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Beratungsinhalt:
Die Tagesordnungspunkte 9 und 10 werden zusammen beraten.
Frau Borutta vom Büro Elbberg stellt anhand der beigefügten Präsentation die Lage des Geländes vor und erläutert die bisherigen Schritte im Verfahren. Das Gelände weise ein abfallendes Geländeprofil auf und der geplante Übungshof sei in Richtung Norden orientiert. Der Geltungsbereich sei aufgrund einer geringeren Flächennotwendigkeit verkleinert worden, was eine Ausweitung der angrenzenden Schule ermögliche. In der frühzeitigen Beteiligungsphase seien bereits viele Stellungnahmen eingegangen, die zu einer umfangreichen Kartierung der Umgebung geführt hätten. Es sei notwendig geworden, einen Abstand zum angrenzenden kleinen Wald einzuhalten, um den Artenschutz, insbesondere für Brutvögel, Fledermäuse, Amphibien und Reptilien, sowie das Stadtklima zu wahren, indem 80 Meter für die Kaltluftleitbahn freigehalten werden sollen. Die geplante Entwässerung, das Stadtbild und die Naherholungsnutzung des Geländes seien wesentliche Faktoren, die in die Planung eingeflossen seien. Bestehende Wege blieben uneingeschränkt zugänglich, und zur Lärmminderung sei eine Bedarfsampel vorgesehen. Eine geringfügige Überschreitung der zulässigen Schallpegel bei Feuerwehreinsätzen sei vertretbar, da es sich hier um den Schutz von Leben handle. Die geplante Fläche werde als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen, und der B-Plan-Entwurf mit textlichen Festsetzungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und zum Ausgleich vorgestellt. Die Ausgleichsflächen erfolgen extern. Das Vorhaben komme nun in die zweite Beteiligungsrunde.
Auf Nachfrage von Ratsfrau John bestätigt Frau Borutta, dass die Auffahrt zur Seite der Schule führen werde, damit die Waldbereiche freihalten werden.
Auf Nachfrage von Ratsherrn Grimm wird gesagt, dass die Abfahrt zur Straße Am Kaltenmoor ersatzlos gestrichen werde.
Herr Groß fordert, dass die Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen im Umweltbericht für Flächen- und Bebauungsplan gleichlautend formuliert sind. Auf Seite 28 des Umweltberichts sei der Hinweis auf den FNEP und die Umweltbegründung nicht ausreichend konkret.
Ergänzung: Der B-Plan und die F-Planänderung werden gemeinsam im Parallelverfahren aufgestellt. Es gibt zu beiden Bauleitplänen einen gemeinsamen Umweltbericht. Die Textstelle auf Seite 28 des Umweltberichts, auf die Herr Groß in der Ausschusssitzung Bezug genommen hat, stellt allerdings heraus, wie die vorgestellten Ausgleichsmaßnahmen im Zusammenhang mit den jeweiligen Bauleitplänen zu betrachten sind. Im Bauleitplan sind diese verbindlich geregelt, während diese auf Ebene des Flächenplans als vorbereitenden Bauleitplan als Vorschläge zu betrachten sind, die darlegen sollen, dass die geplanten Eingriffe grundsätzlich kompensierbar sind. Weil dies ausreichend klargestellt wird, ist ein gemeinsamer Umweltbericht zu den Bauleitplänen kein Grund zur Beanstandung.
Ratsherr Groß befürchtet, dass das im Plangebiet vorgesehene Versickerungsbecken den benachbarten Wald im Sinne des Grundwasserhaushalts beeinträchtigen könnte.
Ergänzung: Nach Rücksprache mit dem Bereich Umwelt sind keine negativen Auswirkungen auf den lokalen Wasserhaushalt zu erwarten. In diesem Zusammenhang wurde auf die Ausführungen des Oberflächenentwässerungskonzepts zur Wasserhaushaltsbilanz hingewiesen (Kapitel 1.4.7, S. 19-22). Die Einflüsse auf den Wasserhaushalt durch die unumgänglich erhöhte Versiegelung sollen mittels einer gezielten Regenwasserbewirtschaftung innerhalb des Plangebiets reduziert werden. Das betreffende Versickerungsbecken ist Bestandteil des Bewirtschaftungskonzeptes.
Ratsherr Groß erkundigt sich in Bezug auf Seite 32 der Fledermauskartierung nach den vier Bäumen, in denen Fledermaushöhlen nachgewiesen wurden. Er geht davon aus, dass diese gefällt werden sollen und fragt nach der entsprechenden Kompensation.
Ergänzung: Auf Seite 32 wird vom Gutachter dargestellt, wie die Verbotstatbestände nach § 39 BNatSchG im Falle einer Fällung der Bäume vermieden werden können. Aus S. 16 geht allerdings hervor, dass die vier betreffenden Bäume allesamt außerhalb des Plangebiets liegen. Eine Fällung ist gar nicht geplant. Das Untersuchungsgebiet der Fledermauserfassung geht über das Plangebiet hinaus.
Ratsherr Pols bedankt sich und begrüßt die entzerrte Zufahrtssituation. Er erkundigt sich, ob die Übungsfläche für die Berufsschule reduziert werde.
Stadtbaurätin Gundermann führt aus, dass die Schule die Fläche vorerst behalte; es sei lediglich als Idee gedacht gewesen, diese für eine Flüchtlingsunterkunft oder eine Erweiterung des Schulhofes zu nutzen. Mittelfristig könne jedoch ein Umdenken notwendig werden.
Ratsherr Lühmann fragt, ob über Schutzräume für die Bevölkerung bei dem Konzept nachgedacht wurde.
Stadtbaurätin Gundermann verweist auf das Gutachten zur Struktur und Leistungsfähigkeit der Feuerwehr vom 21.05.2019, welches festlege, was die Feuerwehr an Flächen und Ausstattung benötige. Das darin definierte Raumprogramm sei das verbindliche Ziel der Planung.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Beschlussvorschlag:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 9 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 1
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