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Auszug - Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung; Sachstandsbericht  

 
 
Öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 14.03.2005    
Zeit: 15:00 - 17:50 Anlass: Sitzung
Raum: Traubensaal
Ort: Rathaus
VO/1455/05 Bebauungsplan Nr. 129 "Schlieffen-Park" mit örtlicher Bauvorschrift über die Gestaltung;
Sachstandsbericht
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Herr BenteAktenzeichen:60 50 20 be-br
Federführend:Bereich 62 - Verwaltung, Wohnbauförderung Bearbeiter/-in: Bente, Eckhard
 
Wortprotokoll
Beschluss

Beratungsinhalt:

 

Beratungsinhalt:

 

Beigeordneter Dörbaum begrüßt zur Beratung des TOP Herrn Brendler vom Bremer Planungsbüro GfL, das mit der Entwurfsfassung des B-Plans beauftragt wurde und diesen heute, nachdem er auch schon in der Projektarbeitsgruppe Schlieffenpark vorgestellt wurde, näher erläutern wird.

 

Herr Brendler – GfL – stellt anhand von aus dem Rahmenplan entwickelten konkretisierten Plänen das erstellte städtebauliche Konzept vor. Verdeutlicht werden soll bei der Präsentation, was auf der Grundlage des Rahmenplanes erarbeitet wurde, wie hierbei vorgegangen und herangegangen und was bei der Planung für wichtig erachtet wurde.

 

Der Aufbau der Präsentation Schlieffenpark ist wie folgt vorgesehen:

 

  1. Aufgabenstellung
  2. Darstellung der Leitidee
  3. Politische Rahmenbedingungen
  4. Grundzüge der Planung:
    Erschließung, Freiraum, Baufelder
  5. Teilbereiche der Planung:
    Baufelder (Süd, Mitte, Ost), Grünzug und Landschaftsraum; Integration Bestand
  6. Einzelaspekte der Planung:
    Clusterbildung
  7. Anforderungen aus der internen Erörterung
  8. Weiteres Vorgehen

 

Anhand einer Powerpoint-Präsentation wird auf die einzelnen Punkte wie folgt eingegangen und ausgeführt:

 

1.          Aufgabenstellung

          Auf der Grundlage des beschlossenen Rahmenplanes wurde ein erster städtebaulicher Entwurf erarbeitet.


 

2.          Darstellung der Leitidee

          Grundlage der Entwicklung waren bestimmte skizzierte Ideen, wie das Konzept aussehen soll. Auf dieser Grundlage wurde ein Piktogramm erarbeitet. Ganz wesentlich bei diesen Überlegungen war die vorhandene geniale Verkehrsanbindung, die es ermöglicht, ein innerstädtisches Quartier in einem extrem guten Erschließungskontext zu integrieren.

          Die Kernbereiche der Entwicklung für den Landschaftsraum und die möglichen Baufelder sowie die inneren Erschließungsmöglichkeiten werden skizziert.

 

3.   Politische Rahmenbedingungen

          Bei der Entwicklung der Planung hat man sich an den politischen Vorgaben des Rahmenplans orientiert und diese auch beachtet. Eine klare Aussage des Rahmenplans ist, dass die Nutzung und Dichte in der Geschossigkeit von Norden nach Süden abnimmt und dass die möglichen verkehrlichen Anbindungen aufgezeigt werden.

 

4.    Grundzüge der Planung

          Erschließung

          Das vorgeschlagene Erschließungskonzept basiert im Wesentlichen auf zwei Anbindungsbereichen. Eine Anbindung wäre im südlichen Bereich am Behördenzentrum, eine weitere Anbindung wäre zum Meisterweg im westlichen Bereich möglich. Mit diesen Erschließungen wäre eine verkehrliche Haupterschließung in relativ einfachen Strukturen möglich. Es soll eine zentrale Achse geben, die auf einen Platz zuläuft. Die einzelnen zu entwickelnden Quartiere werden durch Stiche erschlossen. Die intern angelegten Erschließungen sind nicht durchgängig. Die fuß- und radläufigen Erschließungen werden parallel zu den Haupterschließungen geführt. Darüber hinaus können quasi als Mehrwert zusätzliche separate Fuß- und Radwegeverbindungen geschaffen werden, die über die Freiräume geführt werden.

