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Beratungsinhalt:
Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass in der letzten Sitzung ausführlich über die Hinweise des Gerichtes zu den entsprechenden Festsetzungen berichtet wurde. Heute solle der Beschluss gefasst werden, um in die Änderung einsteigen zu können. Da für bestimmte Baufelder die strengen Lärmschutzfestsetzungen korrigiert werden müssen, brauche es ein aktualisiertes Schallschutzgutachten. Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren mit einer Auslegung stattfinden. Vor der Auslegung werde man die Änderungen dem Bauausschuss vorstellen.
Auf Nachfrage des Ratsherrn Pols erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass es durch die Änderung nicht zu einer Verzögerung des Baustarts komme. Am 19.05.2023 habe man die Ausschreibung der AGL veröffentlicht. Aufgrund des hohen Volumens sei es eine europaweite Ausschreibung, welche am 04.07.2023 submittiert werde. (Ergänzung: Der Submissionstermin wurde auf den 08.08.2023 verschoben.) Danach kenne man den Kosten- und den Zeitrahmen. Anschließend würden im gleichen Verfahren die Tiefbau- und Straßenbaumaßnahmen ausgeschrieben werden. Baugenehmigungen könnten erst erteilt werden, wenn die Erschließung gesichert ist.
Auf Nachfrage des Ratsherrn Grimm verdeutlich Stadtbaurätin Gundermann, dass der Bebauungsplan Nr. 174 solange in Kraft bleibe bis die 1. Änderung rechtskräftig sei.
Ratsfrau Raiher fragt, ob es Zusagen von Baugruppen für den sozialen Wohnungsbau gebe.
Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass in der 1. Änderung auch die Festsetzungen zum mietpreisgebundenen Wohnungsbau überarbeitet würden. Die Aussage der Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften derzeit sei, dass sich der soziale Wohnungsbau nicht rechnet. Dies betreffe jedoch nicht nur die Hansestadt Lüneburg, sondern alle Kommunen bundesweit. Daher müsse es künftig neue Fördermittelprogramme geben, welche den Bau rentabel machen. Man müsse darauf vertrauen, dass der soziale Wohnungsbau wieder attraktiver werde. Zudem müsse zunächst die Erschließung abgeschlossen werden.
Für Baugruppen in Hanseviertel habe man beschlossen, dass einige Grundstücke für Baugruppen vorgehalten werden. Eine ähnliche Vorgehensweise könne sie sich auch für das Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“ vorstellen. Die Vergabegruppe habe vor knapp zwei Jahren über die Vergabe der Einfamilien- und Doppelhaushälften entschieden. Die Kaufverträge seien aufgrund des Normkontrollverfahrens noch nicht abgeschlossen, aber man nehme diese Tätigkeiten jetzt wieder auf. Einige Grundstücke seien an eine städtische Stiftung vergeben, welche Erbbaurechte für den mietpreisgebundenen Wohnungsbau vergibt.
Beschluss:
Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: 7 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 2
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