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Vorlage - VO/11495/24  

 
 
Betreff: 84. Änderung des Flächennutzungsplans "Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp"
Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr Schmidt
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
28.10.2024 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung
29.10.2024 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 17.12.2019 beschlossen, für das Gebiet südlich des Johanneums, westlich der Theodor-Heuss-Straße, nördlich des Grabens mit der Bezeichnung „Goldbeek“ und ca. 200 m östlich der Bebauung an der Straße „Am Kaltenmoor“ die 84. Änderung des Flächennutzungsplans „Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp“ aufzustellen.

 

Planungsziel ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Feuerwache. Zur Umsetzung des vorgenannten Planungsziels werden im aufzustellenden Bebauungsplan Nr. 177 „Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp“ Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr“ ausgewiesen. Die Ausweisung der Gemeinbedarfsflächen widerspricht den Darstellungen des Flächennutzungsplans. Da die Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 177 aus den Darstellungen des Flächennutzungsplans zu entwickeln sind, ist der Flächennutzungsplan insoweit zu ändern, dass die Festsetzungen der Flächen für Gemeinbedarf im Bebauungsplan mit den Darstellungen des Flächennutzungsplans übereinstimmen.

 

Die 84. Änderung des Flächennutzungsplans wird gemäß § 8 Abs. 3 BauGB parallel zum Bebauungsplan Nr. 177 aufgestellt. Über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 177 ist gesondert zu beschließen (VO/11494/24).  

 

Dem Verwaltungsausschuss wird empfohlen auf Grundlage der anliegenden Unterlagen den Entwurfs- und Auslegungsbeschluss fassen. Sofern dem Entwurf zugestimmt wird, ist dieser einschließlich Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats mit der Gelegenheit zur Stellungnahme öffentlich auszulegen und über die Internetseite der Hansestadt Lüneburg zugänglich zu machen.

 

Zugleich werden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Auslegung informiert und zur Stellungnahme aufgefordert.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

+/-

Durch die Planung wird die Errichtung einer Feuerwache ermöglicht. Flächen werden versiegelt und durch den Bau und Betrieb der Feuerwache werden CO2-Emissionen erzeugt. Entsprechende Planvorschriften setzen dem Bauvorhaben aber einen möglichst umwelt- und klimaschonenden Rahmen. Durch Festsetzung von Baugrenzen bleibt der Frischluftkorridor auf den betreffenden Grundstücksflächen und damit die klimaökologische Funktion erhalten.

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

+

Durch die Errichtung der benötigten Feuerwache wird der Katastrophenschutz im Stadtgebiet verbessert.

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

+

Durch die neue Feuerwache verbessert sich die rettungsstrategische Versorgung insbesondere des östlichen Stadtgebiets einschl. der geplanten BAB A39.

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

+

Als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge schließt die geplante Feuerwache Lücken in der infrastrukturellen Versorgung der Stadt.

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

 Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

x Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

x Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

x Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/09899/22 geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 


Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage:

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten: 

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 

 

e)  mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlage 1 Geltungsbereich

Anlage 2 Planzeichnung

Anlage 3 Begründung

Anlage 3 Begründung Teil I Städtebau 

Anlage 1 Feuerwehrgutachten 

Anlage 4 Umweltbericht BP 177 + FNP 84 Begründung Teil II 

UB_Anlage 1_1_Kartierbericht-Biotoptypen-Fauna 

UB_Anlage 1_2_Plan-01-Biotoptypen 

UB_Anlage 1_3_Plan-02-Brutvoegel-Amphibien 

UB_Anlage 2_Kartierbericht-Fledermäuse 

UB_Anlage 3_366274_Waldqualität_Lüneburg_BPlanHeuss-Str.

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Geltungsbereich 84. Ä. .pdf (288 KB)      
Anlage 2 2 Anlage 2 Planzeichnung_Entwurf.pdf (504 KB)      
Anlage 3 3 Anlage 3 Begründung Teil I Städtebau.pdf (1217 KB)      
Anlage 4 4 FNP_Anlage 1_190521 Feuerwehrgutachten.pdf (11383 KB)      
Anlage 5 5 Anlage 4 Umweltbericht Begründung Teil II.pdf (2142 KB)      
Anlage 6 6 UB_Anlage 1_1_Kartierbericht-Biotoptypen-Fauna-231018.pdf (1531 KB)      
Anlage 7 7 UB_Anlage 1_2_Plan-01-Biotoptypen-231018.pdf (988 KB)      
Anlage 8 8 UB_Anlage 1_3_Plan-02-Brutvoegel-Amphibien-231018.pdf (967 KB)      
Anlage 9 9 UB_Anlage 2_Kartierbericht-Fledermäuse-231018.pdf (6093 KB)      
Anlage 10 10 UB_Anlage 3_366274_Waldqualität_Lüneburg_BPlanHeuss-Str.pdf (1193 KB)      

Beschlussvorschlag:

  1. Der Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplans „Theodor-Heuss-Straße / Haferkamp“ einschließlich Begründung wird beschlossen.
  2. Der Entwurf der 84. Änderung des Flächennutzungsplans und die Begründung sowie die sonstigen Planunterlagen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen und zur Stellungnahme aufzufordern.