| Beschluss:   Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:    Für den in der Anlage dargestellten Bereich der im Bebauungsplan Nr. 174 festgesetzten Wohngebiete wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.Ziel der 1. Bebauungsplanänderung ist die klarstellende Änderung der textlichen Festsetzungen 1.2, 2.9 Satz 2, 4 und 14.1 bis 14.4 sowie ggf. der zugehörigen Planzeichen. Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB beschleunigt durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs 1 BauGB, die Umweltprüfung, den Umweltbericht, die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie die zusammenfassende Erklärung wird verzichtet.
      Abstimmungsergebnis:      Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0   Enthaltungen: 2 |