Beschluss: Der Rat der Hansestadt Lüneburg fasst einstimmig folgenden Beschluss: Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2022 für folgende Sachverhalte zugestimmt: - Rückstellungen für die Abrechnung der Unterbringungskosten für Wohnungslose mit dem Herbergsverein in Höhe von EUR 165.000, überplanmäßige Bereitstellung in Höhe von EUR 120.000
- Rückstellungen für einen möglichen Verlustausgleich der Museumsstiftung sowie der Theater Lüneburg GmbH in Höhe EUR 200.000 bzw. EUR 300.000
Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer im Jahr 2022. Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 152.300,13 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 32 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
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