Bürgerinformationssystem
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Sachverhalt: Der
Verwaltungsausschuss hat am 18.05.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB
beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 28/VI - 5. Änderung
"Kaltenmoor-Zentrum" aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere
die Festsetzung eines Sondergebietes für den Lebensmitteleinzelhandel und von
Stellplätzen sowie die Festsetzung der erforderlichen Erschließung. Der
zwischenzeitlich überarbeitete und in der Anlage zeichnerisch beschriebene
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst in seinem
nördlichen und westlichen Bereich in geringem Umfang Teilflächen der rechtskräftigen
Bebauungspläne Nr. 46/I "Sport- und Freizeitpark Ost" und 28/I
"Kaltenmoor" (Urbach-Hochhäuser). Die Bebauungspläne Nr. 46/I und
28/I werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung
bezüglich der betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant. In
dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach §
3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die
Lüneburger Heide (20.01.2005) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich
Stadtplanung (24.01. bis 04.02.2005) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange
haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom
18.01. bis 04.02.2005 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und
Stellung zu nehmen. Die Aufnahme einer örtlichen Bauvorschrift über die
Gestaltung hat sich nunmehr als sinnvoll erachtet. Eine
Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Im übrigen wird das
Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem
20.07.2004 geltenden Fassung fortgeführt. Als
nächster Verfahrensschritt kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den
Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung
beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern
erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher
Belange werden nochmals förmlich beteiligt. Finanzielle
Auswirkungen: Kosten (in €) a) für
die Erarbeitung der Vorlage: 150,00 € aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen,
Ortstermine, etc. b) für
die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja Nein Haushaltsstelle:
Haushaltsjahr: e) mögliche
Einnahmen: Anlagen: Lageplan,
Verfahrensübersicht, Begründung, Planentwurf Beschlussvorschlag: Der
Verwaltungsausschuss beschließt: 1.
Dem
Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung
"Kaltenmoor-Zentrum einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die
Gestaltung" nebst Begründung wird zugestimmt. Der Geltungsbereich ist in
der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. Die
Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. 2.
Der
Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung
"Kaltenmoor-Zentrum" umfasst in seinem nördlichen und westlichen
Bereich in geringem Umfang Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr.
46/I "Sport- und Freizeitpark Ost" und 28/I "Kaltenmoor"
(Urbach-Hochhäuser). Die Bebauungspläne Nr. 46/I und 28/I werden mit
Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung bezüglich der
betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant. |
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