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Beratungsinhalt: Beigeordneter
Dörbaum begrüßt zur
Beratung des TOP Herrn Brendler vom Bremer Planungsbüro GfL, das mit der
Entwurfsfassung des B-Plans beauftragt wurde und diesen heute, nachdem er auch
schon in der Projektarbeitsgruppe Schlieffenpark vorgestellt wurde, näher
erläutern wird. Herr
Brendler – GfL –
stellt anhand von aus dem Rahmenplan entwickelten konkretisierten Plänen das
erstellte städtebauliche Konzept vor. Verdeutlicht werden soll bei der
Präsentation, was auf der Grundlage des Rahmenplanes erarbeitet wurde, wie
hierbei vorgegangen und herangegangen und was bei der Planung für wichtig
erachtet wurde. Der
Aufbau der Präsentation Schlieffenpark ist wie folgt vorgesehen:
Anhand
einer Powerpoint-Präsentation wird auf die einzelnen Punkte wie folgt
eingegangen und ausgeführt: 1. Aufgabenstellung Auf der Grundlage des beschlossenen Rahmenplanes wurde ein erster städtebaulicher Entwurf erarbeitet. 2. Darstellung
der Leitidee Grundlage der Entwicklung waren bestimmte skizzierte Ideen, wie das Konzept aussehen soll. Auf dieser Grundlage wurde ein Piktogramm erarbeitet. Ganz wesentlich bei diesen Überlegungen war die vorhandene geniale Verkehrsanbindung, die es ermöglicht, ein innerstädtisches Quartier in einem extrem guten Erschließungskontext zu integrieren. Die Kernbereiche der Entwicklung für
den Landschaftsraum und die möglichen Baufelder sowie die inneren
Erschließungsmöglichkeiten werden skizziert. 3. Politische Rahmenbedingungen Bei der Entwicklung der Planung hat
man sich an den politischen Vorgaben des Rahmenplans orientiert und diese auch
beachtet. Eine klare Aussage des Rahmenplans ist, dass die Nutzung und Dichte
in der Geschossigkeit von Norden nach Süden abnimmt und dass die möglichen
verkehrlichen Anbindungen aufgezeigt werden. 4. Grundzüge der Planung Erschließung Das vorgeschlagene
Erschließungskonzept basiert im Wesentlichen auf zwei Anbindungsbereichen. Eine
Anbindung wäre im südlichen Bereich am Behördenzentrum, eine weitere Anbindung
wäre zum Meisterweg im westlichen Bereich möglich. Mit diesen Erschließungen
wäre eine verkehrliche Haupterschließung in relativ einfachen Strukturen
möglich. Es soll eine zentrale Achse geben, die auf einen Platz zuläuft. Die
einzelnen zu entwickelnden Quartiere werden durch Stiche erschlossen. Die
intern angelegten Erschließungen sind nicht durchgängig. Die fuß- und
radläufigen Erschließungen werden parallel zu den Haupterschließungen geführt.
Darüber hinaus können quasi als Mehrwert zusätzliche separate Fuß- und
Radwegeverbindungen geschaffen werden, die über die Freiräume geführt werden. Freiraum Wesentliche Freiräume sind die
dargestellte Ost/West-Achse, an die alle anderen wesentlichen und wichtigen
Freiräume andocken. An zentraler Stelle soll ein noch zu definierender Grün-
oder Stadtplatz integriert werden. Vorgesehen ist auch eine grüne
Nord/Süd-Achse, in die bestehender prägender Grünbestand integriert werden
soll. Darüber hinaus befinden sich flächenmäßig anschließend im nördlichen,
westlichen und östlichen Bereich die größten Freiräume. Aufgezeigt werden die
Räume, in denen ein extrem schützenswertes Landschaftsbild bereits vorhanden
ist, das auch erhalten werden soll und Bereiche, die aufgrund der bestehenden Grundwasserproblematik
oder auch wegen Bahnlärms weniger für eine Wohnbebauung in Betracht kommen.
