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Vorlage - VO/10545/23  

 
 
Betreff: Unerhebliche über- und außerplanmäßige Bereitstellungen im Jahr 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Beteiligt:Bereich 34 - Klimaschutz und Nachhaltigkeit
Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela   
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Vorberatung
17.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services (offen)   
Verwaltungsausschuss Vorberatung
21.03.2023 
Nichtöffentliche Sitzung des Verwaltungsausschusses      
Rat der Hansestadt Lüneburg Entscheidung
23.03.2023 
Sitzung des Rates der Hansestadt Lüneburg zur Kenntnis genommen   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Gemäß § 117 Abs. 1 S. 2 NKomVG entscheidet die Oberbürgermeisterin über die Bereitstellung von über- oder außerplanmäßigen Aufwendungen von unerheblicher Bedeutung.

 

Als Wertgrenze zur Unerheblichkeit wurden in § 6 der Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg 100.000 EUR festgesetzt. Über die Fälle von unerheblicher Bedeutung ist der Rat spätestens mit der Vorlage des Jahresabschlusses zu unterrichten.

 

Im Jahr 2022 wurden vier über- bzw. außerplanmäßige Auszahlungen und Aufwendungenr die Hansestadt Lüneburg mit einem Gesamtvolumen von 188.000,00 EUR bereitgestellt.

 

Zusätzlich erfolgte für das Hospital St. Nikolaihof eine außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln in Höhe von 660,00 €. 

 

Eine detaillierte Übersicht ist als Anlage 1 der Vorlage beigefügt.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 60 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: n/a

c)  an Folgekosten: n/a

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: siehe Anlage 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 2022 

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Anlage 1: Zusammenstellung der über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Zusammenstellung_APL_ÜPL_HH 22 (71 KB)