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Vorlage - VO/1419/05  

 
 
Betreff: 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Teilbereich "Kaltenmoor-Zentrum";
Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 10 be
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
14.03.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 18.05.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den  Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Kaltenmoor-Zentrum" im Rahmen eines 54. Änderungsverfahrens zu ändern. Ziel der Planung ist insbesondere die Darstellung eines Sondergebietes für den Lebensmitteleinzelhandel mit den erforderlichen Stellplätzen. Zur Zeit stellt der wirksame Flächennutzungsplan dort eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung "Schule, Zentrum Kaltenmoor" sowie "Parkplatz" für die Allgemeinheit dar.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf zur Flächennutzungsplanänderung wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (20.01.2005) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (24.01. bis 04.02.2005) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 18.01. bis 04.02.2005 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Der Geltungsbereich wurde im übrigen zwischenzeitlich geringfügig erweitert.

 

Als nächster Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Entwurf des Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht und über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Das Bauleitplanverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung fortgeführt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Erläuterungsbericht, Planentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-1419-05 (106 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-1419-05 (50 KB)      
Anlage 3 3 54. F-Planänderung (Erläuterungsbericht) (57 KB) PDF-Dokument (45 KB)    
Anlage 4 4 Übersichtsplan zum Erläuterungsbericht zur 54. F-Planänderung (87 KB)      
Anlage 5 5 Plan (wirksamer Stand) 54. F-Planänderung (74 KB)      
Anlage 6 6 Plan (Planung) 54. F-Planänderung (66 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt:

 

Dem Auslegungsentwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für den anliegend zeichnerisch beschriebenen Teilbereich "Kaltenmoor-Zentrum" nebst Entwurf des Erläuterungsberichtes wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.