 

          Freiraum

          Wesentliche Freiräume sind die dargestellte Ost/West-Achse, an die alle anderen wesentlichen und wichtigen Freiräume andocken. An zentraler Stelle soll ein noch zu definierender Grün- oder Stadtplatz integriert werden. Vorgesehen ist auch eine grüne Nord/Süd-Achse, in die bestehender prägender Grünbestand integriert werden soll. Darüber hinaus befinden sich flächenmäßig anschließend im nördlichen, westlichen und östlichen Bereich die größten Freiräume. Aufgezeigt werden die Räume, in denen ein extrem schützenswertes Landschaftsbild bereits vorhanden ist, das auch erhalten werden soll und Bereiche, die aufgrund der bestehenden Grundwasserproblematik oder auch wegen Bahnlärms weniger für eine Wohnbebauung in Betracht kommen. Diese sind aber nicht nur konzeptionell als Distanzraum z. B. zur Bahn oder Ostumgehung hin zu betrachten, sondern für diese Flächen bieten sich auch Möglichkeiten einer unterschiedlichen Entwicklung in unterschiedlichen Qualitäten vorzunehmen an. Die Flächen, die die Schwerpunkte der Entwicklung aufzunehmen haben, werden dargestellt.

 

5.    Teilbereich der Planung

          Baufelder (Süd, Mitte, Ost)

          - Südliches Baufeld

          Arbeitstitel: Wohnen im Grünen Ring

          Das südliche Baufeld ist der Bereich der verdichteten Bebauung. Konzeptionell ist das der Bereich, der bereits jetzt schon eine Bebauung aufzeigt und der zuerst entwickelt werden könnte. Eine verkehrliche Anbindung ist sowohl über die Bleckeder Landstrasse als auch über den Meisterweg möglich. Konzeptionell berücksichtigt werden hierbei die grünen Wegeanbindungen. Das südliche Quartier soll bereits in einer frühen Phase an einen Grünzug und einen noch zu konzipierenden Stadtplatz angebunden werden. Wesentliche Konzeptidee ist der Erhalt des Kasinogebäudes und die Anbindung an den Landschaftsraum. Wichtig ist, dass eine Rückkoppelung zwischen dem Städtebau und der Freiraumkonzeption stattfindet. Die Freiräume müssen konzeptionell eingebunden werden und dürfen nicht als Restflächennutzung abgetan werden.

 

          - Mittleres Baufeld

          Arbeitstitel: Wohnen um den Grünen Stadtplatz

          Das mittlere Baufeld ist unter dem Arbeitstitel „Wohnen und Leben am Park“ zu sehen. Das Baufeld zeichnet sich dadurch aus, dass die vorhandene Baudichte im Baufeld bereits abnimmt. Zentraler Bereich dieses Baufeldes ist ein Stadtplatz. Die verkehrlichen Anbindungen sowie die Anbindung an die Grünzüge und den Landschaftsraum werden aufgezeigt. Für die verkehrliche Ost/West-Anbindung werden vorhandene Trassen genutzt. Von der Wohnbebauung wird hier vorrangig an Reihen- und Doppelhausbebauung im Schwerpunkt gedacht.

 

          - Nördliches Baufeld

          Arbeitstitel: Wohnen am Stadtteilpark

          Für das nördliche Baufeld ist eine Einzelhausbebauung vorgesehen. Die Einfamilienhausgrundstücke werden hier relativ kleine Grundstücke von 400 – 450 m², im nördlichen Bereich auch schon mal 500 m² haben. Das Quartier soll klassisch und starr angeordnet werden. Im Osten anschließend darstellt ist bereits eine Fläche für „Wohnen im Park“ als Thema Stadtvilla im weitesten Sinne. Die besondere Qualität dieses Quartiers wird durch den Baumbestand bestimmt. Die Lage und Größe des Quartiers ist noch variabel gehalten. Für das nördliche Baufeld wird als Option auch eine nördliche Anbindung an den Meisterweg angedacht.

