Beschluss: Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen: - Für den in der Anlage dargestellten Bereich der im Bebauungsplan Nr. 174 festgesetzten Wohngebiete wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
- Ziel der 1. Bebauungsplanänderung ist die klarstellende Änderung der textlichen Festsetzungen 1.2, 2.9 Satz 2, 4 und 14.1 bis 14.4 sowie ggf. der zugehörigen Planzeichen.
- Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB beschleunigt durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs 1 BauGB, die Umweltprüfung, den Umweltbericht, die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie die zusammenfassende Erklärung wird verzichtet.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
|