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Auszug - Aufstellungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 "Am Wienebütteler Weg"  

 
 
Sitzung des Ausschusses für Bauen und Stadtentwicklung
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung Beschlussart: ungeändert beschlossen
Datum: Mo, 19.06.2023    
Zeit: 15:00 - 17:15 Anlass: Sitzung
Raum: Hansekontor Eingang E
Ort: Rathaus, Eingang E
VO/10703/23 Aufstellungsbeschluss 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 "Am Wienebütteler Weg"
   
 
Status:öffentlichVorlage-Art:Beschlussvorlage
Verfasser:Frau Hölter
Federführend:Bereich 61 - Stadtplanung Bearbeiter/-in: Hauschild, Kristin
 
Wortprotokoll
Beschluss
Abstimmungsergebnis

 

Beratungsinhalt:

 

Stadtbaurätin Gundermann berichtet, dass in der letzten Sitzung ausführlich über die Hinweise des Gerichtes zu den entsprechenden Festsetzungen berichtet wurde. Heute solle der Beschluss gefasst werden, um in die Änderung einsteigen zu können. Da für bestimmte Baufelder die strengen Lärmschutzfestsetzungen korrigiert werden müssen, brauche es ein aktualisiertes Schallschutzgutachten.

Die Änderung soll im beschleunigten Verfahren mit einer Auslegung stattfinden. Vor der Auslegung werde man die Änderungen dem Bauausschuss vorstellen.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Pols erklärt Stadtbaurätin Gundermann, dass es durch die Änderung nicht zu einer Verzögerung des Baustarts komme. Am 19.05.2023 habe man die Ausschreibung der AGL veröffentlicht. Aufgrund des hohen Volumens sei es eine europaweite Ausschreibung, welche am 04.07.2023 submittiert werde. (Ergänzung: Der Submissionstermin wurde auf den 08.08.2023 verschoben.) Danach kenne man den Kosten- und den Zeitrahmen. Anschließend würden im gleichen Verfahren die Tiefbau- und Straßenbaumaßnahmen ausgeschrieben werden. Baugenehmigungen könnten erst erteilt werden, wenn die Erschließung gesichert ist.

 

Auf Nachfrage des Ratsherrn Grimm verdeutlich Stadtbaurätin Gundermann, dass der Bebauungsplan Nr. 174 solange in Kraft bleibe bis die 1. Änderung rechtskräftig sei.

 

Ratsfrau Raiher fragt, ob es Zusagen von Baugruppenr den sozialen Wohnungsbau gebe.

 

Stadtbaurätin Gundermann erklärt, dass in der 1. Änderung auch die Festsetzungen zum mietpreisgebundenen Wohnungsbau überarbeitet würden.

Die Aussage der Genossenschaften und Wohnungsbaugesellschaften derzeit sei, dass sich der soziale Wohnungsbau nicht rechnet. Dies betreffe jedoch nicht nur die Hansestadt Lüneburg, sondern alle Kommunen bundesweit. Daher müsse esnftig neue Fördermittelprogramme geben, welche den Bau rentabel machen. Man müsse darauf vertrauen, dass der soziale Wohnungsbau wieder attraktiver werde. Zudem müsse zunächst die Erschließung abgeschlossen werden. 

 

r Baugruppen in Hanseviertel habe man beschlossen, dass einige Grundstücke für Baugruppen vorgehalten werden. Eine ähnliche Vorgehensweise könne sie sich auch r das Baugebiet „Am Wienebütteler Weg“ vorstellen. Die Vergabegruppe habe vor knapp zwei Jahren über die Vergabe der Einfamilien- und Doppelhaushälften entschieden. Die Kaufverträge seien aufgrund des Normkontrollverfahrens noch nicht abgeschlossen, aber man nehme diese Tätigkeiten jetzt wieder auf.

Einige Grundstücke seien an eine städtische Stiftung vergeben, welche Erbbaurechte für den mietpreisgebundenen Wohnungsbau vergibt.

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Bauen und Stadtentwicklung empfiehlt dem Verwaltungsausschuss einstimmig folgenden Beschluss zu fassen:

 

  1. r den in der Anlage dargestellten Bereich der im Bebauungsplan Nr. 174 festgesetzten Wohngebiete wird gemäß § 2 BauGB das Verfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 174 „Am Wienebütteler Weg“ eingeleitet. Der genaue Geltungsbereich ergibt sich aus dem zu diesem Beschluss gehörigen Plan.
  2. Ziel der 1. Bebauungsplanänderung ist die klarstellende Änderung der textlichen Festsetzungen 1.2, 2.9 Satz 2, 4 und 14.1 bis 14.4 sowie ggf. der zugehörigen Planzeichen.
  3. Das Verfahren wird gemäß § 13 BauGB beschleunigt durchgeführt. Auf die frühzeitige Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs 1 BauGB, die Umweltprüfung, den Umweltbericht, die Angabe, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind sowie die zusammenfassende Erklärung wird verzichtet.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

   Ja-Stimmen: 7

Nein-Stimmen: 0

  Enthaltungen: 2

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 TOP 7_ABS 19_06 Am Wienebütteler Weg (996 KB)