 

          Grünzug

          Arbeitstitel: Grüner Ring

          Der zentrale Grünzug hat weniger den Charakter eines Naturraums mit ökologischer Funktion, sondern vielmehr den einer nutzbaren Freifläche. Im Rahmen der bisherigen Erörterung sind sehr viele Nutzungswünsche formuliert worden, z. B. Kleinkinder- oder auch Mädchenspielplätze. Diese Plätze könnten in den zentralen Grünzug integriert werden. Das Kasino und Umfeld mit einem Gastronomiegarten ist eines der wenigen Bausteine, die als fester Bestand in die Planung einbezogen werden können. Das Kasino ist in diesem Baufeldbereich eines der wenigen Gebäude, dass eine Überlebenschance hat. Der Stadtplatz befindet sich an zentraler Stelle. Reste eines § 28 a Biotops werden in die Planung einbezogen. Der Grünzug soll eine Breite von ca. 30 m haben. Die Bolzplatzflächen können hierbei einbezogen werden. Die Bolzplätze werden hierdurch eine ganz andere Funktion und Wertigkeit erhalten.

 

          Landschaftsraum, Integration Bestand

          Wesentliche Teile des Landschaftsraumes schließen im Norden an das Plangebiet an. Vorhanden ist eine als ideal anzusehende Landschaftskulisse, die qualitativ als sehr wertvoll einzustufen ist. Vorgeschlagen wird, diesen Bereich als solchen nicht nutzbar, sondern nur punktuell durch einen Weg begehbar zu machen. Im sich anschließenden gestalteten Bereich kann beispielsweise ein Regenwasserrückhaltebecken angelegt werden. Bei Bedarf besteht in diesem gestalteten Landschaftsraum auch die Möglichkeit, Teilbereiche als besonderen Aspekt herauszunehmen und gesondert zu gestalten.

          Die als Bahnpark bezeichnete Fläche der StOV ist eine typische Restfläche, die als Brachfläche anfallen und gesondert zu betrachten sein wird. Wegen der bestehenden Verlärmung seitens der Bahn wird dort keine dauerhafte bauliche Entwicklung möglich sein. Empfohlen wird, diese Fläche zunächst zurückzuhalten und für eine temporäre Nutzung vorzuhalten.

 

6.   Einzelaspekte der Planung

          - Clusterbildung

          Das entwickelte Idealbild kann nur eine Vorgabe sein, die durch politische Entscheidungen und Änderungen in der Nachfrage verändert werden kann. Der B-Plan muss so robust sein, dass er ohne Änderungen Jahre überstehen kann. Hierzu wird anhand der Cluster Süd und Mitte aufgezeigt, welche Variabilität in Nutzung in diesen einzelnen Baufelder möglich ist. Verdeutlicht wird sie anhand der Grundfläche der Cluster, die hinsichtlich einer gestellten Idealnutzung im Vergleich zu den Alternativen einer minimalen sowie einer maximalen Ausnutzung dargestellt werden.

 

7.   Anforderungen aus der internen Erörterung

          Als Anforderungen, auf die in der internen Erörterung bereits eingegangen wurde oder noch weitergehend einzugehen ist, werden benannt:

 

-          Benennung von öffentlichen und öffentlich zugänglichen Nutzungen (Freiraum/evtl. Bestandsgebäude)

-          Optimierung des ruhenden Verkehrs (evtl. Gemeinschaftsstellplatzanlagen)

-          Integration eines Energiekonzeptes

-          Überprüfung der Bebaubarkeit / Überplanung im Nordbereich

-          Überprüfung der Verkehrsanbindung an das bestehende Netz

-          Überprüfung der Immissionsproblematik Bahn/Ostumgehung, ggf. Überprüfung Emission aus Neuplanung

 

8.           Weiteres Vorgehen

          Im derzeitigen Planungsstand ist ein Vorplanentwurf entwickelt worden, der Leitbildcharakter hat. Nach Vorstellung und Zustimmung durch den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung werden im Scoping-Verfahren erstmalig externe Meinungen eingeholt. Danach sind die vorzeitigen Beteiligungen vorgesehen. In dem sich anschließenden Workshop werden die Anforderungen und Zielvorstellungen zu diskutieren sein.

 

Beigeordneter Körner findet es gut, dass die vorhandenen Grünzüge erhalten bleiben und in die Planung einbezogen werden. Auch die Bereiche Erholung und die vorgesehne Lage eines Regenwasserrückhaltebeckens findet er gut.

Von Interesse ist, was mit den zurzeit im B-Plangebiet stehenden Gebäuden geschieht und ob die Bleckeder Landstraße für die zusätzlichen Verkehre aus dem Baugebiet noch aufnahmefähig genug ist.