Diese sind aber nicht nur konzeptionell als Distanzraum z. B. zur Bahn oder
Ostumgehung hin zu betrachten, sondern für diese Flächen bieten sich auch Möglichkeiten
einer unterschiedlichen Entwicklung in unterschiedlichen Qualitäten vorzunehmen
an. Die Flächen, die die Schwerpunkte der Entwicklung aufzunehmen haben, werden
dargestellt. 5. Teilbereich der Planung Baufelder (Süd, Mitte, Ost) - Südliches Baufeld Arbeitstitel: Wohnen im
Grünen Ring
Das südliche Baufeld ist der Bereich der verdichteten Bebauung. Konzeptionell ist das der Bereich, der bereits jetzt schon eine Bebauung aufzeigt und der zuerst entwickelt werden könnte. Eine verkehrliche Anbindung ist sowohl über die Bleckeder Landstrasse als auch über den Meisterweg möglich. Konzeptionell berücksichtigt werden hierbei die grünen Wegeanbindungen. Das südliche Quartier soll bereits in einer frühen Phase an einen Grünzug und einen noch zu konzipierenden Stadtplatz angebunden werden. Wesentliche Konzeptidee ist der Erhalt des Kasinogebäudes und die Anbindung an den Landschaftsraum. Wichtig ist, dass eine Rückkoppelung zwischen dem Städtebau und der Freiraumkonzeption stattfindet. Die Freiräume müssen konzeptionell eingebunden werden und dürfen nicht als Restflächennutzung abgetan werden. - Mittleres Baufeld Arbeitstitel: Wohnen um
den Grünen Stadtplatz
Das mittlere Baufeld ist unter dem
Arbeitstitel „Wohnen und Leben am Park“ zu sehen. Das Baufeld zeichnet sich
dadurch aus, dass die vorhandene Baudichte im Baufeld bereits abnimmt.
Zentraler Bereich dieses Baufeldes ist ein Stadtplatz. Die verkehrlichen
Anbindungen sowie die Anbindung an die Grünzüge und den Landschaftsraum werden
aufgezeigt. Für die verkehrliche Ost/West-Anbindung werden vorhandene Trassen
genutzt. Von der Wohnbebauung wird hier vorrangig an Reihen- und
Doppelhausbebauung im Schwerpunkt gedacht. - Nördliches Baufeld Arbeitstitel: Wohnen am
Stadtteilpark
Für das nördliche Baufeld ist eine
Einzelhausbebauung vorgesehen. Die Einfamilienhausgrundstücke werden hier
relativ kleine Grundstücke von 400 – 450 m², im nördlichen Bereich auch schon
mal 500 m² haben. Das Quartier soll klassisch und starr angeordnet werden. Im Osten
anschließend darstellt ist bereits eine Fläche für „Wohnen im Park“ als Thema
Stadtvilla im weitesten Sinne. Die besondere Qualität dieses Quartiers wird
durch den Baumbestand bestimmt. Die Lage und Größe des Quartiers ist noch
variabel gehalten. Für das nördliche Baufeld wird als Option auch eine
nördliche Anbindung an den Meisterweg angedacht. Grünzug Arbeitstitel: Grüner Ring
Der zentrale Grünzug hat weniger den
Charakter eines Naturraums mit ökologischer Funktion, sondern vielmehr den
einer nutzbaren Freifläche. Im Rahmen der bisherigen Erörterung sind sehr viele
Nutzungswünsche formuliert worden, z. B. Kleinkinder- oder auch
Mädchenspielplätze. Diese Plätze könnten in den zentralen Grünzug integriert
werden. Das Kasino und Umfeld mit einem Gastronomiegarten ist eines der wenigen
Bausteine, die als fester Bestand in die Planung einbezogen werden können. Das
Kasino ist in diesem Baufeldbereich eines der wenigen Gebäude, dass eine
Überlebenschance hat. Der Stadtplatz befindet sich an zentraler Stelle. Reste
eines § 28 a Biotops werden in die Planung einbezogen. Der Grünzug soll eine
Breite von ca. 30 m haben. Die Bolzplatzflächen können hierbei einbezogen
werden. Die Bolzplätze werden hierdurch eine ganz andere Funktion und
Wertigkeit erhalten. Landschaftsraum, Integration
Bestand Wesentliche Teile des
Landschaftsraumes schließen im Norden an das Plangebiet an. Vorhanden ist eine
als ideal anzusehende Landschaftskulisse, die qualitativ als sehr wertvoll
einzustufen ist. Vorgeschlagen wird, diesen Bereich als solchen nicht nutzbar,
sondern nur punktuell durch einen Weg begehbar zu machen. Im sich
