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Vorlage - VO/1421/05  

 
 
Betreff: Bebauungsplan Nr. 28/VI - 5. Änderung "Kaltenmoor-Zentrum einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung";
Auslegungsbeschluss
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
Beratungsfolge:
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Vorberatung
14.03.2005 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung ungeändert beschlossen   
Verwaltungsausschuss Entscheidung

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Beschlussvorschlag

Sachverhalt:

Sachverhalt:

 

Der Verwaltungsausschuss hat am 18.05.2004 gemäß § 2 Abs. 1 und 4 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 28/VI - 5. Änderung "Kaltenmoor-Zentrum" aufzustellen. Ziel der Planung ist insbesondere die Festsetzung eines Sondergebietes für den Lebensmitteleinzelhandel und von Stellplätzen sowie die Festsetzung der erforderlichen Erschließung.

 

Der zwischenzeitlich überarbeitete und in der Anlage zeichnerisch beschriebene Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes umfasst in seinem nördlichen und westlichen Bereich in geringem Umfang Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 46/I "Sport- und Freizeitpark Ost" und 28/I "Kaltenmoor" (Urbach-Hochhäuser). Die Bebauungspläne Nr. 46/I und 28/I werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung bezüglich der betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.

 

In dem bisherigen Verfahrensablauf wurde die frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB durch Pressebekanntmachung in der Landeszeitung für die Lüneburger Heide (20.01.2005) und Aushängen der Vorentwürfe im Bereich Stadtplanung (24.01. bis 04.02.2005) durchgeführt. Träger öffentlicher Belange haben ebenfalls anlässlich einer frühzeitigen Beteiligung in der Zeit vom 18.01. bis 04.02.2005 Gelegenheit erhalten, die Planungen einzusehen und Stellung zu nehmen. Die Aufnahme einer örtlichen Bauvorschrift über die Gestaltung hat sich nunmehr als sinnvoll erachtet.

 

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich. Im übrigen wird das Bebauungsplanverfahren nach den Vorschriften des Baugesetzbuches in der vor dem 20.07.2004 geltenden Fassung fortgeführt.

 

Als nächster Verfahrensschritt kann gemäß § 3 Abs. 2 BauGB über den Auslegungsentwurf nebst Begründung sowie über die öffentliche Auslegung beschlossen werden. Im Rahmen dieses Auslegungsverfahrens wird den Bürgern erneut Gelegenheit geboten, Anregungen vorzubringen. Die Träger öffentlicher Belange werden nochmals förmlich beteiligt.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a)   für die Erarbeitung der Vorlage:      150,00 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b)   für die Umsetzung der Maßnahmen:

c)  an Folgekosten:  

d)      Haushaltsrechtlich gesichert:

            Ja

            Nein    

            Haushaltsstelle:        

            Haushaltsjahr:          

 

e)   mögliche Einnahmen:

 

Anlagen:

Anlagen:

Lageplan, Verfahrensübersicht, Begründung, Planentwurf

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lageplan VO-1421-05 (111 KB)      
Anlage 2 2 Verfahrensübersicht VO-1421-05 (49 KB)      
Anlage 3 3 B-Plan Nr. 28-VI - 5. Änd. (Begründung) (66 KB) PDF-Dokument (55 KB)    
Anlage 5 4 Übersichtsplan zur Begründung B-Plan Nr. 28-VI - 5. Änd (88 KB)      
Anlage 4 5 B-Plan Nr. 28-VI - 5. Änd. (UVP-Vorprüfung) (35 KB) PDF-Dokument (24 KB)    
Anlage 6 6 Planzeichn. zur UVP-Vorprüf. B-Plan Nr. 28-VI - 5. Änd (117 KB)      
Beschlussvorschlag:

Beschlussvorschlag:

 

Der Verwaltungsausschuss beschließt:

 

1.          Dem Auslegungsentwurf des Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung "Kaltenmoor-Zentrum einschließlich örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung" nebst Begründung wird zugestimmt. Der Geltungsbereich ist in der Anlage zu dieser Beschlussvorlage zeichnerisch beschrieben. Die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung ist nicht erforderlich.

 

2.          Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung "Kaltenmoor-Zentrum" umfasst in seinem nördlichen und westlichen Bereich in geringem Umfang Teilflächen der rechtskräftigen Bebauungspläne Nr. 46/I "Sport- und Freizeitpark Ost" und 28/I "Kaltenmoor" (Urbach-Hochhäuser). Die Bebauungspläne Nr. 46/I und 28/I werden mit Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 28/VI - 5. Änderung bezüglich der betroffenen Flächen teilweise aufgehoben und neu überplant.