Bebauungsplans ist die planungsrechtliche Sicherung der Erschließung der angrenzenden Grundstücke.
  3. Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB beschleunigt durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs 1 BauGB, die Umweltprüfung, den Umweltbericht, die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie die zusammenfassende Erklärung wird verzichtet.
  4. Der Entwurf der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 49 „Bilmer Strauch“ nebst Entwurf der Begründung wird beschlossen.
  5. Die Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden parallel förmlich beteiligt.