Bürgerinformationssystem
Beratungsinhalt:
BL Gomell erläutert, dass im Rahmen des Jahresabschlusses diverse Abschlussbuchungen, Abgrenzungen und bilanzielle Anpassungen durchzuführen sind, welche in der Jahresrechnung zu berücksichtigen seien. Einer gesonderten Beschlussfassung unterliegen:
Beschluss: Beschlussvorschlag: Den überplanmäßigen Aufwendungen wird gemäß §§ 117, 123 NKomVG in Verbindung mit § 45 KomHKVO und § 6 Haushaltssatzung der Hansestadt Lüneburg für das Haushaltsjahr 2022 für folgende Sachverhalte zugestimmt:
Die Deckung erfolgt jeweils aus Mehrerträgen der Gewerbesteuer im Jahr 2022.
Der Rat der Hansestadt Lüneburg stimmt der Zuführung in die Rücklage für den Betrieb gewerblicher Art Parkraumbewirtschaftung in Höhe von EUR 152.300,13 gem. § 123 NKomVG und der Verwendung der Rücklage im Rahmen der vorgesehenen Maßnahmen zu.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen:7 Nein-Stimmen:0 Enthaltungen:1 |
||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||