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Vorlage - VO/10546/23  

 
 
Betreff: Bericht über die Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Budgetierung 2022
Status:öffentlichVorlage-Art:Mitteilungsvorlage
Verfasser:Frau Seidel
Federführend:Bereich 20 - Kämmerei, Stadtkasse und Stiftungen Bearbeiter/-in: Seidel, Daniela
Beratungsfolge:
Ausschuss für Finanzen und Interne Services Kenntnisnahme
17.03.2023 
Sitzung des Ausschusses für Finanzen und Interne Services (offen)   

Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

Sachverhalt:

Die Bewirtschaftung des Haushaltes richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben aus dem Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) und der Kommunalhaushalts- und Kassenverordnung (KomHKVO).

 

Der Haushalt der Hansestadt Lüneburg ist per Haushaltsvermerk auf Ebene der Teilhaushalte budgetiert, schafft damit Deckungskreise und stärkt eine dezentrale Ressourcenverantwortung. Darüber hinaus regelt das Haushaltsrecht die unterjährige Bewirtschaftung der Budgets und den Umgang mit zweckgebundenen Mitteln.

 

Durch diese gesetzlichen Vorgaben soll das Ziel einer unterjährigen flexiblen Haushaltsbewirtschaftung verfolgt werden. Einerseits wird dies durch die Bereitstellung von vertraglich zugesicherten Mehreinzahlungen (sog. zweckgebundene Mehreinzahlungen) und andererseits durch die Bereitstellung von nicht benötigten Ermächtigungen (Minderauszahlungen) für Mehrauszahlungen innerhalb eines Budgets realisiert.

 

Das Volumen dieser ergebnisneutralen Bewirtschaftungsanpassungen betrug im Jahr 2022 rund 7,3 Mio. € und hat damit einen Umfang von rd. 2,4 % des veranschlagten Gesamtauszahlungsvolumens.

 

In der Anlage sind die Budgetbereitstellungen des Jahres 2022 mit einem Wert von 25.000 € oder höher aufgelistet.

 


Folgenabschätzung:

 

A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs

 

 

 

Ziel

Auswirkung positiv (+)

und/oder

negativ ()

 

Erläuterung der Auswirkungen

1

Umwelt- und Klimaschutz (SDG 6, 13, 14 und 15)

 

 

2

Nachhaltige Städte und Gemeinden (SDG 11)

 

 

3

Bezahlbare und saubere Energie (SDG 7)

 

 

4

Nachhaltige/r Konsum und Produktion (SDG 12)

 

 

5

Gesundheit und Wohlergehen (SDG 3)

 

 

6

Hochwertige Bildung

(SDG 4)

 

 

7

Weniger Ungleichheiten

(SDG 5 und 10)

 

 

8

Wirtschaftswachstum

(SDG 8)

 

 

9

Industrie, Innovation und Infrastruktur (SDG 9)

 

 

Die Ziele der nachhaltigen Entwicklungneburgs leiten sich eng aus den 17 Nachhaltigkeitszielen (Sustainable Development Goals, SDG) der Vereinten Nationen ab. Um eine Irreführung zu vermeiden, wird durch die Nennung der UN-Nummerierung in Klammern auf die jeweiligen Original-SDG hingewiesen.

 

 

B) Klimaauswirkungen

 

a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)

 

x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen
 

 Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

und/oder
 

 Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr

 

 

b)  Vorausgegangene Beschlussvorlagen

 

 Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.

 

 

c)  Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)

 

 Die Vorgaben wurden eingehalten.

 Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar.

oder

x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Kosten (in €)

a) r die Erarbeitung der Vorlage: 272 €

aa)  Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc.

b) r die Umsetzung der Maßnahmen: n/a

c)  an Folgekosten: n/a

d) Haushaltsrechtlich gesichert:

 Ja x

 Nein 

 Teilhaushalt / Kostenstelle: siehe Anlage 

 Produkt / Kostenträger:

 Haushaltsjahr: 2022 

 

e)  mögliche Einnahmen:


Anlage/n:

Anlage 1: Übersicht über die Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Budgetierung 2022

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Anlage 1 Übersicht über die Haushaltsbewirtschaftung im Rahmen der Budgetierung 2022 (111 KB)