Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Im Industriegebiet Hafen soll ein stadteigenes Grundstück als Betriebshof für Elektrobusse entwickelt werden, die den öffentlichen Busverkehr Lüneburgs ab 2026 bedienen sollen. Dafür sollen die im Geltungsbereich dargestellten Flächen als öffentliche Erschließungsstraße hergestellt werden.
Hintergrund ist die bisher fehlende öffentliche Erschließung der hinten liegenden Grundstücksbereiche, die sich ergeben hat, da die ursprünglich geplanten großen Grundstücksflächen in der Praxis nicht benötigt wurden.
Um die betroffenen Belange und verschiedenste Anforderungen z.B. zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen zu ermitteln und gerecht untereinander abzuwägen sowie eine geregelte städtebauliche Entwicklung planungsrechtlich abzusichern, ist die Änderung des Bebauungsplans erforderlich.
Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht erforderlich.
Die Änderung erfolgt gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren mit nur einem Beteiligungsschritt (ohne frühzeitige Beteiligung), der auf die betroffene Öffentlichkeit und die berührten Behörden und Träger öffentlicher Belange beschränkt wird sowie ohne Umweltprüfung, ohne Umweltbericht, ohne Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie ohne zusammenfassende Erklärung.
Der Geltungsbereich umfasst Teile des Flurstücks 4/373, der Flur 47 in der Gemarkung Lüneburg und ist auf beigefügtem Lageplan, der Bestandteil der Beschlussvorlage ist, dargestellt. Er umfasst eine Fläche von ca. 0,1 ha.
Die Planzeichnung und die Begründung werden durch die Verwaltung erstellt. Das Grundstück gehört der Stadt.
Die Flächen im Geltungsbereich sind im bestehenden Bebauungsplan Nr. 49 in der Fassung der 2. Änderung als Industriegebiet (GI) mit einer Grundflächenzahl (GRZ) von 0,8 und einer Baumassenzahl (BMZ) von 9,0 festgesetzt.
Geplant ist die Festsetzung als Straßenverkehrsfläche.
Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen, den Bebauungsplanentwurf nebst Begründung sowie die förmliche Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zu beschließen. Im Rahmen der förmlichen Beteiligung für die Dauer von einem Monat wird der berührten Öffentlichkeit Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB parallel förmlich beteiligt. Der Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung sind als Anlagen beigefügt und Bestandteile der Beschlussvorlage.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: 108,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Planzeichnung Anlage 3 Begründung
Beschlussvorschlag:
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