anschließenden gestalteten Bereich kann beispielsweise ein
Regenwasserrückhaltebecken angelegt werden. Bei Bedarf besteht in diesem
gestalteten Landschaftsraum auch die Möglichkeit, Teilbereiche als besonderen
Aspekt herauszunehmen und gesondert zu gestalten. Die als Bahnpark bezeichnete Fläche
der StOV ist eine typische Restfläche, die als Brachfläche anfallen und
gesondert zu betrachten sein wird. Wegen der bestehenden Verlärmung seitens der
Bahn wird dort keine dauerhafte bauliche Entwicklung möglich sein. Empfohlen
wird, diese Fläche zunächst zurückzuhalten und für eine temporäre Nutzung
vorzuhalten. 6. Einzelaspekte der Planung - Clusterbildung Das entwickelte Idealbild kann nur
eine Vorgabe sein, die durch politische Entscheidungen und Änderungen in der
Nachfrage verändert werden kann. Der B-Plan muss so robust sein, dass er ohne
Änderungen Jahre überstehen kann. Hierzu wird anhand der Cluster Süd und Mitte
aufgezeigt, welche Variabilität in Nutzung in diesen einzelnen Baufelder
möglich ist. Verdeutlicht wird sie anhand der Grundfläche der Cluster, die
hinsichtlich einer gestellten Idealnutzung im Vergleich zu den Alternativen
einer minimalen sowie einer maximalen Ausnutzung dargestellt werden. 7. Anforderungen aus der internen Erörterung Als Anforderungen, auf die in der
internen Erörterung bereits eingegangen wurde oder noch weitergehend einzugehen
ist, werden benannt: -
Benennung
von öffentlichen und öffentlich zugänglichen Nutzungen (Freiraum/evtl.
Bestandsgebäude) -
Optimierung
des ruhenden Verkehrs (evtl. Gemeinschaftsstellplatzanlagen) -
Integration
eines Energiekonzeptes -
Überprüfung
der Bebaubarkeit / Überplanung im Nordbereich -
Überprüfung
der Verkehrsanbindung an das bestehende Netz -
Überprüfung
der Immissionsproblematik Bahn/Ostumgehung, ggf. Überprüfung Emission aus
Neuplanung 8. Weiteres
Vorgehen Im derzeitigen Planungsstand ist ein Vorplanentwurf entwickelt worden, der Leitbildcharakter hat. Nach Vorstellung und Zustimmung durch den Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung werden im Scoping-Verfahren erstmalig externe Meinungen eingeholt. Danach sind die vorzeitigen Beteiligungen vorgesehen. In dem sich anschließenden Workshop werden die Anforderungen und Zielvorstellungen zu diskutieren sein. Beigeordneter
Körner findet es
gut, dass die vorhandenen Grünzüge erhalten bleiben und in die Planung einbezogen
werden. Auch die Bereiche Erholung und die vorgesehne Lage eines
Regenwasserrückhaltebeckens findet er gut. Von
Interesse ist, was mit den zurzeit im B-Plangebiet stehenden Gebäuden geschieht
und ob die Bleckeder Landstraße für die zusätzlichen Verkehre aus dem Baugebiet
noch aufnahmefähig genug ist. Herr
Brendler – GfL – erklärt hierzu, dass im Geltungsbereich
dieses B-Plans sehr wenig weiterhin lebensfähige Gebäude stehen, da es sich
teilweise um Schuppen- und Lagergebäude handelt. Erhalten werden soll auf jeden
Fall das Kasino sowie ein aufgezeigtes Hallengebäude sowie die beiden
Turnhallen. Für den Erhalt des Hallengebäudes wird es jedoch erforderlich sein,
dass eine Nachnutzung möglich ist. Generell
wird die vorhandene städtebauliche Struktur als sehr flexibel und robust
betrachtet. Ratsherr
Aschenbrenner hält die vorgestellte Planung in
Cluster-Bauweise für hervorragend, weil man dadurch in der weitergehenden
Planung flexibel bleibt. Den möglicherweise negativ besetzten Begriff Cluster sollte
man ggf. durch einen anderen Begriff, wie beispielsweise Grundstücksmodule,
ersetzen. Noch
zu klären wird sein, ob die vorhandene Infrastruktur für das Gebiet ausreichend
sein wird, ob beispielsweise die extern gelegenen Einkaufsmöglichkeiten in die
Überlegungen einbezogen werden können. Für wichtig wird erachtet, dass das
Gebiet verkehrlich von Norden, Süden und Westen erschlossen wird.