 

Herr Brendler – GfL –  erklärt hierzu, dass im Geltungsbereich dieses B-Plans sehr wenig weiterhin lebensfähige Gebäude stehen, da es sich teilweise um Schuppen- und Lagergebäude handelt. Erhalten werden soll auf jeden Fall das Kasino sowie ein aufgezeigtes Hallengebäude sowie die beiden Turnhallen. Für den Erhalt des Hallengebäudes wird es jedoch erforderlich sein, dass eine Nachnutzung möglich ist.

Generell wird die vorhandene städtebauliche Struktur als sehr flexibel und robust betrachtet.

 

Ratsherr Aschenbrenner  hält die vorgestellte Planung in Cluster-Bauweise für hervorragend, weil man dadurch in der weitergehenden Planung flexibel bleibt. Den möglicherweise negativ besetzten Begriff Cluster sollte man ggf. durch einen anderen Begriff, wie beispielsweise Grundstücksmodule, ersetzen.

Noch zu klären wird sein, ob die vorhandene Infrastruktur für das Gebiet ausreichend sein wird, ob beispielsweise die extern gelegenen Einkaufsmöglichkeiten in die Überlegungen einbezogen werden können. Für wichtig wird erachtet, dass das Gebiet verkehrlich von Norden, Süden und Westen erschlossen wird. Abpollerungen, um Schleichverkehre auszuschließen, sollten aufgrund negativer Erfahrungen aus anderen Baugebieten sich hier nicht wiederholen. Überlegt werden sollte stattdessen, Durchgangsverkehre durch interne Lösungen im Baugebiet selbst zu verhindern.

 

Ratsfrau Lotze hält das vorgestellte Konzept für sehr überzeugend und für zukünftige Bauherren verlockend. Von Interesse ist, ob auch ein Energiekonzept für das Gebiet entwickelt wird. Überlegt werden sollte, ob das vorhandene Heizkraftwerk der Bundeswehr ggf. nach einer Modifizierung integriert werden kann. Auch sollte die Möglichkeit regenative Energien einsetzen zu  können, offen gehalten werden.

 

Herr Brendler – GfL –  bestätigt, dass vorgesehen sei, ein Energiegutachten zu beauftragen. Unterschiedlich sinnvolle Szenarien sollen dabei erarbeitet werden. Das Energiegutachten soll dabei sehr detailliert auf die bestehende räumliche und der städtebaulichen Situation eingehen.

 

Ratsfrau Leeck bemängelt, dass ihr das Leitbild noch zu einfach dargestellt ist. Dargestellt werden müssten noch die Inhalte und das Motto. Das angeführte Nachbarschaftliche Wohnen muss noch näher definiert werden. Auch fehlt noch die Darstellung, welche konkreten Gemeinschaftseinrichtungen erforderlich und geplant sind. Ebenso fehlt noch ein Solar- , Öko- sowie ein Parkkonzept.

Ihre Fraktion sieht die Vorstellung einer städtischen, attraktiven Bebauung noch nicht ausreichend berücksichtigt. Wohnformen sollten durchmischt werden. Für sie ist nicht erkennbar, inwieweit sich der vorgestellte Entwurf durch das Spannende, das Herausstechende und architektonisch Ansprechende und Anspruchvolle auszeichnet. Sie vermisst, dass die sicherlich gute rechteckige Aufteilung mit den Platzanordnungen keine Auflockerungen beinhalten und dadurch starr wirken. Mit Sorge wird die ausschließliche verkehrliche Anbindung des nördlichen Teils an die Bleckeder Landstraße gesehen. Hierbei stellt sich die Frage, ob eine spätere Anbindung an die Ostumgehung vorgesehen ist.

Für wünschenswert würde sie es halten, wenn entsprechende Planunterlagen mit den Kennziffern den Fraktionen zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt werden würden. Dargestellt haben möchte sie noch einmal den derzeitigen Verfahrensstand und die anstehenden weiteren Schritte.

 

Stadtbaurätin Gundermann geht noch einmal auf den derzeitigen Verfahrensstand ein. Beschlossen wurde bisher der Aufstellungsbeschluss des B-Plans sowie die vorzeitige Bürger- und Trägerbeteiligung. Ebenso fand ein Auswahlverfahren eines zu beauftragenden Büros statt. Das ausgewählte Büro wurde beauftragt, erste Ergebnisse wurden heute vorgestellt.

