Bürgerinformationssystem
Sachverhalt:
Im Rahmen des Jahresabschlusses sind diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen sind.
Der Haushaltsplan für das Jahr 2022 hat im ordentlichen Ergebnis einen Fehlbetrag in Höhe von ca. EUR 10,1 Mio. ausgewiesen. Gegenwärtig ist unter Einbeziehung der noch durchzuführenden Abrechnungen und Schlussbuchungen (u.a. Finanzvertrag) absehbar, dass zwar ein Fehlbetrag im ordentlichen Ergebnis erzielt wird, allerdings in geringerer Höhe im Vergleich zur Veranschlagung im Haushaltsplan 2022. Die genaue Höhe steht nach Abschluss aller Buchungen am 31. März 2023 fest.
Seit Einführung der Doppik sind jährlich wiederkehrende Sachverhalte im Rahmen des Jahresabschlusses zu prüfen und bilanziell zu berücksichtigen. So sind im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten auch Rückstellungen gemäß § 45 KomHKVO für unterlassene Instandhaltungen bzw. sonstige Rückstellungen zu bilden.
Rückstellungen für Sachaufwendungen mussten im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 in Höhe von rd. EUR 7.393.000 aus noch verfügbaren Haushaltsermächtigungen in den jeweiligen Budgets gebildet werden (zurückzuführen auf nicht ausgeführte oder Neu-Priorisierungen). Der darin enthaltene Anteil für Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung beträgt rd. EUR 1.920.800.
Ebenso mussten Personalrückstellungen für Altersteilzeit in Höhe von rd. EUR 182.400 aus verfügbaren Haushaltsermächtigungen im Personalbudget gebildet werden. Die Personalrückstellungen für geleistete Überstunden und nicht genommenen Urlaub wurden im Jahr 2022 in Höhe von rund EUR 240.000 erhöht.
Bei den Pensionsrückstellungen sind Mehraufwendungen errechnet worden, welche auf Besoldungserhöhungen und die Berücksichtigung von Vordienstzeiten (Beamte) zurückzuführen sind. Diese Mehraufwendungen sind jedoch nicht zahlungswirksam; die Ansätze für die Zuführung und Herabsetzungen zu Pensionsrückstellungen werden im Saldo aufgrund dieser Jahresabschlussbuchungen in Höhe von rd. EUR 2.874.000 überschritten.
Die Bildung von Pensionsrückstellungen sowie die Verbuchung von Abschreibungen erfolgt gem. § 117 Abs. 5 Sätze 1 und 2 NKomVG in Verbindung mit § 45 Abs. 3 KomHKVO auch bei einer Überschreitung der veranschlagten Ansätze ohne dass § 117 Abs. 1 NKomVG Anwendung findet, d.h., dass kein Beschluss zur Verbuchung notwendig ist.
Neben den oben genannten Rückstellungsbildungen sind weitere Rückstellungen für nachfolgenden Sachverhalte zu bilden, deren Deckung nicht mehr aus den entsprechenden Budgets erfolgen kann. Die Mittel sind als über- bzw. außerplanmäßige Aufwendungen im Rahmen der Gesamtdeckung bereit zu stellen.
Rückstellungen für die Abrechnung der Unterbringungskosten für Wohnungslose mit dem Herbergsverein in Höhe von EUR 165.000, überplanmäßige Bereitstellung in Höhe von EUR 120.000 Gem. Vertrag vom 01.06.2012 zwischen der HLG und dem Herbergsverein (seit 01.01.2018 Lebensraum Diakonie e.V.) wird dem Herbergsverein für die Unterbringung Obdachloser oder von der Obdachlosigkeit bedrohter Einzelpersonen im Rahmen der Gefahrenabwehr ein Betrag in Höhe von 175.000 € für die Inanspruchnahme von 9.000 Übernachtungen gewährt. Eine Spitzabrechnung der tatsächlichen Übernachtungen erfolgt erst im Folgejahr. In 2021 wurden im Rahmen der Spitzabrechnung 16.429 Übernachtungen abgerechnet. Ähnlich hohe Übernachtungszahlen werden auch für 2022 der HLG in Rechnung gestellt. Aus diesem Grunde ist eine Rückstellung in Höhe von 165.000 € zu bilden. Für die Zahlungen an den Herbergsverein waren im Haushalt 2022 Mittel in Höhe von 450.000 € eingestellt. Diese mussten im Jahr 2022 zwischenzeitlich für den Betrieb der Notunterkünfte für aus der Ukraine geflüchtete Personen verwendet werden. Diese entsprechenden Aufwendungen sind nach dem erfolgten Rechtskreiswechsel zum 01.06.2022 ebenfalls in dem Budget für die Unterbringung von Obdachloser zu verbuchen.