Abpollerungen, um Schleichverkehre auszuschließen, sollten aufgrund negativer
Erfahrungen aus anderen Baugebieten sich hier nicht wiederholen. Überlegt
werden sollte stattdessen, Durchgangsverkehre durch interne Lösungen im
Baugebiet selbst zu verhindern. Ratsfrau
Lotze hält das
vorgestellte Konzept für sehr überzeugend und für zukünftige Bauherren
verlockend. Von Interesse ist, ob auch ein Energiekonzept für das Gebiet
entwickelt wird. Überlegt werden sollte, ob das vorhandene Heizkraftwerk der
Bundeswehr ggf. nach einer Modifizierung integriert werden kann. Auch sollte
die Möglichkeit regenative Energien einsetzen zu können, offen gehalten werden. Herr
Brendler – GfL – bestätigt, dass vorgesehen sei, ein
Energiegutachten zu beauftragen. Unterschiedlich sinnvolle Szenarien sollen
dabei erarbeitet werden. Das Energiegutachten soll dabei sehr detailliert auf
die bestehende räumliche und der städtebaulichen Situation eingehen. Ratsfrau
Leeck bemängelt,
dass ihr das Leitbild noch zu einfach dargestellt ist. Dargestellt werden
müssten noch die Inhalte und das Motto. Das angeführte Nachbarschaftliche
Wohnen muss noch näher definiert werden. Auch fehlt noch die Darstellung,
welche konkreten Gemeinschaftseinrichtungen erforderlich und geplant sind.
Ebenso fehlt noch ein Solar- , Öko- sowie ein Parkkonzept. Ihre
Fraktion sieht die Vorstellung einer städtischen, attraktiven Bebauung noch
nicht ausreichend berücksichtigt. Wohnformen sollten durchmischt werden. Für
sie ist nicht erkennbar, inwieweit sich der vorgestellte Entwurf durch das
Spannende, das Herausstechende und architektonisch Ansprechende und
Anspruchvolle auszeichnet. Sie vermisst, dass die sicherlich gute rechteckige
Aufteilung mit den Platzanordnungen keine Auflockerungen beinhalten und dadurch
starr wirken. Mit Sorge wird die ausschließliche verkehrliche Anbindung des
nördlichen Teils an die Bleckeder Landstraße gesehen. Hierbei stellt sich die
Frage, ob eine spätere Anbindung an die Ostumgehung vorgesehen ist. Für
wünschenswert würde sie es halten, wenn entsprechende Planunterlagen mit den
Kennziffern den Fraktionen zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt werden
würden. Dargestellt haben möchte sie noch einmal den derzeitigen
Verfahrensstand und die anstehenden weiteren Schritte. Stadtbaurätin
Gundermann geht
noch einmal auf den derzeitigen Verfahrensstand ein. Beschlossen wurde bisher
der Aufstellungsbeschluss des B-Plans sowie die vorzeitige Bürger- und
Trägerbeteiligung. Ebenso fand ein Auswahlverfahren eines zu beauftragenden
Büros statt. Das ausgewählte Büro wurde beauftragt, erste Ergebnisse wurden
heute vorgestellt. In
der heutigen Beratung geht es um den städtebaulichen Vorentwurf. Keineswegs
geht es heute bereits um Fragen der Architektur innerhalb des B-Plangebietes,
sondern um Fragen der grundsätzlichen Stadtplanung. Sie warnt ausdrücklich
davor, in diesem frühen Stadium bereits über Detailfragen des B-Plans zu
diskutieren. Der
heute vorgestellte Vorentwurf dient dazu, den Ausschussmitgliedern einen