In der heutigen Beratung geht es um den städtebaulichen Vorentwurf. Keineswegs geht es heute bereits um Fragen der Architektur innerhalb des B-Plangebietes, sondern um Fragen der grundsätzlichen Stadtplanung. Sie warnt ausdrücklich davor, in diesem frühen Stadium bereits über Detailfragen des B-Plans zu diskutieren.

Der heute vorgestellte Vorentwurf dient dazu, den Ausschussmitgliedern einen Zwischenkenntnisstand zu vermitteln. Deshalb ist heute auch keine Beschlussfassung vorgesehen. Der Vorentwurf stellt lediglich einen Rahmen mit Planungsgrundsätzen dar.

Vorgesehen ist, dort klare städtebauliche Strukturen zu fassen, die aus dem vorhandenen Bestand aufgenommen werden. Gemeint ist der Bestand an Kasernengebäude, der uns wichtig erscheint und der auch überlebensfähig ist und bereits jetzt schon in einer bestimmten Struktur zum Behördenzentrum steht.

Die Verkehrsanbindungen sind im derzeitigen Stadium nur als Vorschlag zu betrachten. Diese Überlegungen müssen erst noch durch ein zu beauftragendes Gutachten hinterlegt werden. Detailuntersuchungen zu Lärm, Verkehr und Energie müssen erst noch vorgenommen werden. Für die in der heutigen Sitzung vorgestellten Konzeptideen sind gewisse Aussagen bereits schon außergewöhnlich detailliert dargestellt worden.

Nicht vorgeschlagen wird eine Durchmischung der Wohnbebauung. Aus stadtplanerischen Gründen sollen die vorhandene Strukturen aufgenommen werden. Vorgesehen ist deshalb, ausgehend vom Behördenzentrum zur freien Landschaft hin, eine Abstufung der mehrgeschossigen Bauten hin zu einer Abnahme der Wohnbaudichte vorzunehmen. Mehrgeschossig soll in diesem Fall „zwei Geschosse plus Dach“ heißen. Zum Meisterweg hin soll die Bebauung aufgelockerter und auslaufender vorgenommen werden. Ausgenommen davon ist der aufgezeigte Bereich mit mehrgeschossigem Wohnen, das sich zur Landschaft orientiert und öffnet.

Zur weiteren Vorgehensweise wird vorgetragen, dass im weiteren Verlauf die Planung auch Bauträgern noch einmal vorgestellt wird und die Nachbarn beteiligt werden. Konträres wird dann ggf. zu klären und politisch zu beraten sein. Erforderlichenfalls werden einzelne Verfahrensschritte auch 2 oder 3 mal wiederholt.

Ausschlaggebend ist vorrangig nicht die Einhaltung eines Zeitrahmens, sondern dass das Ergebnis gut wird.

Gewarnt werden muss jedoch vor der Annahme, dass ein guter B-Plan zwangsläufig zu einer guten Bebauung führt. Dazu spielen zu viele Faktoren eine Rolle. Das ist dann auch die Frage der Qualität der Bauträger, der Investoren, der Qualität der Nachbarschaft und der Qualität dessen, was in Gesprächen und in der Diskussion erreicht wird. Oftmals ist es so, dass es viele gute Ansätze für städtebauliche Entwicklung gibt, aber nicht die passenden Bauherren dazu gefunden werden. Dazu ist es manchmal erforderlich, Zeit zu haben und darauf zu setzen, dass sich Qualität am Markt durchsetzen wird.

Die Planung eröffnet in diesem Bereich die Möglichkeit, in einer einheitlichen Architektursprache zu sprechen, dass es aber durchaus möglich ist, es so zu gestalten, dass ein Jeder sich wiederfindet.

Der Vorentwurf beinhaltet viele Chancen der Entwicklung. Die Beantwortung der zahlreich aufgeworfenen Fragen ist im derzeitigen Planungsstadium jedoch ebenso wie eine Diskussion über Detailfragen heute noch nicht möglich.

Ein langer und hoffentlich konstruktiver Diskussionsprozess besteht uns noch bevor.