Die Hansestadt Lüneburg bildet vorsorglich für die ausstehende Abrechnung eine Rückstellung in Höhe von EUR 165.000. Aus vorhandenen Mitteln können EUR 45.000 bereitgestellt werden. Rückstellungen für einen möglichen Verlustausgleich der Museumsstiftung sowie der Theater Lüneburg GmbH in Höhe EUR 200.000 bzw. EUR 300.000 Von den Auswirkungen der aktuell hohen Inflationsraten und den damit verbundenen hohen Preissteigerungen sind auch die Gesellschaften mit städtischer Beteiligung erheblich betroffen. Bereits die zurückliegenden Geschäftsjahre konnten einige städtische Beteiligungsgesellschaften nur defizitär abschließen. Die Gründe hierfür sind vielfältig.
Bei der Museumsstiftung besteht des Weiteren Unklarheit in Bezug auf Förderungen durch Dritte. Aus diesem Grund wird eine Rückstellung für einen möglichen Verlustausgleich in Höhe von EUR 200.000 gebildet.
Die Theater Lüneburg GmbH hat bereits einen hohen vorläufigen Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2021/2022 ermittelt. Zudem ist die weitere Finanzierung durch das Land Niedersachsen, wie bereits vielfach in Presse berichtet, unklar. Aus diesem Grund wird eine Rückstellung für einen möglichen Verlustausgleich in Höhe von EUR 300.000 gebildet.
Deckungsvorschlag Die Deckung für die o.g. Sachverhalte kann nach Durchführung aller Buchungen und der Jahresabschlussarbeiten noch im Jahr 2022 bereitgestellt werden.
Für die o.g. überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt EUR 620.000 können Mehrerträge bei der Gewerbesteuer als Deckung herangezogen werden.
Bildung einer Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art (BgA) Parkraumbewirtschaftung EUR 152.300,13
Gemäß § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG können aus den Überschüssen einer Kommune Rücklagen für bestimmte Zwecke gebildet werden.
Zur Durchführung der im Maßnahmenkatalog (Anlage 1) dargestellten Maßnahmen werden Mittel aus dem Gewinn des BgA in die Rücklage in Höhe von EUR 152.300,13 überführt.
Die Überführung in die Rücklage erfolgt in Übereinstimmung mit den steuerrechtlichen Vorschriften der Gewinnverwendung bei Betrieben gewerblicher Art (BgA).
Folgenabschätzung:
A) Auswirkungen auf die Ziele der nachhaltigen Entwicklung Lüneburgs
B) Klimaauswirkungen
a) CO2-Emissionen (Mehrfachnennungen sind möglich)
x Neutral (0): durch die zu beschließende Maßnahme entstehen keine CO2-Emissionen □ Positiv (+): CO2-Einsparung (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
und/oder □ Negativ (-): CO2-Emissionen (sofern zu ermitteln): ________ t/Jahr
b) Vorausgegangene Beschlussvorlagen
□ Die Klimaauswirkungen des zugrundeliegenden Vorhabens wurden bereits in der Beschlussvorlage VO/__________ geprüft.
c) Richtlinie der Hansestadt Lüneburg zur nachhaltigen Beschaffung (Beschaffungsrichtlinie)
□ Die Vorgaben wurden eingehalten. □ Die Vorgaben wurden berücksichtigt, sind aber nur bedingt anwendbar. oder x Die Beschaffungsrichtlinie ist für das Vorhaben irrelevant.
Finanzielle Auswirkungen:
Kosten (in €) a) für die Erarbeitung der Vorlage: EUR 200,00 aa) Vorbereitende Kosten, z.B. Ausschreibungen, Ortstermine, etc. b) für die Umsetzung der Maßnahmen: c) an Folgekosten: 0 € d) Haushaltsrechtlich gesichert: Ja X Nein Teilhaushalt / Kostenstelle: 21000ERGR / 21020 Produkt / Kostenträger: 611001 Haushaltsjahr: 2022
e) mögliche Einnahmen: keine Anlage/n:
Beschlussvorschlag: Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2022 für folgende Sachverhalte zugestimmt:
Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer im Jahr 2022.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 152.300,13 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu. |
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