Zwischenkenntnisstand zu vermitteln. Deshalb ist heute auch keine
Beschlussfassung vorgesehen. Der Vorentwurf stellt lediglich einen Rahmen mit
Planungsgrundsätzen dar. Vorgesehen
ist, dort klare städtebauliche Strukturen zu fassen, die aus dem vorhandenen
Bestand aufgenommen werden. Gemeint ist der Bestand an Kasernengebäude, der uns
wichtig erscheint und der auch überlebensfähig ist und bereits jetzt schon in
einer bestimmten Struktur zum Behördenzentrum steht. Die
Verkehrsanbindungen sind im derzeitigen Stadium nur als Vorschlag zu
betrachten. Diese Überlegungen müssen erst noch durch ein zu beauftragendes
Gutachten hinterlegt werden. Detailuntersuchungen zu Lärm, Verkehr und Energie
müssen erst noch vorgenommen werden. Für die in der heutigen Sitzung
vorgestellten Konzeptideen sind gewisse Aussagen bereits schon außergewöhnlich
detailliert dargestellt worden. Nicht
vorgeschlagen wird eine Durchmischung der Wohnbebauung. Aus stadtplanerischen
Gründen sollen die vorhandene Strukturen aufgenommen werden. Vorgesehen ist
deshalb, ausgehend vom Behördenzentrum zur freien Landschaft hin, eine
Abstufung der mehrgeschossigen Bauten hin zu einer Abnahme der Wohnbaudichte
vorzunehmen. Mehrgeschossig soll in diesem Fall „zwei Geschosse plus Dach“
heißen. Zum Meisterweg hin soll die Bebauung aufgelockerter und auslaufender
vorgenommen werden. Ausgenommen davon ist der aufgezeigte Bereich mit
mehrgeschossigem Wohnen, das sich zur Landschaft orientiert und öffnet. Zur
weiteren Vorgehensweise wird vorgetragen, dass im weiteren Verlauf die Planung
auch Bauträgern noch einmal vorgestellt wird und die Nachbarn beteiligt werden.
Konträres wird dann ggf. zu klären und politisch zu beraten sein. Erforderlichenfalls
werden einzelne Verfahrensschritte auch 2 oder 3 mal wiederholt. Ausschlaggebend
ist vorrangig nicht die Einhaltung eines Zeitrahmens, sondern dass das Ergebnis
gut wird. Gewarnt
werden muss jedoch vor der Annahme, dass ein guter B-Plan zwangsläufig zu einer
guten Bebauung führt. Dazu spielen zu viele Faktoren eine Rolle. Das ist dann
auch die Frage der Qualität der Bauträger, der Investoren, der Qualität der
Nachbarschaft und der Qualität dessen, was in Gesprächen und in der Diskussion erreicht
wird. Oftmals ist es so, dass es viele gute Ansätze für städtebauliche
Entwicklung gibt, aber nicht die passenden Bauherren dazu gefunden werden. Dazu
ist es manchmal erforderlich, Zeit zu haben und darauf zu setzen, dass sich
Qualität am Markt durchsetzen wird. Die
Planung eröffnet in diesem Bereich die Möglichkeit, in einer einheitlichen
Architektursprache zu sprechen, dass es aber durchaus möglich ist, es so zu
gestalten, dass ein Jeder sich wiederfindet. Der
Vorentwurf beinhaltet viele Chancen der Entwicklung. Die Beantwortung der
zahlreich aufgeworfenen Fragen ist im derzeitigen Planungsstadium jedoch ebenso
wie eine Diskussion über Detailfragen heute noch nicht möglich. Ein
langer und hoffentlich konstruktiver Diskussionsprozess besteht uns noch bevor.