 

Bürgermeisterin Schellmann erinnert daran, dass die Aufnahme und Beibehaltung der vorhandenen Strukturen anfänglich Alle geeint habe. Für sie stellt sich die heute vorgestellte Planung so dar, als wenn gegenüber der ursprünglichen Planung weiter in das vorhandene Grün hineingegangen wird. Auch erscheint die dargestellte Bebauung viel dichter als früher dargestellt. Für sie stellt sich die Frage, ob durch die jetzige Planung die Bebauung nicht stark überdehnt wird. Die Option, eine Verkehrsanbindung nach Norden offen zu halten, hält sie für gut, wobei sie davon ausgeht, dass sich die vorhandene Allee nicht für eine Befahrung mit dem ÖPNV eignen wird.

 

Herr Brendler – GfL –   zeigt ergänzend auf, dass am Stadtplatz ein Standort für eine Kita vorgehalten wird. Zum Funktionieren des Stadtplatzes ist es wichtig, dass eine Belebung erfolgt, die durch die Kita tlw. erreicht werden könnte.

 

Bürgermeisterin Schellmann hält die Standortwahl für eine Kita für wichtig. Zu beachten werden dabei die verkehrlichen Belange sein. Für eine dichtere Bebauung stellt sich die Frage, ob dies mit den Aussagen eines Lärmgutachtens in Einklang zu bringen ist.

 

Stadtbaurätin Gundermann verdeutlicht noch einmal anhand des vom Rat beschlossenen Rahmenplans, dass eine Bebauung durchaus bis an den Meisterweg heran vorgesehen werden könnte. Der Rahmenplan lässt mehr Bebauung zu, als die heute vorgestellte Variante. Aus dem Vorentwurf ist zu erkennen, dass man die Bebauung zum vorhandenen Grün gegenüber einer ursprünglich angedachten Planung zurückgenommen habe. Das dokumentiert sich aus der sehr zurückhaltend vorgesehenen Bebauung und der klaren Definition von Abständen.

 

Bürgermeisterin Schellmann erinnert daran, dass beschlossen wurde, dass der heutige Plan nicht sehr viel mehr Bebauung zulassen darf, als im Rahmenplan vorgesehen ist. Tenor war, dass, wenn die Bebauung näher an den Meisterweg heranrückt, dann die Grünzüge in die Mitte des Plangebietes gelegt werden sollen.

 

Ratsherr Aschenbrenner  bringt in Erinnerung, dass seinerzeit 3 Varianten vorgestellt wurden und man sich auf die in Rede stehende Variante verständigt und auch so beschlossen habe.

 

Beigeordneter Dörbaum merkt an, dass es seinerzeit nicht möglich war, sich auf eine Grünfläche zu beziehen. Deshalb wurde eine Alternative zugelassen. Voraussetzung war, dass die Gesamtfläche der bebaubaren Fläche nicht größer ist als in der ursprünglichen Planung. Versucht werden sollte, dass vorhandene Grün möglichst mit in die Planung einzubeziehen. Genau eine solche Planung liegt alternativ jetzt vor. Der Plan sieht prinzipiell nicht mehr Bebauung vor als vorgesehen. Dargestellt sind ca. 380 WE. Gesprochen und vorgesehen waren für diesen Bereich bis zu 500 WE. Wie viel WE es letztendlich werden hat man dadurch in der Hand, weil die weitergehende Planung auch weiterhin begleitet wird.

Heute geht es um die Vorstellung des Aufbaukonzeptes. Das Konzept beinhaltet die Kriterien Grün, verkehrliche Anbindung und Größenordnung der Bebauung, mit den bereits dargestellten Vorgaben.

Die Planung ist für ihn aus einem Guss, sie entspricht den Rahmenvorgaben und ist geeignet, sich im weiteren Verfahren daran zu orientieren.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass das Problem sei, dass das Baugebiet eine Größenordnung von 48 ha Fläche umfasst. Gleichwohl beinhaltet der Vorentwurf sehr großzügig bemessene zentrale Grünzüge und Plätze. Sie geht davon aus, dass man mit einer solchen Planung auch gut durch das Verfahren kommen wird.

Eingegangen wird noch einmal auf die bestehenden unterschiedlichen Interessenlagen. Es ist sehr schwierig auf alle bestehenden und sich noch entwickelnde Wünsche angemessen zu reagieren und dabei auch noch die architektonische Qualität nicht aus dem Auge zu verlieren.

Der heute vorliegende Vorentwurf bietet eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung, wenn es darum geht, die noch ausstehenden Aussagen der zu beauftragenden Fachgutachten und den Planungsvorstellungen zu einer Planung zu verbinden, die auch einer gewissen architektonischen Qualität standhält. Ggf. kann man im weiteren Vorgehen den B-Planbereich in mehrere Erschließungsabschnitte aufteilen.

