1.Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung
"Kaltenmoor-Zentrum einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung" nebst Begründung wird zugestimmt. Der Geltungsbereich ist in
der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. Die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.
2.Der
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung
"Kaltenmoor-Zentrum" umfasst in seinem nördlichen und westlichen
Bereich in geringem Umfang Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr.
46/I "Sport- und Freizeitpark Ost" und 28/I "Kaltenmoor"
(Urbach-Hochhäuser). Die Bebauungspläne Nr. 46/I und 28/I werden mit
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung bezüglich der
betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.
14.03.2005 - Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung
Ö 5 - ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beschluss:
Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.