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4 + 5 werden gemeinsam beraten. Stadtbaurätin
Gundermann zeigt
einleitend noch einmal den Geltungsbereich des B-Plans auf und erläutert die
nächsten Verfahrensschritte. Insgesamt 1,29 ha Fläche sind bisher als
Parkplatzfläche und Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen. Zukünftig ist eine
Ausweisung als Sondergebiet von ca. 1 ha Größe sowie Grün und Verkehr für die
Restflächen vorgesehen. Geplant
ist die Ansiedelung eines Marktes mit 1.200 m² Verkaufsfläche. Die verkehrliche
Anbindung und Belieferung des Marktes wird nicht über die Kurt-Huber-Straße,
sondern über die Theodor-Heuss-Straße erfolgen. Die Fuß- und
Radwegeverbindungen werden aufgezeigt. Zum Verfahrensstand wird ausgeführt,
dass die Pläne in der Bürgerversammlung vorgestellt wurden. Aus der rege
geführten Diskussion konnten einige Anregungen aufgenommen und in die Planung
eingearbeitet werden. 2 umfangreiche von Anliegern eingereichte Schreiben
werden im Verfahren abgewogen. Der Abwägungsvorschlag wird im Verfahren
berücksichtigt. Über
50 Bäume, überwiegend Nadelgehölze, müssen gefällt werden. Für jeden gefällten
Baum ist ein Ersatzstandort für eine Neupflanzung vorgesehen. Mit sich
gebildeten Anliegerinitiativen, die eine Beseitigung der Bäume nicht wollen,
ist man im Gespräch. Die Ansiedelung eines Marktes ist die Chance, dass
Einkaufszentrum Kaltenmoor in seinem Bestand zu stärken. Deshalb ist dieser
Schritt, auch wenn er einen Kompromiss darstellt, erforderlich. Im Projekt
„Soziale Stadt“ wird angestrebt, ein Einkaufszentrum in diesem Gebiet zu
halten. Ratsfrau
Thielbörger
vermisst in diesem Zusammenhang die Erwähnung des geplanten neuen Parkplatzes
an der Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße. Stadtbaurätin
Gundermann führt
hierzu aus, dass über die Neuanlage dieses Parkplatzes in der letzten Sitzung
ausführlich vorgetragen wurde. Der Parkplatz steht nicht direkt im Zusammenhang
mit der jetzigen angesprochenen Planung. Gleichwohl wird der Parkplatz an der
Carl-Friedrich-Goerdeler-Straße eine Ersatzfunktion für die wegfallenden
Flächen durch den geplanten neuen Markt übernehmen. Ratsherr
Aschenbrenner fragt sich, wer die Einschränkung
innenstadtrelevanter Artikel in der Praxis überprüfen wird und was man
überhaupt noch als schützenwertes Sortiment für die Innenstadt betrachtet. Stadtbaurätin
Gundermann erklärt,
dass die Festsetzung ganz klar regelt, dass an dieser Stelle ein Supermarkt
errichtet wird, in dem Lebensmittel angeboten werden. Verhindert werden soll,
dass dort beispielsweise ein Bekleidungsgeschäft entsteht. Vorrangig ist dabei
zu sehen, dass es in erster Linie darum geht, dass dort ein Discounter für
Lebensmittel auch tatsächlich entsteht und in zweiter Linie darum, dass
innenstadtrelevante Artikel und Randsortimente beschränkt werden. Dem Grunde nach geht es um das Prinzip und
weniger darum, dass im Einzelfall dann die m²-Flächen aufgemessen werden
sollen. Eine Kontrolle im Detail würde sich auch schwierig gestalten. Fachbereichsleiter
Wittmoser geht ein
auf die Bestandssituation des vorhandenen Grüns. Bestanden sind die Flächen
hauptsächlich mit 30 – 35 Jahre alten
Kiefern sowie Hainbuchen. Die Kiefern haben altersbedingt fast alle die
Hiebreife erreicht. Nicht zu verkennen ist, dass in einigen Bereichen die
Wurzeln der Bäume das Pflaster anheben. Auch in anderen Bereichen des
Stadtteils Kaltenmoor werden deshalb in etwa gleichaltrige Kiefern Zug um Zug
entfernt und durch Neupflanzungen ersetzt. Es ist davon auszugehen, dass ein
Großteil der Bäume im Bereich des EKZ auch dann gefällt werden müsste, wenn der
Lebensmittelmarkt nicht gebaut werden würde. Des Weiteren befinden sich der im
Bestand auch ziemlich markante ca. 80-jährige Eichen und später gepflanzte
jüngere Kastanien. Von
der Bewertung selbst handelt es sich bei der Parkplatzfläche nicht um eine
Naturparzelle, sondern um einen bepflanzten Parkplatz. Im Sinne des
Naturschutzes hat diese Fläche keine hohe Wertigkeit. Demzufolge ist ein
Eingriff zulässig, wenn sichergestellt wird, dass ausreichend Ersatzbepflanzung
vorgenommen wird. Die angrenzende § 28 a-Fläche bleibt unangetastet. Als
Maßnahmen sind in der Abfolge geplant, dass der Baumbestand auf der Fläche, auf
der der Lebensmittelmarkt entstehen soll, in der 2. Julihälfte gefällt wird. In
einem zweiten Abschnitt ist die Umsetzung von 12 der vorhandene 15 Kastanien im
September/Oktober 2005 vorgesehen. Alle Neupflanzungen werden sich nach Norden
in Richtung des Biotops ausrichten bzw. auf der anderen Seite der
Theodor-Heuss-Straße gepflanzt werden. Die angegebeneren Zeiträume sind alle
unter Vorbehalt zu sehen, da sie abhängig sind vom jeweiligen Stand des
Bauleitverfahrens. Zusammenfassend
kann festgehalten werden, dass zwar eine große Anzahl von Bäumen gefällt werden
muss, die jedoch vom Alter her durchaus ersetzbar sind, zumal sie auf Flächen
gepflanzt werden, die naturhafter sein werden als die jetzigen. Weitere
Wortmeldungen liegen nicht vor. Beigeordneter
Dörbaum fasst als
Beratungsergebnis zusammen, dass Bedarf für diesen Markt besteht und dass eine
Neuordnung an dieser Stelle auch sinnvoll ist. Beschluss: Der
Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung fasst einen der Beschlussempfehlung
der Verwaltung folgenden einstimmigen Beschluss. |
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