 

Beigeordneter Dörbaum verdeutlicht ergänzend, dass in anderen Neubaugebieten der Nettobaulandanteil bei etwa 50 % liegt. In diesem Gebiet ist nach dem Vorentwurf bei einer Gesamtfläche von 48 ha Nettobauland von 16,9 ha vorgesehen. Das entspricht einem Anteil Nettobaulandfläche von nur etwa 35 %. Es ist die Frage, ob dieser geringe Anteil beibehalten werden kann. Die Planung verdeutlicht auch, dass man bemüht ist, auch das vorhandene Grün zu erhalten und in die weitergehende Planung zu integrieren. Die vorliegende Planung stellt insofern eine exzellente Grundlage für die weitere Vorgehensweise dar.

 

Beigeordneter Körner geht ein auf die Anmerkungen von Bürgermeisterin Schellmann. Er erinnert an die Ausgangslage. Die heute vorgestellte Planung ist sehr viel besser als alles das, was bisher angedacht war. Sowohl die Abstufung zum Grünzug hin als auch die Zuordnung einer Kita-Fläche zum Stadtplatz hält er für gut durchdacht.

Er ist begeistert von der vorgestellten Planung. Erneut in Überlegung bezüglich einer anderen Namensfindung einzutreten, hält er für entbehrlich. Der Name Schlieffenpark ist gut und bietet ein hohes Maß an Identifikation. Mit diesem Namen kann ein Jeder etwas anfangen.

Bei der weiteren Planung sollte vor dem Hintergrund, dass die Leute heute ungern weit laufen, ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Wie bereits vorgeschlagen, sollte die Einbeziehung des vorhandene Heizwerkes in die Planung vorgesehen werden. Die vorgestellte Planung ist nach seiner Ansicht so ausgewogen und bietet noch sehr viel Entwicklungsmöglichkeit, dass ein Jeder damit leben kann. Insofern steht seine Fraktion hinter der vorgestellten Planung.

 

Ratsfrau Leeck erinnert daran, dass seinerzeit Zustimmung darüber im Ausschuss bestand, dass 9 von 11 eingereichten Anträgen in der Weise gefolgt werden sollte, dass die Anregungen in die Überlegungen des anstehenden Bauleitverfahrens aufgenommen werden. Zur Namensfindung wurde angeregt, diese ggf. noch einmal zu überdenken und ggf. die örtliche Presse für die Befragung der Bevölkerung mit einzubringen.

 

Ratsfrau Lotze hält die vorgestellte Planung für eine gute Grundlage für die weitere Diskussion. Sie weist darauf hin, dass nach den Prognosen die Bevölkerung des Landkreises weiterhin wachsen und dementsprechend auch die Nachfrage da sein wird.

 

Bürgermeisterin Schellmann hält es für wichtig, dass jetzt Grünzüge in die Planung aufgenommen wurden, die in den bisherigen Planungen nicht enthalten waren, aber dazu beitragen, das Gebiet attraktiv zu machen. Geprüft werden müsste im Verfahren der Trägerbeteiligung ob ggf. die Trassenführung der geplanten A 39 entlang des B-Plangebietes vorgesehen ist. Dann müsste sicherlich nicht nur wegen der Grünzüge, sondern auch wegen der Bebauung in diesem Bereich neu nachgedacht werden.

 

Beigeordneter Dörbaum verweist darauf, dass die angesprochene Trassenführung der A 39 nachzulesen sei im Internet auf einer von einer Bürgerinitiative eingestellten Seite. Die dort enthaltenen Aussagen fußen auf keiner offiziellen Aussage von beteiligten Stellen. Vom Leiter des Straßenbauamtes, das mit der Untersuchung der möglichen Korridore befasst ist, wurden die auf der Internetseite enthaltenen Feststellungen dementiert. Die dargestellte Trassenführung entzieht sich seiner Ansicht nach auch jeglicher Vorstellungskraft.

 

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor.

 

Beigeordneter Dörbaum fasst als Beratungsergebnis zusammen, dass die vorgestellte Planung eine sehr gute Grundlage für die weitere Vorgehensweise darstellt.

 

 

Beschluss:

Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss.