Bürgerinformationssystem
Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 18.05.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 Baugesetzbuch
(BauGB) beschlossen, den
Flächennutzungsplan für den Teilbereich "Kaltenmoor-Zentrum"
im Rahmen eines 54. Änderungsverfahrens zu ändern. Ziel der Planung ist
insbesondere die Darstellung eines Sondergebietes für den Lebensmitteleinzelhandel
mit den erforderlichen Stellplätzen. Zur Zeit stellt der wirksame
Flächennutzungsplan dort eine Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
"Schule, Zentrum Kaltenmoor" sowie "Parkplatz" für die
Allgemeinheit dar. In
dem bisherigen Verfahrensablauf zur Flächennutzungsplanänderung wurde die
frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung
in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (20.01.2005) und Aushängen der
Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (24.01. bis 04.02.2005) durchgeführt.
Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen
Beteiligung in der Zeit vom 18.01. bis 04.02.2005 Gelegenheit erhalten, die
Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Der Geltungsbereich wurde im übrigen
zwischenzeitlich geringfügig erweitert. Als
nächster Schritt kann nunmehr gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Entwurf des
Flächennutzungsplanes nebst Erläuterungsbericht und über die öffentliche
Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den
Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger
öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Das
Bauleitplanverfahren wird nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor
dem 20.07.2004 geltenden Fassung fortgeführt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Erläuterungsbericht, Planentwurf Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Lüneburg beschließt: Dem
Auslegungsentwurf der 54. Änderung des Flächennutzungsplanes für den anliegend
zeichnerisch beschriebenen Teilbereich "Kaltenmoor-Zentrum" nebst
Entwurf des Erläuterungsberichtes wird zugestimmt; die öffentliche Auslegung
gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wird beschlossen. |
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