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Sachverhalt: Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 beschlossen, für das Gebiet südlich des Johanneums, westlich der Theodor-Heuss-Straße, nördlich des Grabens mit der Bezeichnung „Goldbeek“ und ca. 200 m östlich der Bebauung an der Straße „Am Kaltenmoor“ die 84. Änderung des Flächennutzungsplans „Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp“ aufzustellen.
Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Feuerwache. Zur Umsetzung des vorgenannten Planungsziels werden im aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 177 „Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp“ Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ ausgewiesen. Die Ausweisung der Gemeinbedarfsflächen widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 177 aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind, ist der Flächennutzungsplan insoweit zu ändern, dass die Festsetzungen der Flächen für Gemeinbedarf im Bebauungsplan mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans übereinstimmen.
Die 84. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplan Nr. 177 aufgestellt. Über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 177 ist gesondert zu beschließen (VO/11494/24).
Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen auf Grundlage der anliegenden Unterlagen den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fassen. Sofern dem Entwurf zugestimmt wird, ist dieser einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats mit der Gelegenheit zur Stellungnahme öffentlich auszulegen und über die Internetseite der Hansestadt Lüneburg zugänglich zu machen.
Zugleich werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
□ Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/09899/22 geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: Produkt / Kostenträger: Haushaltsjahr:
e) mögliche Einnahmen:
Anlagen: Anlage 1 Geltungsbereich Anlage 2 Planzeichnung Anlage 3 Begründung Anlage 3 Begründung Teil I Städtebau Anlage 1 Feuerwehrgutachten Anlage 4 Umweltbericht BP 177 + FNP 84 Begründung Teil II UB_Anlage 1_1_Kartierbericht-Biotoptypen-Fauna UB_Anlage 1_2_Plan-01-Biotoptypen UB_Anlage 1_3_Plan-02-Brutvoegel-Amphibien UB_Anlage 2_Kartierbericht-Fledermäuse UB_Anlage 3_366274_Waldqualität_Lüneburg_BPlanHeuss-Str.
Beschlussvorschlag:
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