Bürgermeisterin
Schellmann erinnert
daran, dass die Aufnahme und Beibehaltung der vorhandenen Strukturen anfänglich
Alle geeint habe. Für sie stellt sich die heute vorgestellte Planung so dar,
als wenn gegenüber der ursprünglichen Planung weiter in das vorhandene Grün
hineingegangen wird. Auch erscheint die dargestellte Bebauung viel dichter als
früher dargestellt. Für sie stellt sich die Frage, ob durch die jetzige Planung
die Bebauung nicht stark überdehnt wird. Die Option, eine Verkehrsanbindung
nach Norden offen zu halten, hält sie für gut, wobei sie davon ausgeht, dass
sich die vorhandene Allee nicht für eine Befahrung mit dem ÖPNV eignen wird. Herr
Brendler – GfL – zeigt ergänzend auf, dass am Stadtplatz ein
Standort für eine Kita vorgehalten wird. Zum Funktionieren des Stadtplatzes ist
es wichtig, dass eine Belebung erfolgt, die durch die Kita tlw. erreicht werden
könnte. Bürgermeisterin
Schellmann hält die
Standortwahl für eine Kita für wichtig. Zu beachten werden dabei die verkehrlichen
Belange sein. Für eine dichtere Bebauung stellt sich die Frage, ob dies mit den
Aussagen eines Lärmgutachtens in Einklang zu bringen ist. Stadtbaurätin
Gundermann
verdeutlicht noch einmal anhand des vom Rat beschlossenen Rahmenplans, dass
eine Bebauung durchaus bis an den Meisterweg heran vorgesehen werden könnte.
Der Rahmenplan lässt mehr Bebauung zu, als die heute vorgestellte Variante. Aus
dem Vorentwurf ist zu erkennen, dass man die Bebauung zum vorhandenen Grün
gegenüber einer ursprünglich angedachten Planung zurückgenommen habe. Das
dokumentiert sich aus der sehr zurückhaltend vorgesehenen Bebauung und der
klaren Definition von Abständen. Bürgermeisterin
Schellmann erinnert
daran, dass beschlossen wurde, dass der heutige Plan nicht sehr viel mehr
Bebauung zulassen darf, als im Rahmenplan vorgesehen ist. Tenor war, dass, wenn
die Bebauung näher an den Meisterweg heranrückt, dann die Grünzüge in die Mitte
des Plangebietes gelegt werden sollen. Ratsherr
Aschenbrenner bringt in Erinnerung, dass seinerzeit 3
Varianten vorgestellt wurden und man sich auf die in Rede stehende Variante
verständigt und auch so beschlossen habe. Beigeordneter
Dörbaum merkt an,
dass es seinerzeit nicht möglich war, sich auf eine Grünfläche zu beziehen.
Deshalb wurde eine Alternative zugelassen. Voraussetzung war, dass die
Gesamtfläche der bebaubaren Fläche nicht größer ist als in der ursprünglichen
Planung. Versucht werden sollte, dass vorhandene Grün möglichst mit in die
Planung einzubeziehen. Genau eine solche Planung liegt alternativ jetzt vor.
Der Plan sieht prinzipiell nicht mehr Bebauung vor als vorgesehen. Dargestellt
sind ca. 380 WE. Gesprochen und vorgesehen waren für diesen Bereich bis zu 500
WE. Wie viel WE es letztendlich werden hat man dadurch in der Hand, weil die
weitergehende Planung auch weiterhin begleitet wird. Heute
geht es um die Vorstellung des Aufbaukonzeptes. Das Konzept beinhaltet die
Kriterien Grün, verkehrliche Anbindung und Größenordnung der Bebauung, mit den
bereits dargestellten Vorgaben. Die
Planung ist für ihn aus einem Guss, sie entspricht den Rahmenvorgaben und ist
geeignet, sich im weiteren Verfahren daran zu orientieren. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass das Problem sei, dass das Baugebiet eine Größenordnung von 48 ha Fläche
umfasst. Gleichwohl beinhaltet der Vorentwurf sehr großzügig bemessene zentrale
Grünzüge und Plätze. Sie geht davon aus, dass man mit einer solchen Planung
auch gut durch das Verfahren kommen wird. Eingegangen
wird noch einmal auf die bestehenden unterschiedlichen Interessenlagen. Es ist
sehr schwierig auf alle bestehenden und sich noch entwickelnde Wünsche
angemessen zu reagieren und dabei auch noch die architektonische Qualität nicht
aus dem Auge zu verlieren. Der heute vorliegende Vorentwurf bietet eine gute Grundlage für die weitere Entwicklung, wenn es darum geht, die noch ausstehenden Aussagen der zu beauftragenden Fachgutachten und den Planungsvorstellungen zu einer Planung zu verbinden, die auch einer gewissen architektonischen Qualität standhält. Ggf. kann man im weiteren Vorgehen den B-Planbereich in mehrere Erschließungsabschnitte aufteilen. Beigeordneter
Dörbaum
verdeutlicht ergänzend, dass in anderen Neubaugebieten der Nettobaulandanteil
bei etwa 50 % liegt. In diesem Gebiet ist nach dem Vorentwurf bei einer
Gesamtfläche von 48 ha Nettobauland von 16,9 ha vorgesehen. Das entspricht
einem Anteil Nettobaulandfläche von nur etwa 35 %. Es ist die Frage, ob dieser
geringe Anteil beibehalten werden kann. Die Planung verdeutlicht auch, dass man
bemüht ist, auch das vorhandene Grün zu erhalten und in die weitergehende
Planung zu integrieren. Die vorliegende Planung stellt insofern eine exzellente
Grundlage für die weitere Vorgehensweise dar. Beigeordneter
Körner geht ein auf
die Anmerkungen von Bürgermeisterin Schellmann. Er erinnert an die
Ausgangslage. Die heute vorgestellte Planung ist sehr viel besser als alles
das, was bisher angedacht war. Sowohl die Abstufung zum Grünzug hin als auch
die Zuordnung einer Kita-Fläche zum Stadtplatz hält er für gut durchdacht. Er
ist begeistert von der vorgestellten Planung. Erneut in Überlegung bezüglich
einer anderen Namensfindung einzutreten, hält er für entbehrlich. Der Name
Schlieffenpark ist gut und bietet ein hohes Maß an Identifikation. Mit diesem
Namen kann ein Jeder etwas anfangen. Bei
der weiteren Planung sollte vor dem Hintergrund, dass die Leute heute ungern
weit laufen, ein besonderes Augenmerk gelegt werden. Wie bereits vorgeschlagen,
sollte die Einbeziehung des vorhandene Heizwerkes in die Planung vorgesehen
werden. Die vorgestellte Planung ist nach seiner Ansicht so ausgewogen und
bietet noch sehr viel Entwicklungsmöglichkeit, dass ein Jeder damit leben kann.
Insofern steht seine Fraktion hinter der vorgestellten Planung. Ratsfrau
Leeck erinnert
daran, dass seinerzeit Zustimmung darüber im Ausschuss bestand, dass 9 von 11
eingereichten Anträgen in der Weise gefolgt werden sollte, dass die Anregungen
in die Überlegungen des anstehenden Bauleitverfahrens aufgenommen werden. Zur
Namensfindung wurde angeregt, diese ggf. noch einmal zu überdenken und ggf. die
örtliche Presse für die Befragung der Bevölkerung mit einzubringen. Ratsfrau
Lotze hält die
vorgestellte Planung für eine gute Grundlage für die weitere Diskussion. Sie
weist darauf hin, dass nach den Prognosen die Bevölkerung des Landkreises
weiterhin wachsen und dementsprechend auch die Nachfrage da sein wird. Bürgermeisterin
Schellmann hält es
für wichtig, dass jetzt Grünzüge in die Planung aufgenommen wurden, die in den
bisherigen Planungen nicht enthalten waren, aber dazu beitragen, das Gebiet
attraktiv zu machen. Geprüft werden müsste im Verfahren der Trägerbeteiligung
ob ggf. die Trassenführung der geplanten A 39 entlang des B-Plangebietes
vorgesehen ist. Dann müsste sicherlich nicht nur wegen der Grünzüge, sondern
auch wegen der Bebauung in diesem Bereich neu nachgedacht werden. Beigeordneter
Dörbaum verweist
darauf, dass die angesprochene Trassenführung der A 39 nachzulesen sei im
Internet auf einer von einer Bürgerinitiative eingestellten Seite. Die dort
enthaltenen Aussagen fußen auf keiner offiziellen Aussage von beteiligten
Stellen. Vom Leiter des Straßenbauamtes, das mit der Untersuchung der möglichen
Korridore befasst ist, wurden die auf der Internetseite enthaltenen
Feststellungen dementiert. Die dargestellte Trassenführung entzieht sich seiner
Ansicht nach auch jeglicher Vorstellungskraft. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass die vorgestellte Planung eine sehr gute
Grundlage für die weitere Vorgehensweise darstellt. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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